Im aktuellen Jahresbericht spart ZSL-Geschäftsführer Peter Wehrli nicht mit Eigenlob: Die meisten Ziele seien grundsätzlich erreicht, die "Revolution" habe man gewonnen. Es gehe nur noch um die Feinarbeit, für die es keine leidenschaftlichen Kämpfer, sondern pragmatische Dienstleister brauche.
Mit keinem Wort erwähnt werden hingegen die Folgeschäden zweier verheerender IV-Revisionen und der nun schon seit 10 Jahren andauernden Hetzkampagne gegen vermeintliche IV-Betrüger: Die Stigmatisierung Behinderter (insbesondere der psychisch Behinderten und Schmerzpatienten) ist heute viel extremer als noch in den 90er Jahren. Pöbeleien und Übergriffe selbst gegenüber sichtbar eingeschränkten Menschen haben zugenommen.
Viele behinderte Menschen leben heute von der Sozialhilfe oder sind vermehrt auf Ergänzungsleistungen angewiesen, weil sie von der Invalidenversicherung als "integriert" abgestempelt werden, obwohl es für sie kaum Arbeitsplätze gibt. Und in diesem Augenblick läuft gerade eine Kampagne an, die darauf abzielt die Sozialhilfe, diesen letzten Faden an dem die Existenz so vieler behinderter Menschen nun hängt, auch noch zu kappen.
Und als sei das alles nicht schon schlimm genug, haben wir mit Kat Kankas Rückzug aus der Politik und dem Tod von Aiha Zemp in den letzten Jahren gleich zwei der engagiertesten und fähigsten Kämpferinnen für die Sache der behinderten Menschen verloren.
Aber anstatt die Bemühungen des in den letzten Jahren stark geschrumpften ZSL-Team's auf diese Probleme und die Rekrutierung einer neuen Generation politisch engagierter Aktivisten zu fokussieren, wartet Peter Wehrli wenige Jahre vor seiner Pensionierung mit einer nicht gerade subtilen Kampfansage an die Adresse der Pro Infirmis auf:
„Nach der einen sehr schlimmen Erfahrung meiner Familie mit diesem Verein würde ich eher zu EXIT gehen, als zu denen mit einer Bitte um Hilfe“
Etwas mehr Bodenständigkeit, Selbstreflektion und Sinn für die Entwicklungen ausserhalb des eigenen Umfeldes würden dem ZSL gut anstehen.
Siehe auch:
Jahresbericht 2012 - Nach der Revolution / Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
KrüppelStolz - Selbstbestimmtes Leben
CripplePride - Independent Living
Montag, 10. Juni 2013
Donnerstag, 16. Mai 2013
Sterbehilfe - Designer-Babies - geklonte Embryonen
Diese Woche gab es gleich drei Schlagzeilen, die mich sehr beunruhigt haben:
"Strassburg will Gesetzesregelung zur Sterbehilfe"
"MicroSort-Geschlechtsauswahl steht in der Schweiz zur Verfügung"
"Forscher klonen erstmals menschliche Stammzellen"
Zweifellos gäben diese drei Schlagzeilen genügend Material für einen monumentalen Blog-Artikel mit einem finalen, flammenden Plädoyer für die Menschenwürde her. Keine Sorge, ich tue uns beiden einen Gefallen und erspare mir das Schreiben und Ihnen das Lesen dieses Artikels.
Stattdessen empfehle ich Ihnen zum Wochenende hin drei sehenswerte Filme zu diesen Themen, die meine Bedenken recht gut wiedergeben. - Nein, keine trockenen Dokumentarfilme, sondern kommerzielle Produktionen, die sowohl unterhaltsam, als auch sozialkritisch sind:
zum Thema Sterbehilfe: "Die Auflösung / Half a Life", 22. Episode der 4. Staffel von Raumschiff Enterprise - Das nächste Jahrhundert
Zum Thema Designer-Babies: "Gattaca", Spielfilm mit Ethan Hawke, Uma Thurman und Jude Law
Zum Thema Klonen zu medizinischen Zwecken: "Die Insel / The Island", Spielfilm mit Scarlett Johansson, Ewan McGregor und Michael Clarke Duncan
Gute Unterhaltung!
"Strassburg will Gesetzesregelung zur Sterbehilfe"
"MicroSort-Geschlechtsauswahl steht in der Schweiz zur Verfügung"
"Forscher klonen erstmals menschliche Stammzellen"
Zweifellos gäben diese drei Schlagzeilen genügend Material für einen monumentalen Blog-Artikel mit einem finalen, flammenden Plädoyer für die Menschenwürde her. Keine Sorge, ich tue uns beiden einen Gefallen und erspare mir das Schreiben und Ihnen das Lesen dieses Artikels.
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| Filmposter von "Gattaca" |
Stattdessen empfehle ich Ihnen zum Wochenende hin drei sehenswerte Filme zu diesen Themen, die meine Bedenken recht gut wiedergeben. - Nein, keine trockenen Dokumentarfilme, sondern kommerzielle Produktionen, die sowohl unterhaltsam, als auch sozialkritisch sind:
zum Thema Sterbehilfe: "Die Auflösung / Half a Life", 22. Episode der 4. Staffel von Raumschiff Enterprise - Das nächste Jahrhundert
Zum Thema Designer-Babies: "Gattaca", Spielfilm mit Ethan Hawke, Uma Thurman und Jude Law
Zum Thema Klonen zu medizinischen Zwecken: "Die Insel / The Island", Spielfilm mit Scarlett Johansson, Ewan McGregor und Michael Clarke Duncan
Gute Unterhaltung!
Dienstag, 2. April 2013
Offener Brief zum #Weltautismustag 2013
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| Logo-Design: Fotobus |
Wir sind Menschen
Es begann im Dezember mit der Berichterstattung über den Amoklauf in Newtown, die dazu führte, dass viele Autisten laut wurden, um sich Gehör zu verschaffen. Seither taucht „Autismus“ oder „autistisch sein“ immer wieder in einem völlig falschen Kontext auf.
In letzter Zeit nimmt es überhand, dass Politiker, Journalisten und Wirtschaftsbosse den Begriff Autismus missbrauchen, ohne darüber nachzudenken, welches falsche Bild dadurch von Autismus geprägt wird. Leider taucht der Begriff „autistisch“ meist im negativen Kontext auf, was ein Bemühen vieler Menschen, Autismus in der Gesellschaft bekannter zu machen, zunichte macht.
Betroffenen Menschen werden auf Grund solch schlecht recherchierter, diskriminierender und unüberlegter Aussagen mehr Vorurteile entgegen gebracht und es werden ihnen Eigenschaften zugesprochen, die mit dem, was Autismus ist, nichts mehr gemein haben.
Autisten sind Menschen mit ein paar besonderen Eigenschaften, die für die Allgemeinheit eine Bereicherung darstellen können, sofern sich diese auf sie einlässt.
Autisten sind dabei so verschieden, wie Menschen eben verschieden sind. Sie haben unterschiedliche Stärken, Schwächen, Begabungen und Interessen. Sie haben Gefühle, lieben ihre Familien und ihre Freunde. Und sie möchten geachtet und respektiert sein wie jeder andere Mensch auch.
Autisten leiden in der Regel nicht an ihrem Autismus, sondern an der Intoleranz und der fehlenden Akzeptanz ihres Umfeldes. Ja, Autisten haben Gefühle, manchmal sogar intensiver als andere. Sie können sie nur oft nicht ausdrücken. Manche Autisten zeigen ihr Innenleben reduzierter als andere. Autisten fällt kognitive Empathie oft schwer, also das reine Lesen der Gefühle anderer anhand nonverbaler Signale. Wenn sie jedoch wissen, wie sich das Gegenüber fühlt, zum Beispiel, weil es klar formuliert wurde, ist emotionale Empathie, also das Mitfühlen, meist kein Problem.
Zusammen kann es den Eindruck erwecken, dass Autisten weniger empathisch seien oder nicht an ihren Mitmenschen interessiert. Aber das ist in den meisten Fällen so nicht richtig und es verletzt Autisten oft gleichermaßen wie Nicht-Autisten, von einer Gesellschaft ausgegrenzt zu werden.
Daher ist eine breite Aufklärung über Autismus wichtig. Dazu gehört, dass man über uns in der Presse gut recherchiert berichtet und die Begrifflichkeit korrekt anwendet.
Helfen Sie uns, über Autismus aufzuklären.
Unser Ziel ist es, dass wir miteinander reden statt übereinander.
Dass Psychiater, Psychologen, Kinderärzte, Therapeuten, Medienverantwortliche, Politiker und viele andere Menschen, die mit Autisten arbeiten oder über sie „urteilen“, sich einmal mit der Sichtweise der Autisten auseinandersetzen und davon profitieren.
Es wird Zeit, dass man endlich anfängt mit uns zu reden und nicht nur über uns.
Siehe auch:
Donnerstag, 28. März 2013
Offener Brief an Dr. Helmut Reitze (Intendant #hr) bezüglich #Euthanasie im Dritten Reich
Sehr geehrter Herr Dr. Reitze
1988 entstand unter Federführung von Ernst Klee und Gunnar
Petrich beim Hessischen Rundfunk die Dokumentation "Alles Kranke ist Last
- Die Kirchen und die Vernichtung lebensunwerten Lebens". Behandelt wird
darin die Beteiligung der Kirchen und diakonischen Einrichtungen an der Aktion
T4, der systematischen Ermordung behinderter und kranker Menschen im Dritten
Reich. Der Film relativiert damit den Mythos des kirchlichen Widerstandes und
entlarvt so manchen gefeierten Helden als Kollaborateur.
Leider ist dieser
wichtige Film in den Archiven des Hessischen Rundfunkes verschwunden und wurde
nie mehr gezeigt. Generell scheint das Thema Euthanasie im Dritten Reich
bei den öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten kein grosses Thema zu sein -
Trotz den eskalierenden Zuständen in Pflegeeinrichtungen, den Diskussionen um
pränatale Diagnostik und Sterbehilfe und der zunehmenden Reduzierung des Menschen auf sein Kosten-Nutzen-Verhältnis
im Allgemeinen.
Da der HR kein Interesse mehr an der Dokumentation
"Alles Kranke ist Last" zu haben schien, haben wir uns vor
zweieinhalb Jahren erlaubt, im Sinne von
Art. 45a des deutschen Urheberrechtsgesetzes, eine Privatkopie des Filmes
zu digitalisieren, für sinnesbehinderte Menschen Untertitel und eine Abschrift
zu erstellen und das Ganze auf Youtube hochzuladen. Wir haben
selbstverständlich auf die beiden Macher und den Urheber des Filmes verwiesen,
wobei wir versehentlich die ARD anstatt den HR als Urheber angegeben haben. Der
Film fand seither wieder einige Beachtung und wir haben viele positive
Reaktionen bekommen.
Am 19. März diesen Jahres wurden die Videos dann aber
Aufgrund einer Beschwerde der ARD von Youtube gesperrt, was uns sehr irritiert.
Der mit GEZ-Gebühren und somit von der
Allgemeinheit finanzierte Film wurde vom HR 25 Jahre lang nicht mehr beachtet.
Erst seit wir diese barrierefreie Kopie online gestellt haben, war er für
Interessierte wieder zugänglich. Wir haben also den HR keineswegs
konkurrenziert. Auch haben wir keinerlei Werbung geschaltet, um an dem Werk
Geld zu verdienen. Wir haben ganz im
Sinne Ihres öffentlich-rechtlichen Auftrages gehandelt und uneigennützig zu geschichtlicher
Aufklärung beigetragen.
Dennoch beharrt man von Seiten des HR's aus
"redaktionellen und rechtlichen Gründen" (Was das genau für Gründe
sind wurde uns nicht mitgeteilt) auf dem Veröffentlichungsverbot, ohne eine
Alternative anzubieten. Auch behinderte
Menschen haben ein Recht auf ihre Geschichte und wir bitten Sie, Herr Dr.
Reitze, dieses Recht zu respektieren und dafür zu sorgen, dass der Film
wieder in einer barrierefreien Weise öffentlich zugänglich gemacht wird - Sei
dies nun, in dem Sie uns erlauben, den Film wieder online zu stellen, oder in
dem Sie ihn auf einer eigenen, für behinderte Personen zugänglichen Plattform zur
Verfügung stellen, sodass wir darauf verlinken können. Die Untertitelte
Privatkopie sowie die Abschrift stellen wir Ihnen gerne zur freien Verfügung.
Hochachtungsvoll, David Siems
Mittwoch, 27. Februar 2013
#SBB: Unsere Kunden sind uns keine 0.14 Rappen Wert
Das Bundesgericht hat entschieden: Die SBB muss ihr Angebot an Rollstuhlplätzen in den 20 neuen Intercity-Doppelstockzügen nicht umgestalten. Integration Handicap und die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen unterlagen der SBB im Beschwerdeverfahren gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. In der Pressemitteilung der SBB spricht man von einem wichtigen Signal. Und tatsächlich sollte dieses Urteil jedem SBB-Kunden schwer zu denken geben.
"Behindertenabteil" statt Inklusion
Der SBB wurde mit der Annahme der Beschwerde durch das Bundesgericht das Recht eingeräumt, sich auf ein separates Behindertenabteil mit rollstuhlgängiger Toilette im Untergeschoss des Speisewagens, sowie jeweils einem bedingt nutzbaren Sitzplatz für Rollstuhlfahrer in den ansonsten nicht barrierefreien übrigen Wagons zu beschränken.
Da das Behindertenabteil gleichzeitig als Ersatz für den fehlenden Zugang zum Speisewagen gedacht ist und daher mit Tischen ausgestattet sein wird, wird es gerade mal drei Rollstuhlfahrern Platz bieten. Zum "Ghetto" wird der Speisewagenersatz aufgrund der Tatsache, dass dort nur behinderte Personen bedient werden sollen. Nichtbehinderte Personen dürften daher kaum motiviert sein, einen der elf regulären Sitzplätze des Abteils zu benutzen. Die Rollstuhlplätze in den übrigen Wagons werden sich wahrscheinlich als Alibiübung entpuppen, da sie einerseits für viele Rollstuhltypen zu eng gestaltet sind und man andererseits von dort aus keinen Zugang zu einer barrierefreien Toilette haben wird. Somit werden in einem Zug mit 600 Sitzplätzen faktisch nur drei Personen reisen können, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind - und das auch noch in so einer Art Sonderzone, isoliert von den übrigen Reisenden.
Almosen statt Service-Qualität
Ein zusätzliches barrierefreies Abteil im an den Speisewagen angrenzenden Wagon einzurichten, wie dies das Bundesverwaltungsgericht im April 2012 angeordnet hatte, scheint vor diesem Hintergrund doch eine recht vernünftige Massnahme zu sein. Zumal die Mehrkosten für diese Planänderung gemäss SBB gerade mal bei einem halben Prozent liegen würden (10 Millionen Franken Mehrkosten bei Gesamtkosten von 1.9 Milliarden Franken).
Dass man sich bei der SBB so massiv dagegen gewehrt hat, zeigt eindrücklich, dass die Verantwortlichen den eigentlichen Sinn von Barrierefreiheit nicht wirklich verstanden haben: Sie ist kein Almosen für "arme Behinderte". Sie ist eine Versicherung, die jedem Kunden auch dann den vollumfänglichen Zugang zu einer Leistung oder einem Produkt garantiert, wenn er einmal in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Ob dieser Zustand nun vorübergehend (z.B. wegen einem Beinbruch) oder dauerhaft ist, spielt letztendlich keine Rolle: Wenn der Kunde zum Zeitpunkt seiner Reise eingeschränkt ist und die SBB den Komfort des Angebotes unter diesen Umständen nicht garantieren kann, hat sie schlecht gearbeitet.
Wenn man bedenkt, dass die SBB 977'000 Passagiere pro Tag bedient und man von einer 20-jährigen Nutzungsdauer der neuen Züge ausgeht, hätte die Bahngesellschaft gerademal 0.14 Rappen(!) pro Tag und Fahrgast investieren müssen, um dies zu verhindern. Dass das der SBB zu teuer war, ist ein Affront gegen jeden Bahnkunden.
Daran ändert dann auch der Verweis auf das "SBB Callcenter Handicap" und die diversen Vergünstigungen am Ende der Pressemitteilung nichts, im Gegenteil: Die Einstiegshilfe, die man beim Callcenter anfordern kann, ermöglicht Rollstuhlfahrern zwar die Benützung eines für sie eigentlich unzugänglichen Zuges. Aber man wird durch die Inanspruchnahme dieser Einstiegshilfe vor allen anderen Reisenden als "Sonderfall" exponiert, der die Weiterfahrt des Zuges behindert:
- Eine solche öffentliche Demütigung kann man kaum als kundenfreundliche Lösung bezeichnen und erst recht nicht als Beitrag für mehr Autonomie. Es ist eine Verlegenheitslösung die aus dem Kauf von nicht benutzerfreundlichem Rollmaterial resultiert und sicher nichts, womit man sich öffentlich profilieren sollte.
Auch das Vergünstigungssystem bei den Ticketpreisen bezeugt das konfuse Almosendenken der SBB: Warum sollen beispielsweise blinde Personen Ortsbuse und Tramlinien einiger Städte gratis benutzen dürfen und für Regionalzüge voll bezahlen müssen, während dem IV-Rentner beim Kauf eines GA's 30% Rabatt erhalten? Wo steckt die Logik hinter derartigen Tarifkonstrukten? Und inwiefern zeugt das, wie in der Pressemitteilung behauptet, vom Engagement der SBB für die "Autonomie" behinderter Fahrgäste? Ich bin mir sicher, dass die meisten Betroffenen mit Freude den vollen Ticketpreis bezahlen würden, wenn sie von der SBB im Gegenzug wie vollwertige Kunden behandelt werden würden.
Sinnlose Beschwerde
Endgültig ad absurdum führen die Bundesbahnen ihre Beschwerde im zweituntersten Abschnitt, wo es heisst: "Die SBB hat das ursprünglich geplante Design vorsorglich modifiziert und mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts bereits begonnen. Dies, um keine weiteren Verzögerungen zu riskieren. Nach dem heutigen Entscheid wird nun geprüft, wie dieser im Projektverlauf umgesetzt werden kann. Die Abstimmung mit den Verbänden und das Verfahren haben zu erhöhtem Engineeringaufwand geführt, wodurch zusätzliche Kosten von ca. 10 Mio. Franken entstehen."
- Die vom Bundesverwaltungsgericht verordnete Planänderung wurde also bereits vorgenommen. Die durch die Plankorrektur bedingten 10 Millionen Franken Mehrkosten (0.5% der Gesamtkosten) sind bereits entstanden. Dennoch überprüft man jetzt, ob man die Anpassungen wieder rückgängig machen kann, wodurch die 10 Millionen Franken sinnlos in den Sand gesetzt werden würden und womöglich noch einmal zusätzliche Mehrkosten entstehen könnten. Was bezweckt die SBB damit? Wozu beharrt sie auf ihrem jetzt offensichtlich sinnlosen Standpunkt? Ist dies das Verhalten eines Unternehmens, welches sein Angebot in permanentem Dialog mit den Kundinnen und Kunden den Bedürfnissen anpasst, wie es auf der Homepage der SBB heisst?
Siehe auch:
Neue SBB-Doppelstockzüge: Kein «Ghetto-Abteil», bitte!
Bundesverwaltungsgericht gibt Behindertenorganisationen Recht
Neue Doppelstockzüge der SBB für den Fernverkehr: Bundesgericht heisst Beschwerde der SBB gut.
"Es braucht keinen barrierefreien öV"
"Behindertenabteil" statt Inklusion
Der SBB wurde mit der Annahme der Beschwerde durch das Bundesgericht das Recht eingeräumt, sich auf ein separates Behindertenabteil mit rollstuhlgängiger Toilette im Untergeschoss des Speisewagens, sowie jeweils einem bedingt nutzbaren Sitzplatz für Rollstuhlfahrer in den ansonsten nicht barrierefreien übrigen Wagons zu beschränken.
Da das Behindertenabteil gleichzeitig als Ersatz für den fehlenden Zugang zum Speisewagen gedacht ist und daher mit Tischen ausgestattet sein wird, wird es gerade mal drei Rollstuhlfahrern Platz bieten. Zum "Ghetto" wird der Speisewagenersatz aufgrund der Tatsache, dass dort nur behinderte Personen bedient werden sollen. Nichtbehinderte Personen dürften daher kaum motiviert sein, einen der elf regulären Sitzplätze des Abteils zu benutzen. Die Rollstuhlplätze in den übrigen Wagons werden sich wahrscheinlich als Alibiübung entpuppen, da sie einerseits für viele Rollstuhltypen zu eng gestaltet sind und man andererseits von dort aus keinen Zugang zu einer barrierefreien Toilette haben wird. Somit werden in einem Zug mit 600 Sitzplätzen faktisch nur drei Personen reisen können, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind - und das auch noch in so einer Art Sonderzone, isoliert von den übrigen Reisenden.
Almosen statt Service-Qualität
Ein zusätzliches barrierefreies Abteil im an den Speisewagen angrenzenden Wagon einzurichten, wie dies das Bundesverwaltungsgericht im April 2012 angeordnet hatte, scheint vor diesem Hintergrund doch eine recht vernünftige Massnahme zu sein. Zumal die Mehrkosten für diese Planänderung gemäss SBB gerade mal bei einem halben Prozent liegen würden (10 Millionen Franken Mehrkosten bei Gesamtkosten von 1.9 Milliarden Franken).
Dass man sich bei der SBB so massiv dagegen gewehrt hat, zeigt eindrücklich, dass die Verantwortlichen den eigentlichen Sinn von Barrierefreiheit nicht wirklich verstanden haben: Sie ist kein Almosen für "arme Behinderte". Sie ist eine Versicherung, die jedem Kunden auch dann den vollumfänglichen Zugang zu einer Leistung oder einem Produkt garantiert, wenn er einmal in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Ob dieser Zustand nun vorübergehend (z.B. wegen einem Beinbruch) oder dauerhaft ist, spielt letztendlich keine Rolle: Wenn der Kunde zum Zeitpunkt seiner Reise eingeschränkt ist und die SBB den Komfort des Angebotes unter diesen Umständen nicht garantieren kann, hat sie schlecht gearbeitet.
Wenn man bedenkt, dass die SBB 977'000 Passagiere pro Tag bedient und man von einer 20-jährigen Nutzungsdauer der neuen Züge ausgeht, hätte die Bahngesellschaft gerademal 0.14 Rappen(!) pro Tag und Fahrgast investieren müssen, um dies zu verhindern. Dass das der SBB zu teuer war, ist ein Affront gegen jeden Bahnkunden.
Daran ändert dann auch der Verweis auf das "SBB Callcenter Handicap" und die diversen Vergünstigungen am Ende der Pressemitteilung nichts, im Gegenteil: Die Einstiegshilfe, die man beim Callcenter anfordern kann, ermöglicht Rollstuhlfahrern zwar die Benützung eines für sie eigentlich unzugänglichen Zuges. Aber man wird durch die Inanspruchnahme dieser Einstiegshilfe vor allen anderen Reisenden als "Sonderfall" exponiert, der die Weiterfahrt des Zuges behindert:
- Eine solche öffentliche Demütigung kann man kaum als kundenfreundliche Lösung bezeichnen und erst recht nicht als Beitrag für mehr Autonomie. Es ist eine Verlegenheitslösung die aus dem Kauf von nicht benutzerfreundlichem Rollmaterial resultiert und sicher nichts, womit man sich öffentlich profilieren sollte.
Auch das Vergünstigungssystem bei den Ticketpreisen bezeugt das konfuse Almosendenken der SBB: Warum sollen beispielsweise blinde Personen Ortsbuse und Tramlinien einiger Städte gratis benutzen dürfen und für Regionalzüge voll bezahlen müssen, während dem IV-Rentner beim Kauf eines GA's 30% Rabatt erhalten? Wo steckt die Logik hinter derartigen Tarifkonstrukten? Und inwiefern zeugt das, wie in der Pressemitteilung behauptet, vom Engagement der SBB für die "Autonomie" behinderter Fahrgäste? Ich bin mir sicher, dass die meisten Betroffenen mit Freude den vollen Ticketpreis bezahlen würden, wenn sie von der SBB im Gegenzug wie vollwertige Kunden behandelt werden würden.
Sinnlose Beschwerde
Endgültig ad absurdum führen die Bundesbahnen ihre Beschwerde im zweituntersten Abschnitt, wo es heisst: "Die SBB hat das ursprünglich geplante Design vorsorglich modifiziert und mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts bereits begonnen. Dies, um keine weiteren Verzögerungen zu riskieren. Nach dem heutigen Entscheid wird nun geprüft, wie dieser im Projektverlauf umgesetzt werden kann. Die Abstimmung mit den Verbänden und das Verfahren haben zu erhöhtem Engineeringaufwand geführt, wodurch zusätzliche Kosten von ca. 10 Mio. Franken entstehen."
- Die vom Bundesverwaltungsgericht verordnete Planänderung wurde also bereits vorgenommen. Die durch die Plankorrektur bedingten 10 Millionen Franken Mehrkosten (0.5% der Gesamtkosten) sind bereits entstanden. Dennoch überprüft man jetzt, ob man die Anpassungen wieder rückgängig machen kann, wodurch die 10 Millionen Franken sinnlos in den Sand gesetzt werden würden und womöglich noch einmal zusätzliche Mehrkosten entstehen könnten. Was bezweckt die SBB damit? Wozu beharrt sie auf ihrem jetzt offensichtlich sinnlosen Standpunkt? Ist dies das Verhalten eines Unternehmens, welches sein Angebot in permanentem Dialog mit den Kundinnen und Kunden den Bedürfnissen anpasst, wie es auf der Homepage der SBB heisst?
Siehe auch:
Neue SBB-Doppelstockzüge: Kein «Ghetto-Abteil», bitte!
Bundesverwaltungsgericht gibt Behindertenorganisationen Recht
Neue Doppelstockzüge der SBB für den Fernverkehr: Bundesgericht heisst Beschwerde der SBB gut.
"Es braucht keinen barrierefreien öV"
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