Dienstag, 17. April 2012

Denunzieren als Volkssport neu auch in der Schweiz

Die IV-Stelle Thurgau unterhält schon seit längerem ein Online-Formular, auf dem man seine Mitmenschen anonym als Scheininvalide anschwärzen kann. Offenbar sind jetzt auch Solothurn und Luzern auf diesen Zug aufgesprungen.

ZSL Schweiz hat jetzt dazu aufgerufen, diese Meldeformulare zu nutzen, um die IV-Stellen für ihr Vorgehen zu kritisieren. Ich habe genau das getan und fordere Jede/n der das liest dazu auf, das selbe zu tun.

Meine Beschwerde:

"Sehr geehrte Damen und Herren

Als geschichtsbewusster Bürger dieses Landes möchte ich Ihnen sagen, dass mich Ihr Vorgehen zutiefst anwidert. Leute dazu auf zu rufen, ihre Nachbarn anonym anzuschwärzen ist eines Rechtsstaates unwürdig und erinnert an die dunkelsten Kapitel der jüngeren europäischen Vergangenheit.

Um Missbräuche aufdecken zu können, stehen Ihnen genügend lautere, sittenkonforme Instrumente zur Verfügung. Diese machen es überflüssig auf gehässige Querulanten, deren Glaubwürdigkeit ohnehin bestenfalls fragwürdig ist, zurück zu greifen. Wir leben hier nicht in der DDR.

Freundliche Grüsse von einem Bürger, der zu seinen Äusserungen mit seinem Namen stehen kann.

David Siems"


Siehe auch:

Spitzelformular Thurgau
Spitzelformular Solothurn
Spitzelformular Luzern

6 Kommentare:

  1. Graubünden auch, aber da müssen (theorethisch) Kontaktdaten des/der Denunziantin angegeben werden:
    http://www.sva.gr.ch/index.php?idcatside=124

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  2. Ja, ich hab mir überlegt, ob ich das ergänzen soll. Aber da die formell einen Absender haben wollen (den man natürlich erfinden kann), hab ich's bleiben lassen.

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  3. Hier meine Beschwerde:
    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich finde es höchst problematisch, dass Sie dem Vorurteil Vorschub leisten, die IV werden oft zu Unrecht bezogen. Die IV ist eine Versicherung auf die Menschen einen Anspruch haben. Missbräuche sind Einzelfälle - die unter keinen Umständen anonymes Denunzieren als Massnahme erfordern.
    Bitte schalten Sie diese Seite so schnell als möglich ab, sie ist einem freiheitlichen Land unwürdig.

    Mit freundlichen Grüßen aus Zürich, Philippe Wampfler

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  4. Sehr gut, nur weiter so liebe Leute. Nichts ist wirksamer als Druck aus der Bevölkerung.

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  5. Sehr gute Idee, das diffamierende sogenannte "IV-Meldeformular" aus der Populistenküche in Bundesbern doch noch irendwie sinnvoll zu nutzen, finden wir!
    ;-). Zum Beispiel gemäss SZL:
    http://www.zslschweiz.ch/news/detail.php?iid=1096&aid=1


    GSL Schaffhausen (regionale Gruppe im Aufbau)
    Bernhard Pfaff,
    Selbstbestimmtes Leben Schaffhausen


    P.S. Wer möchte mit GSL Schaffhausen (im Aufbau) in den nächsten Monaten auch in ( solchen Fragen engagiert mitarbeiten? Engagierte Menschen mit Behinderung und Herzblut in Schaffhausen gesucht ... aber sicher nicht auf die Mehrheitspopulistische Art, wiederum völlig ungeniert - unsinnig:
    IV-Stelle Solothurn - IV-Stelle Luzern - IV-Stelle Thurgau

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  6. Meine Beschwerde:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich verstehe Ihr Anliegen, Versicherungsmissbräuche zu bekämpfen. Dennoch habe ich schwere Bedenken bezüglich dieser Meldestelle:

    - Ein Meldeformular wie dieses fördert aktiv unkontrollierbare nachbarliche Überwachung und Bespitzelung. Gemäss Grundrechten, Legalitätsprinzip und Datenschutzgesetzgebung dürfte der Staat selbst keine derartigen Bespitzelungsmassnahmen ohne hinreichende Verdachtsgründe vornehmen. Kann es daher rechtens sein, die Bevölkerung, wenn auch indirekt, zu derartigen Massnahmen aufzurufen, die der Staat selbst nicht vornehmen dürfte? Der grund- und menschenrechtlich garantierte Privatsphäreschutz wird meines Erachtens unterlaufen.

    - Kann eine derartige Meldestelle ein verhältnismässiges Instrument für eine seriöse sozialversicherungsrechtliche Abklärung sein? Man bedenke: Z.B. ein Nachbar kann nur melden, was er sieht. Er wird nie über alle Informationen verfügen, so dass die Gefahr von Falschmeldungen oder Meldungen aus Missgunst überaus hoch sein dürfte. Ich bezweifle, dass vorliegendes Meldeformular vor einer (grund)rechtlichen Verhältnismässigkeitsprüfung standhalten würde.

    - Es werden Menschen mit Behinderung implizit unter einen Generalverdacht gestellt. Der Bezug von Sozialversicherungsleistungen wird hiermit in der öffentlichen Wahrnehmung extrem Nahe an das Stichwort „Missbrauch“ gerückt. Etwas derartiges kenne ich aus keiner anderen Versicherungssparte. Die grundrechtlich garantierte Unschuldsvermutung – tragendes Element jedes Rechtsstaats – wird unterlaufen. Dies zulasten eines Bevölkerungsteils, der unbestritten als besonders schutzwürdig gilt.

    - Abschliessend: Ist das Führen solcher Meldestellen wirklich mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaats vereinbar? Dürfen wir zur Bekämpfung weniger Missbrauchsfälle Einheit und friedliches Zusammenleben durch die Schaffung eines Klimas des Misstrauens gefährden?

    Ich möchte Sie höflichst bitten, meine Bedenken ernst zu nehmen und bedanke mich für Ihr Gehör. Ich möchte ausserdem anfügen, dass ich selbst (unbescholtener!) Bezüger von Sozialversicherungsleistungen bin und dass mich das Führen von Meldeformularen wie vorliegendem sehr nachdenklich machen und mich belasten.

    Freundliche Grüsse
    Severin Bischof

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