Posts mit dem Label IV-Betrug / IV betrügt werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label IV-Betrug / IV betrügt werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 2. September 2013

«Diese Trends sind für die Sozialhilfe alarmierend»

Sozialämter beobachten mit Sorge eine Verlagerung der Kosten von der IV zur Sozialhilfe.

Mit Felix Wolffers (Leiter des Sozialamtes der Stadt Bern) sprach Markus Brotschi, Bern

Die Invalidenversicherung (IV) verfolgt seit 2008 den Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Mit der 5. IV-Revision erhielt sie neue Instrumente zur beruflichen Integration. Gleichzeitig wurde die Rentenpraxis verschärft, um die IV aus den roten Zahlen zu bringen. Allerdings mehren sich Berichte, wonach sich für IV-Rentner trotzdem kaum Stellen finden lassen (TA vom 17.8.). Gleichzeitig bestreitet die IV, dass die strengere Rentenpraxis gesundheitlich angeschlagene Menschen vermehrt in die Sozialhilfe führt. Genau dies beobachten aber Sozialämter: So verweist der Leiter des Sozialamts Bern darauf, dass immer mehr Behinderte in der Sozialhilfe hängen bleiben. Anzeichen für diese Entwicklung haben auch die Sozialdienste von Luzern, Basel-Stadt oder die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos).

Die IV hat von 2003 bis 2012 die Zahl der Neurenten fast halbiert. Ermöglicht hätten dies die neuen Eingliederungsmassnahmen. Stimmt das aus Sicht Ihres Sozialamtes?

Die Anzahl der Menschen mit einer Behinderung hat sich in dieser Zeit sicher nicht halbiert. Viele leiden nach wie vor an einer Behinderung. Sie erhalten aber keine Rente mehr und landen irgendwann bei der Sozialhilfe, wenn sie nicht ein grosses Vermögen haben oder von der Familie finanziell unterstützt werden. Weniger Renten bei der IV wären kein Problem, wenn auch Menschen mit einer Behinderung in der Wirtschaft eine Stelle finden würden. Dies ist aber nur in wenigen Fällen so. Leider erstellt die IV keine Statistik, die aufzeigt, wie oft Eingliederungsmassnahmen zum beruflichen Wiedereinstieg führen.

Haben Sie denn Belege dafür, dass die IV Menschen zur Sozialhilfe abschiebt?

Eine Zahl, die diese Tendenz aufzeigt, ist die Höhe der Rückerstattungen von bevorschussten IV-Leistungen. Während ein IV-Verfahren läuft, bezahlt die Sozialhilfe den Lebensunterhalt für jene, die über keine eigenen finanziellen Mittel verfügen. Spricht die IV dann eine Rente, erstattet sie der Sozialhilfe die Vorschüsse zurück. Diese Rückerstattungen haben sich beim Sozialamt der Stadt Bern von 2007 bis 2010 fast halbiert, von 6,6 auf 3,6 Millionen Franken. Das deutet klar auf eine abnehmende Zahl von IV-Renten hin und darauf, dass mehr Menschen von der Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Weil die IV-Verfahren sehr oft jahrelang dauern, werden die Effekte der verschärften Rentenpraxis erst in einigen Jahren noch deutlicher sichtbar. Heute erkennen wir erst Trends, aber diese sind für die Sozialhilfe alarmierend.

Das massiv ausgebaute Instrumentarium der IV zur Wiedereingliederung wird doch nicht völlig erfolglos sein.

Der Ausbau dieser Massnahmen führt vor allem dazu, dass jemand trotz Behinderung seine bisherige Stelle behalten kann – das ist sehr erfreulich. Wer aber die Stelle verloren hat, profitiert kaum. Eine von der IV in Auftrag gegebene Studie kommt zum Schluss, dass die 5. IVRevision bei Stellenlosen keinen positiven Effekt hat. Der Prozentsatz erfolgreich in den Arbeitsmarkt vermittelter Personen hat sich trotz der vielen Integrationsmassnahmen nicht erhöht. Behinderte ohne Stelle finden oft nicht mehr aus der Sozialhilfe heraus: In der Wirtschaft finden sie wegen ihrer Behinderung keine Arbeit, eine IV-Rente erhalten sie aber nicht mehr. Deshalb verzeichnen wir in der Sozialhilfe immer mehr Langzeitfälle – eine Entwicklung, die alle Städte feststellen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)bestreitet, dass IV-Rentner vermehrt bei der Sozialhilfe landen.

Das Bundesamt beruft sich auf sein eigenes Monitoring, das die Wechselwirkungen zwischen Sozialhilfe, IV und Arbeitslosenversicherung aufzeigen soll. Beim genauen Lesen der Studie zeigt sich, dass diese die These vom Abschieben bisheriger IV-Fälle in die Sozialhilfe bestätigt. Weil die IV-Verfahren meist sehr lange dauern, verarmen viele während dieser Zeit und müssen von der Sozialhilfe unterstützt werden. 2007 hat die Sozialhilfe 4600 Personen unterstützt, die später eine IV-Rente erhalten haben. 2011 erhielten nur noch 4000 Personen aus der Sozialhilfe eine IV-Rente. Das zeigt, dass die IV-Praxis sich deutlich verschärft hat und viele behinderte Personen in der Sozialhilfe verbleiben.

Warum funktioniert aus Ihrer Sicht die Integration schlecht?

Die Verschärfung der IV-Praxis betrifft vor allem Menschen mit Schmerzsymptomen und medizinisch nur schwer fassbaren psychosomatischen Krankheiten. Bei diesen Menschen sind Eingliederungsmassnahmen sehr aufwendig und kaum erfolgreich. Sie sind heute faktisch von der IV ausgeschlossen, und die Sozialhilfe muss ihre soziale Sicherung übernehmen. Es handelt sich dabei sehr oft um Menschen ohne Berufsabschluss, was ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich verringert. Die Sozialhilfe muss in diesen Fällen oft während Jahrzehnten Unterstützungsleistungen ausrichten.

Die IV will bis 2017 rund 17000 Renten annullieren, um die Sparvorgaben zu erreichen. Davon sind vor allem Schmerzpatienten betroffen. Rechnen Sie damit, dass auch diese bei der Sozialhilfe landen?

Wer nach jahrelanger Absenz vom Arbeitsmarkt die IV-Rente verliert, wird nur schwer wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Wie sich die Aufhebung bestehender Renten mittelfristig auf die Sozialhilfe auswirkt, kann ich nicht voraussagen. Klar ist aber: Die IV verfolgt mit der Rentenüberprüfung ein grosses Sparziel. Wenn sie weniger Renten ausrichtet und es nicht gelingt, für die Betroffenen eine Stelle zu finden, muss am Schluss erneut die Sozialhilfe einspringen. Problematisch an dieser Entwicklung ist, dass so Kosten auf die Kantone und Gemeinden abgewälzt werden, welche die Sozialhilfe finanzieren.

Erschienen im Tages-Anzeiger vom 31. August 2013

Samstag, 23. Juni 2012

Geschönte Zahlen bei der Invalidenversicherung (Quelle: SALDO Nr. 12 , 20. Juni 2012, Autor: Eric Breitinger)

Die Invalidenversicherung übertreibt ihren Erfolg bei der Betrugsbekämpfung. Die publizierten Zahlen sind mit Vorsicht zu geniessen.

Der „Tagesanzeiger“ titelte mit : „320 IV- Betrüger aufgeflogen“.“320 IV-Betrüger blieben hängen“, schrieb die „Berner Zeitung“. „320 IV-Betrüger sind letztes Jahr aufgeflogen“ meldete die „Basler Zeitung“. Viele Schweizer Medien übernahmen vor kurzem unkritisch die Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen zur Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung (IV) im vergangenen Jahr.

Nur: Bei den „320 Fällen“, in denen sich laut amtlicher Mitteilung „der Verdacht bestätigte“, handelte es sich nicht um verurteilte IV-Betrüger. Vielmehr hatten die 320 Betroffenen „ungerechtfertigt“ Renten bezogen, wie das Bundesamt auf Anfrage bestätigt. Die IV hatte ihre Renten nach einer Überprüfung gekürzt, aufgehoben und oder einen Antrag auf eine Rente abgelehnt. Mögliche Gründe: Der IV-Bezüger hatte bei einer erlaubten Teilzeitbeschäftigung ein zu niedriges Einkommen angegeben oder ein höheres Arbeitspensum nicht sofort gemeldet. Ein Sprecher des Bundesamtes behauptet auf Nachfrage, dass diese Leute eine bewusste Täuschung begangen hätten. Beweisen kann die Behörde das nicht.

Kostenersparnis: Zahlen ebenfalls frisiert

Denn in der Pressemitteilung steht auch: Nur 30 der 320 Betroffenen stehen unter tatsächlich unter Betrugsverdacht. Die IV hat gegen sie Anzeige erstattet. Doch selbst bei diesen 30 Personen ist das Strafverfahren noch nicht beendet. Längst nicht jede Anzeige führt zu einer Verurteilung. Eine Statistik über rechtskräftig verurteilte Betrüger führt die IV nach eigenen Angaben nicht.

Mit Vorsicht zu geniessen sind auch die Angaben des Bundesamtes zum angeblichen finanziellen Erfolg der Betrugsbekämpfung. Offiziell waren im letzten Jahr 40 Vollzeitangestellte damit beschäftigt. Personalkosten 6.8 Millionen Franken. Ihre Arbeit soll der IV insgesamt 100 Millionen Franken Kosten gespart haben. Das Bundesamt kommt nach eigenen Angaben auf diese Zahl, in dem es die durchschnittliche Schweizer IV-Jahresrente von 20 000 Franken mit der durchschnittlichen Bezugsdauer von 15 Jahren und den 320 Fällen multipliziert. Der Haken: Die IV hat einen Teil der 320 Renten nur gekürzt, nicht gestrichen. Zudem stehen nicht alle 320 Rentner am Anfang des Rentenbezugs. Fazit: Die Kostenersparnis ist bei weitem nicht so hoch wie angegeben.

„IV-Bezüger stehen unter einem generellen Missbrauchsverdacht“

Der Zürcher Rechtsanwalt und Sozialversicherungs-Spezialist Kurt Pfändler kritisiert die „hochgerechneten Erfolge der IV bei der Betrugsbekämpfung als übertrieben.“ Gleich tönt es bei Bruno Schmucki vom Behindertenverband Procap: „ Das Bundesamt für Sozialversicherungen bauscht mit Zahlentricks den IV-Missbrauch zum Problem auf.“ Schmucki beklagt den „politischen Flurschaden „dieser Strategie: „Wir spüren bei der täglichen Arbeit, dass alle IV-Bezüger unter einem generellen Missbrauchsverdacht stehen.“ Dabei standen im letzten Jahr letztlich nur 30 von total 275 000 IV-Bezügern unter einem konkreten Betrugsverdacht.

Dienstag, 29. Mai 2012

Skandal um IV-Betrug! Untersuchung enthüllt erschreckende Zustände

Seit dem 1. August 2008 geht die Invalidenversicherung mit einem neuen Konzept gegen IV-Betrüger vor. Nachdem nun dreieinhalb Jahre lang Daten gesammelt und ausgewertet werden konnten, ergibt sich ein schockierendes Bild. Das wahre Ausmass des IV-Missbrauchs ist erschreckend, wie diese Grafik (Quelle: IV-Statistiken 2008-2011) eindrücklich illustriert:


Die blauen Balken zeigen die jeweilige Gesamtzahl aller IV-Rentner, die roten, naja, "Balken" die Anzahl aufgedeckter Betrugsfälle. Wir haben diese Grafik übrigens deshalb dreidimensional dargestellt, weil dieser ausufernde IV-Betrug auf einer zweidimensionalen Grafik mit blossem Auge nicht mehr zu erkennen gewesen wäre.

Noch skandalöser als der eigentliche Missbrauch ist aber folgendes: Obwohl sich die Anzahl jährlich aufgedeckter Betrugsfälle seit 2009 immer im dreistelligen Bereich bewegt, liegt die Anzahl der Fälle, in denen der Betrug angezeigt wird und/oder zu Unrecht bezogene Leistungen zurück gefordert werden, immer nur im zweistelligen Bereich, wie diese Grafik (Quelle: BSV) zeigt:


- Das ist schon sehr merkwürdig, ist Betrug doch ein sogenanntes Offizialdelikt, dass, genauso wie beispielsweise Mord, in jedem Fall strafrechtlich verfolgt wird.* Dass unsere Kuscheljustiz hier so nachsichtig, um nicht zu sagen fahrlässig mit angeblich überführten Verbrechern umgeht, ist für jeden aufrechten Steuerzahler mehr als ärgerlich.

Der eine oder andere Gutmensch könnte deshalb leicht auf die Idee kommen, dass es sich nur bei den angezeigten Fällen um potentielle Betrüger handelt, die bis zur Urteilsverkündung als unschuldig zu gelten haben. Solche Wirrköpfe könnten dem BSV und den Medien vorwerfen, dass sie all die anderen IV-Betrüger, welche von der IV überführt aber nicht angezeigt wurden, mit ihrem Betrugsvorwurf verleumden, um die Bevölkerung gegen IV-Rentner aufzuhetzen.

Jetzt mal im Ernst: Die bislang publizierten Betrugszahlen sind vor diesem Hintergrund komplett wertlos. Betrug ist ein klar definierter Straftatbestand, dem die Justiz in jedem Fall nachgehen MUSS. Tut sie das nicht, liegt das daran, dass kein begründeter Verdacht besteht. Das heisst z.B. für 2011, dass von den 320 als Betrüger bezeichneten Personen 290 total unschuldig sind, während dem die restlichen 30 lediglich verdächtig sind, einen Betrug begangen zu haben.

Nur rechtskräftig verurteilte Personen sind überführte Betrüger und diese Zahlen veröffentlicht das BSV nirgends - aus gutem Grund. Was Medien und Bundesamt da von sich geben, ist Verleumdung gegenüber den überprüften Personen und sollte endlich unterbunden werden.


*Art. 146 StGB

Betrug

1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Art. 22 StGB

Strafbarkeit des Versuchs

1 Führt der Täter, nachdem er mit der Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens begonnen hat, die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende oder tritt der zur Vollendung der Tat gehörende Erfolg nicht ein oder kann dieser nicht eintreten, so kann das Gericht die Strafe mildern.


Siehe auch:

BSV: Betrugsbekämpfung in der IV 2011

Schweizer Fernsehen: Massnahmen gegen IV-Betrug sind erfolgreich

20 minuten: Kampf gegen IV-Betrug bringt 100 Millionen

Blick: Betrugsbekämpfung bei der IV spart 100 Millionen Franken ein

Tages Anzeiger: 320 IV-Betrüger aufgeflogen

NZZ: Betrugsbekämpfung in der IV zahlt sich aus

Der Bund: 320 IV-Betrüger aufgeflogen

Dienstag, 17. April 2012

Denunzieren als Volkssport neu auch in der Schweiz

Die IV-Stelle Thurgau unterhält schon seit längerem ein Online-Formular, auf dem man seine Mitmenschen anonym als Scheininvalide anschwärzen kann. Offenbar sind jetzt auch Solothurn und Luzern auf diesen Zug aufgesprungen.

ZSL Schweiz hat jetzt dazu aufgerufen, diese Meldeformulare zu nutzen, um die IV-Stellen für ihr Vorgehen zu kritisieren. Ich habe genau das getan und fordere Jede/n der das liest dazu auf, das selbe zu tun.

Meine Beschwerde:

"Sehr geehrte Damen und Herren

Als geschichtsbewusster Bürger dieses Landes möchte ich Ihnen sagen, dass mich Ihr Vorgehen zutiefst anwidert. Leute dazu auf zu rufen, ihre Nachbarn anonym anzuschwärzen ist eines Rechtsstaates unwürdig und erinnert an die dunkelsten Kapitel der jüngeren europäischen Vergangenheit.

Um Missbräuche aufdecken zu können, stehen Ihnen genügend lautere, sittenkonforme Instrumente zur Verfügung. Diese machen es überflüssig auf gehässige Querulanten, deren Glaubwürdigkeit ohnehin bestenfalls fragwürdig ist, zurück zu greifen. Wir leben hier nicht in der DDR.

Freundliche Grüsse von einem Bürger, der zu seinen Äusserungen mit seinem Namen stehen kann.

David Siems"


Siehe auch:

Spitzelformular Thurgau
Spitzelformular Solothurn
Spitzelformular Luzern

Samstag, 14. Januar 2012

Interessante Vergleiche zum Thema Invalidenversicherung

Betrachtet man die allgemeine Berichterstattung rund um die Invalidenversicherung, so könnte man meinen, diese Versicherung hätte ein gigantisches Missbrauchsproblem, würde horrende Renten auszahlen und hätte einen unvergleichlich riesigen Schuldenberg. Interessant daran ist, dass man sich mit der Veröffentlichung konkreter Zahlen in der Regel stark zurück hält. Kein Wunder, denn besagte Zahlen lassen die Lügengebilde rund um Scheininvalide und ihr angebliches Paschaleben wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen.


IV-Missbrauch im Vergleich mit anderen Formen von Versicherungsbetrug in Prozent der Schadensmeldungen.

Invalidenversicherung: 0.2%
Fahrzeugversicherungen: 10.0%
Hausratsversicherungen: 15.0%
Privathaftpflichtversicherungen: 25.0%


Versicherungsbetrug im Vergleich. Aufgedeckte Fälle von ergaunerten Leistungen in Millionen Franken nach Versicherungsgesellschaft.

Invalidenversicherung (2010): 5.6 Mio CHF
Allianz Suisse (2010): 18.0 Mio CHF
Axa Winterthur (1. Halbjahr 2010): 26.0 Mio CHF
Suva (2009): 32.0 Mio CHF

(Es war leider sehr schwierig einigermassen aktuelle Zahlen zu finden. Wenn Sie noch Infos zu anderen grossen Versicherungsgesellschaften haben, schreiben Sie bitte den entsprechenden Link in einen Leserkommentar.)


Jährliche durchschnittliche Kosten eines IV-Rentners im Vergleich mit einem Landwirten, einem Nationalrat, einem Ständerat und einem Alt-Bundesrat.

Rente IV-Bezüger: 17'220 CHF*
Direktzahlungen Landwirt: 40'410 CHF
Bezüge Nationalrat: 133'000 CHF
Bezüge Ständerat: 151'000 CHF
Rente Alt-Bundesrat: 215'000 CHF

*Das sind gerade einmal 1'435 Franken pro Monat.


IV-Schulden im Vergleich mit der Finanzhilfe für die UBS in Milliarden Franken.

Schulden Invalidenversicherung (2012): 15 Mia CHF
Finanzhilfe UBS: 68 Mia CHF
___________________________________________________________

Quellenangaben

1. Grafik

Missbrauchsanteil IV:

http://www.agile.ch/missbrauchspolemik

(In diesem Artikel wird darüber berichtet, dass nach 108'000 überprüften Dossiers 240 Betrüger gefunden wurden. Das wären 0.22% der überprüften Dossiers. Da es insgesamt nur 280'000 IV-Rentner gibt, kann man diesen %-Anteil als repräsentativ betrachten.)

Missbrauchsanteil andere Versicherungen:

http://www.betrugsabwehr-netzwerk.com/Informationen/Fakten/fakten.html

2. Grafik

Ergaunerte Leistungen Invalidenversicherung:

http://www.bsv.admin.ch/aktuell/medien/00120/index.html?lang=de&msg-id=40068

Allianz Suisse:

http://www.presseportal.ch/de/pm/100008591/100607446/allianz-suisse-versicherungsbetrug-nimmt-gerade-in-der-ferienzeit-zu

Axa Winterthur:

http://www.20min.ch/finance/news/story/23524638

Suva:

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Suva-Vertrauen-ist-gut-Kontrolle-ist-besser/story/23227158

Freitag, 13. Januar 2012

Ihr Privatleben - Jetzt in Ihrer IV-Akte


Die SVP präsentiert
Nach einer Revision des Schweizer Parlaments
Bundesgericht und Invalidenversicherung in
1984 - IV-Detektiv is watching you
Ihr Privatleben - Jetzt in Ihrer IV-Akte

Weitere Infos zu diesem Meisterwerk finden Sie hier:

Das Balkonurteil des Bundesgerichts aus juristischer Sicht: Höchst bedenklich

Rechte der Versicherten. Bitte was?

Donnerstag, 7. Juli 2011

"Den Saustall ausmisten" - Kommentar von René Staubli im Tages Anzeiger vom 07.07.2011

Wenn die Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten nach dem wegweisenden Bundesgerichtsurteil zu den IV-Verfahren nun den Rücktritt von Yves Rossier verlangt, dem Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), so zeigt diese Reaktion die Wut, die sich bei den Geschädigtenanwälten angestaut hat Die Wut über das BSV, das jahrelang zugesehen hat, wie sich im Schweizer IV-Gutachtermarkt die Korruption ausbreitete.

Die Rahmenbedingungen hatte das BSV selber geschaffen: 18 medizinische Abklärungsstellen (Medas) erhielten die exklusiven Schürfrechte für die Goldgrube, in der sie jährlich 40 Millionen Franken abholen konnten. Sie wurden nicht nach Leistung bezahlt, sondern pauschal mit 9'000 Franken pro Fall - wer weniger Aufwand betrieb, konnte Umsatz und Gewinn steigern. Eine Basler Medas, die auf ihrer Unabhängigkeit von der Invalidenversicherung beharrte und nicht bereit war, unter Druck ihre Gutachten zu revidieren und berechtigte Rentenansprüche abzuweisen, wurde kurzerhand boykottiert. Das Signal war klar: Wer die IV bei ihren Sparbemühungen unterstützt und restriktiv begutachtet, wird mit zusätzlichen Auftragen belohnt. Wer nicht pariert, geh leer aus.

Dieses System führte dazu, dass Versicherte oberflächlich untersucht und obendrein gedemütigt wurden. Ärzte ohne Berufsausübungsbewilligung erstellten Gutachten, und niemand schritt ein. Gewisse Medas flogen Ärzte aus Deutschland ein, die mit Begutachtungen leicht einen Zusatzverdienst erzielten. Die grösste Schweizer Medas, die ABI GmbH in Basel, besass die Dreistigkeit, dem Bundesgericht interne Fallzahlen zu verweigern, weil man "keinen Jahresbericht verfasse".

Nun ist die Zeit gekommen, den Saustall auszumisten. Medas, die zu 80 bis 100 Prozent von der IV abhängig sind, müssen sich neue wirtschaftliche Standbeine aufbauen, um diese Abhängigkeit zu reduzieren. Die Qualitätskontrolle der Medas kann nicht dem BSV überlassen werden, weil es am nötigen Vertrauen fehlt. Das Bundesamt muss diese Aufgabe an eine neutrale Stelle delegieren oder Versichertenvertretern die Möglichkeit einräumen, sich daran zu beteiligen.

Donnerstag, 10. März 2011

Die Wahrheit über das Schleudertrauma



"Das Schleudertrauma ist ausserhalb der Deutschschweiz unbekannt." Meine Damen und Herren, diesen Satz haben wir alle schon mal gehört. Er wurde in letzter Zeit so oft wiederholt, dass er in der Deutschschweiz mittlerweile zum Allgemeinwissen gehört. Dabei reicht eigentlich schon ein kleiner Besuch bei Google, um festzustellen, dass das schlicht und einfach Quatsch ist.

Laut Google Schweiz kommt der Begriff "Schleudertrauma" auf rund 74'000 Schweizer Webseiten vor. Doch wie sieht es ausserhalb der Schweiz aus?

Google Deutschland liefert über 300'000 Treffer.

Google Frankreich findet den "coup du lapin", das französische Wort für Schleudertrauma, über 400'000 mal.

Ja und Google.com die "whiplash injury" sogar satte 1,37 Millionen mal.

(Wir sehen eine Auflistung diverser Google-Suchresultate aus verschiedenen Ländern)

Erstaunlich, wie viel die Leute jenseits der Deutschschweiz über Dinge sprechen, von denen sie angeblich noch nie gehört haben, nicht war?

Sie sehen: Dass das Schleudertrauma eine Verschwörung einiger Deutschschweizer Ärzte und Sozialschmarotzer ist, um die IV abzuzocken, ist eine völlig absurde, haltlose Behauptung.

Wirklich skandalös ist aber, dass manche unserer Politiker und Richter ihre Gesetze und Urteile scheinbar anhand von Gerüchten bilden, die wohl irgend ein Versicherungs-Lobbyist irgendwann mal in die Welt gesetzt haben muss. Ja und unsere Medien schlucken scheinbar auch lieber Vorverdautes, als seriös zu recherchieren. Dabei wäre das doch in der heutigen vernetzten Welt so einfach.

Dass Lügen zu staatlich anerkannten Fakten werden können, wenn man sie nur oft genug wiederholt, ist eine Gefahr für jeden Einzelnen von uns.

Suchresultate verschiedener Länder:

Google Schweiz (Schleudertrauma)

Google Schweiz (coup du lapin)

Google Deutschland (Schleudertrauma)

Google Spanien (lesión de latigazo cervical)

Google Italien (colpo di frusta)

Google Portugal (traumatismos cervicais)

Google Frankreich (coup du lapin)

Google Canada (whiplash injury)

Google USA (whiplash injury)

Mittwoch, 13. Oktober 2010

Die IV sucht neue Sachbearbeiter und Gutachter

[In der linken Bildhälfte steht eine Boxerin in Sportbekleidung auf deren BH die Abkürzung "IV" abgebildet ist. Daneben stehen die Worte "Stellenanzeige: Sie erniedrigen und schikanieren gerne Menschen, die von Ihnen abhängig sind? Sie möchten aber nicht riskieren, wegen seelischer Grausamkeit verklagt zu werden? Bewerben Sie sich bei uns! Ihre Invalidenversicherung."]

[In der rechten Bildhälfte sehen wir einen Geschäftsmann mit Anzug und Zahnpasta-Grinsen, der Boxhandschuhe trägt. links daneben steht der Text: "Lakaien gesucht: Fälschen Sie gerne Dokumente? Geniessen Sie es, Existenzen zu zerstören? Erstellen Sie doch ein Gutachten für uns! Ihre Invalidenversicherung]

Siehe auch:

Die süffisanten Lügner vom BSV

ABI änderte nachweislich Gutachten ab und erhält weiter Aufträge der IV

«Die IV behindert Ärzte und Fachpersonen oft bei deren Arbeit»

IV reduziert Rentenbestand mit gefälschten Gutachten

Ärztegutachten: Im Zweifel gegen den Patienten

Rechtsgutachten besagt: Schweizer IV-Verfahren verstösst gegen EMRK