Montag, 22. Juni 2015

Rassenhygiene in der Rechtsordnung der Schweiz

Wenn ein Vater Sex mit seiner 16 jährigen Tochter hat, ist das ein ganz furchtbares Verbrechen. Ob es vermeintlich "einvernehmlich" geschieht, spielt dabei keine Rolle. Eine Eltern-Kind-Beziehung beinhaltet, zumindest im Normalfall, ein gewisses gegenseitiges Vertrauen sowie ein emotionales Abhängigkeitsverhältnis des Kindes gegenüber den Eltern.

Der eingangs erwähnte, hypothetische Vater befindet sich somit seiner Tochter gegenüber in einer gewissen Machtposition. Womöglich erlaubt es ihm diese, gepaart mit genügend emotionalem Druck, seine Tochter dazu zu überreden, Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben.

Auch wenn es ihm nicht gelingt, und er statt psychischem Druck körperlichen Druck aufsetzen muss, um an sein Ziel zu kommen, ist die Wahrscheinlichkeit immer noch recht hoch, dass er die Tochter davon abbringen kann, ihn danach anzuzeigen. Mit Freiwilligkeit im eigentlichen Sinne hat das nichts zu tun.

Deshalb wäre es wirklich zu begrüssen, wenn es ein Gesetz gäbe, das innerfamiliäre sexuelle Beziehungen verbieten würde. Leider gibt es dieses Gesetz in unserem Land nicht. Es gibt lediglich ein Inzestverbot, welches ausschliesslich Verkehr zwischen Blutsverwandten unter Strafe stellt - vollkommen egal, ob diese überhaupt in einem tatsächlichen, sozialen Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Heisst: Der eingangserwähnte Vater bekommt nur Schwierigkeiten, wenn er der Erzeuger seiner Tochter ist. Seine 16 jährige Adoptivtochter kann er dagegen ungestört schänden.

Vor diesem Hintergrund verwundert es denn auch nicht gross, dass der Aufschrei, der durch unsere Medien hallte, als der Bundesrat im Jahr 2010 das Inzestverbot aufheben wollte, nicht der Sorge um all jene Jugendlichen galt, die den absonderlichen Neigungen ihrer Eltern oder älteren Geschwister bald schutzlos ausgeliefert seien würden. Ne, Fachleute und Politiker waren mehr um all die "nutzlosen Esser" besorgt, welche diese Inzestpaare bald in die Welt setzen könnten. Denn die Wahrscheinlichkeit einer erblich bedingten Behinderung liegt bei einem "Inzestkind" angeblich bei bis zu 30%.

10vor10 vom 15.10.2010

Ich freue mich daher sehr darüber, dass Vater Staat mir noch keinen Keuschheitsgürtel verpasst hat: Als Träger des genetisch bedingten Marfan-Syndroms liegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein von mir gezeugtes Kind dieses Syndrom erbt sogar bei 50%.

Die alten Römer hatten uns diesbezüglich übrigens einiges voraus: Ihr Inzestverbot erstreckte sich auch auf Adoptionsverhältnisse.

Die Fristenlösung


Ein anderes Beispiel für eugenisch motivierte Regelungen in der Schweiz ist die sogenannte Fristenlösung. Diese erlaubt es schwangeren Frauen bis zur 12. Woche nach der letzten Periode einen Abbruch vornehmen zu lassen. Ist diese Frist verstrichen, so muss ein Arzt bestätigen, dass mit dem Abbruch "die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann." Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, umso grösser muss auch die durch die Abtreibung abgewendete Gefahr sein.

- Das klingt an sich vernünftig, aber auch sehr vage. In der Praxis bedeutet dieses abstrakte Geschwurbel folgendes: Nach der 14. Woche sind Abtreibungen in der Schweiz de fakto nur noch möglich, wenn das Kind behindert ist. Dieser Abtreibungsgrund zieht dann dafür - theoretisch - zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft. Es werden zwar sehr wenige Embryonen nach der 24. Woche (jenem Zeitpunkt, ab dem das Kind grundsätzlich voll entwickelt ist und als Frühchen unter optimalen Bedingungen lebensfähig wäre) abgetrieben. Das liegt aber in erster Linie daran, dass die Behinderung meistens schon vorher erkannt wird.

Grafik: Abtreibung in der Schweiz: Vergleich zwischen Gesetz und Praxis / Datenquellen: Siehe unten

Somit geniesst ein behindertes Kind bis zum Zeitpunkt seiner Geburt keinerlei Rechte, während dem ein nichtbehindertes Kind bereits dann als schützenswert angesehen wird, wenn es gerade mal ein wenig zucken und vage Sinneseindrücke aufnehmen kann.

Ich kann mir gut vorstellen, dass an diesem Punkt der Geschichte einige LeserInnen bereits schäumend vor Wut über einen bösen Kommentar nachdenken. Halten Sie bitte ein: Mir geht es hier nicht darum, das Recht auf Abtreibung in Frage zu stellen. Ich stelle lediglich fest, dass in unserem Gesundheits- und Rechtssystem eine Spätabtreibung aufgrund einer Behinderung der Devise "Pro Choice" untersteht, während dem bei anderen Gründen die Devise "Pro Life" zur Anwendung kommt. In welche Richtung diese Doppelmoral aufgelöst werden sollte, ist eine ganz andere Frage.

Es kann ja sein, dass ein Kind mit Down-Syndrom eine Frau in eine sehr grosse seelische Notlage stürzen kann. Das selbe kann aber auch dann passieren, wenn diese Frau kulturell bedingt unter dem Druck steht, einen Sohn zu gebären, es sich beim Kind aber um ein Mädchen handelt. Da hört dann aber der Spass plötzlich auf, selbst wenn noch nicht einmal die 12-Wochen-Frist abgelaufen ist.

Präimplantationsdiagnostik


Es gäbe sicher noch zahlreiche weitere Punkte zu nennen, beispielsweise die fragwürdige Verhütungspraxis mancher Behindertenheime. Worum es mir geht ist, dass es in unserem Land keinerlei Bemühungen dafür zu geben scheint, dass dieses eugenische Denken überwunden wird. Im Gegenteil: Mit der bevorstehenden zweiten Volksabstimmung über die Einführung der PID stehen die Chancen recht gut, dass diese Doppelmoral mit einem weiteren Gesetz noch tiefer in unserem Rechtssystem verankert wird. Denn auch hier gilt: Der Frau, die kein Kind mit Down-Syndrom haben möchte, wollen wir eine "Schwangerschaft auf Probe" oder einen "Eingriff im Ausland" nicht zumuten. Bei jener Frau aber, die bei ihrem Kind ein bestimmtes Geschlecht oder Augenfarbe bevorzugt, bereitet uns dies kein Kopfzerbrechen.

Ziemlich verlogen, oder?

Datenquellen Grafik bezüglich Abtreibung:

Entwicklungsstand 12. Woche
Entwicklungsstand 14. Woche
Entwicklungsstand 24. Woche
Scan-Termine
Art. 119 StGB: Strafloser Schwangerschaftsabbruch
Abtreibung nach der 14. Woche: Siehe Abschnitte "Die folgenden Angaben gelten für die Schweiz!" und "Nach der 14. Woche"

Siehe auch:

Inzestverbot im Schweizerischen StGB
Nationalrat A.H.: "Behinderte Kinder fallen der Allgemeinheit zur Last, darum ist das Verbot sinnvoll."
Kommentar zu „Bundesrat will Inzestverbot aufheben“

Wunschkinder per Bluttest soll es nicht geben

Eugenik in der Schweiz: Keine Ehe für «Erbkranke»
Der Wahn der Schweizer Rassenhygieniker

Samstag, 20. Juni 2015

Silvio Rauchs Figurentheater zeigt: "Draussen vor der Tür" von Wolfgang Borchert



Ein Mann kommt nach Deutschland.

Er war lange weg, der Mann. Sehr lange. Vielleicht zu lange. Und er kommt ganz anders wieder, als er wegging. Äußerlich ist er ein naher Verwandter jener Gebilde, die auf den Feldern stehen, um die Vögel (und abends machmal auch die Menschen) zu erschrecken. Innerlich – auch. Er hat tausend Tage draußen in der Kälte gewartet. Und als Eintrittsgeld musste er mit seiner Kniescheibe bezahlen. Und nachdem er nun tausend Nächte draußen in der Kälte gewartet hat, kommt er endlich doch noch nach Hause.

Ein Mann kommt nach Deutschland.

Wann: Donnerstag, 17. September 2015, 17:00

Wo: Reformierte Kirche Zürich Altstetten, Grosse Kirche, Pfarrhausstrasse 10, 8048 Zürich

Die Aufführung findet im Rahmen der Ausstellung "Kunst in Altstetten" (11. bis 19. September 2015) statt. Der Eintritt ist frei (Kollekte).

Freitag, 19. Juni 2015

"Du hättest abtreiben sollen, Schlampe!"

Christie ist Bloggerin und Mutter einer Tochter mit Down-Syndrom. Ihre Tochter hat Krebs und befindet sich gerade mitten in einer Chemotherapie, als die Familie erfährt, dass ein Foto der Tochter gestohlen wurde, um damit einen Pränatal-Test zu bewerben.

Einem Kommentator, der sich Brian Vachon nennt, fiel dazu folgendes ein:

You should have had an abortion instead of leaving the taxpayers of Canada footing your medical bills, simply because you are a self-righteous “Christian” woman who thinks “Every sperm is sacred!” Sorry bitch

Auf deutsch etwa:

Du hättest abtreiben sollen anstatt den kanadischen Steuerzahler deine Krankenhausrechnungen begleichen zu lassen, nur weil du eine selbstgerechte "Christin" bist, die denkt: "Jedes Spermium ist heilig!" Sorry Schlampe

- Für alle die der Meinung sind, werdende Eltern hätten die freie Wahl, sich für oder gegen ein Kind mit Behinderung zu entscheiden und die Angst vor gesellschaftlichem Druck und Stigmatisierung sei eine Erfindung von "antifeministischen, religiösen Spinnern".

Siehe auch

My Child’s Photo was Used in an Offensive Corporate Campaign

Ein Foto meines Kindes wurde für eine widerwärtige Kampagne missbraucht.

Mittwoch, 17. Juni 2015

Ein Foto meines Kindes wurde für eine widerwärtige Kampagne missbraucht.

Vorwort des Übersetzers


Stellen Sie sich einmal vor, Sie flanieren gemütlich durch die Fussgängerzone und stehen plötzlich vor einem Plakat, auf dem mit einem privaten Foto von Ihnen dafür geworben wird, Menschen wie Sie zu beseitigen. Wenn man das Down-Syndrom hat, muss man offenbar mit so etwas rechnen - und damit irgendwie fertig werden können.

Ein Foto meines Kindes wurde für eine widerwärtige Kampagne missbraucht.


Ich sass neben dem Bett meiner Tochter in der Onkologie der Kinderklinik, als ich es erfahren habe. Sie befindet sich im achten Monat ihrer Chemotherapie und hat noch 19 weitere Monate vor sich. Diese Woche war besonders schlimm. Wir rasten mit ihr ins Krankenhaus, als ihr Fieber einen Höchststand erreichte. Wieder.

Jeder kleine Rückschlag fordert seinen Tribut, aber sie lässt sich davon nicht lange unterkriegen. Sie ist hart im Nehmen. Hart im Nehmen, süss, lebhaft und tausend weitere positive Eigenschaften. Sie ist dieFreude unseres Lebens.

Sie hat auch das Down-Syndrom - eine Tatsache, die für andere Leute eine grössere Rolle zu spielen scheint, als für uns. Ich schreibe oft über sie auf meinem kleinen Blog. Anekdoten und Meinungen, Geschichten aus unserem ereignisreichen Leben für eine kleine, aber ermutigende Gruppe von Lesern. Ich habe meine Kinder dabei nie beim Namen genannt und nur selten Bilder von ihnen gepostet. Aber dieses eine hat gereicht.

Ihr Bild wurde gestohlen. Eine schöne Aufnahme ihres Gesichtes - eine meiner Favoriten, landete auf einer Plattform für gemeinfreie Bilder.

Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, wurde es von dort aus von einem schweizerischen Biotechnologie-Konzern namens Genoma ein weiteres mal gestohlen. Auf der Hauptseite ihrer Internetpräsenz und auf einem riesigen Werbebanner in Spanien ist es zu sehen: Das Gesicht meiner Tochter, überlebensgross. Meine Tochter wurde zur Werbefigur für einen pränatalen Bluttest namens "Tranquility" gemacht. Als ob sie ein abschreckendes Beispiel wäre: "Lasst nicht zu, dass euch so etwas zustösst."

Das Werbebanner für "Tranquility" der Firma Genoma (Bild: soheresus.com)

Diese Kampagne ist so herabwürdigend für Menschen mit Down-Syndrom, dass sie in Spanien eine Lawine an Protestschreiben von betroffenen Eltern und Behindertenrechts-Aktivisten ausgelöst hat. Ein Elternteil wurde in einer lokalen Zeitung mit folgender Frage zitiert: "Was für eine Mutter erlaubt ihrer Tochter für eine solche Kampagne fotografiert zu werden?"*

- Ich nicht. Niemals. Ich hätte das niemals erlaubt.

Ein Leser meines Blogs, dessen Kind ebenfalls das Down-Syndrom hat, erkannte meine Tochter auf dem Bild und alarmierte uns. Ich war fassungslos. Je mehr wir recherchierten, desto schlimmer wurde es. Zu wissen, dass das passiert ist, machte mich wütend. Aber als ich es mit meinen eigenen Augen sah... ihr Gesicht auf diesem schrecklichen Werbebanner, da hat es mir das Herz gebrochen. Während dem meine Tochter mutig für ihr Leben kämpft, negiert dieser Konzern, dass dieses Leben überhaupt lebenswert ist.

Wie können die es wagen?!

Pränataldiagnostik wird für Eltern wie uns immer ein wichtiges Thema sein. Seien wir mal ehrlich: Bei einer Abtreibungsrate von 90 bis 95% geht es bei diesen Tests offensichtlich nicht darum, sich auf die Behinderung des Kindes vorzubereiten. Ich halte das für moralisch verwerflich. Aber selbst das ist nebensächlich. Die hatten einfach kein Recht dazu, meine Tochter auszubeuten, um ihr Produkt zu verkaufen.

Warum konnte ein multinationaler Konzern nicht einfach Geld für ein eigenes Photo-Shooting ausgeben? Vielleicht konnten sie einfach keine Eltern finden, die bereit gewesen wären, ihr Kind dafür herzugeben. Vielleicht haben sie auch gar nicht richtig gesucht. Wozu bezahlen, wenn man auch einfach nehmen kann?

Wir haben den Konzern direkt kontaktiert und sie darum gebeten, das Bild meiner Tochter zu entfernen. Sie haben nicht geantwortet. Ihr Bild ist immer noch zu sehen. (Update siehe unten)

Ich gebe zu, ich fühlte mich schuldig, dachte, dass es mein Fehler war: Ich hatte ihr Bild online gestellt. Ich hatte es nicht richtig für das Web präpariert. Ich hatte es versäumt, meine Tochter zu beschützen.

Dann aber habe ich realisiert, dass ich nichts falsch gemacht habe. Die haben gegen das Gesetz verstossen. Dieser herzlose Konzern, der das Bild meiner Tochter benutzt hat, ohne unser Einverständnis oder das des Fotografen einzuholen. Rechtlich gesehen ist es einerseits eine Urheberrechtsverletzung, aber sie haben auch gegen das verstossen, was man im kanadischen Urheberrecht als "Moral Rights" bezeichnet, da sie das Bild in einer für meine Tochter herabwürdigenden Art und Weise verwendet haben.

Was schlimmer (für die) ist: sie haben diesen Mama-Bären wütend gemacht.

Während dem ich zunächst in Betracht gezogen habe, sämtliche Fotos offline zu nehmen, meine Social Media-Profile zu löschen und mich für die nächsten zehn Jahre in meinem Haus zu verstecken, bin ich nun entschlossen, diese Krise zu überstehen. Wir werden nicht weichen. Wir werden uns nicht verstecken. Meine Tochter ist wundervoll und ihr Leben ist es wert, gefeiert zu werden.

Update: Mittlerweile hat Genoma das Foto unserer Tochter von der Website entfernt. Sie haben angedeutet, dass sie sich dafür entschuldigen werden. Ich glaube zwar nicht, dass ihre Aktion böswillig gewesen ist, halte das Geschehene aber für unethisch und illegal. Es ist deren Verpflichtung, das Urheberrechtsgesetz einzuhalten. Ob aus erster oder zweiter Hand: Diebstahl ist Diebstahl. Es geht hier nicht um einen Burschen, der im Keller seiner Mutter wohnt, es geht um einen multinationalen Konzern. Die haben mit Sicherheit die Ressourcen, um ein PR-Foto ausreichend zu prüfen. Ganz besonders dann, wenn das Bild ein unschuldiges Kind zeigt und für eine derart kontoverse Angelegenheit verwendet werden soll.

Diese dubiose Plattform für "gemeinfreie" Bilder hat immer noch nicht auf unser Schreiben geantwortet oder das Bild entfernt.

Wir werden uns mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Noch ein Update: Die "Down Syndrom"-Seite dieser Fotoplattform, welche unser Foto und mindestens zwei weitere gestohlene Fotos enthält wurde... Achtung, es kommt gleich... VOM NETZ GENOMMEN! Ich kann euch gar nicht sagen, wie sehr ich die Bemühungen von PC-bewanderten Fremden schätze, die dies nicht aus Eigennutz getan haben, sondern nur den Wunsch hatten, ein Unrecht zu korrigieren.

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*Artikel in "La Razon"

Übersetzt aus dem Englischen von David Siems / Quelle der Nachricht: Blog So Here's Us... life on the raggedy edge

Update


Eine Randnotiz zum Genoma-Skandal: Anlässlich des diesjährigen Welt Down Syndrom Tages hat die Stammzellenbank "Cryo-Save" seinen Kunden einen Rabatt auf den Tranquility-Test angeboten - und das Ganze natürlich ebenfalls mit Bildern von Kindern mit Down-Syndrom beworben. Cryo-Save ist, ebenso wie der Tranquility-Hersteller Genoma, eine Tochtergesellschaft der niederländischen Esperite-Group. Von einem Versehen kann somit nicht gesprochen werden. Menschenverachtung liegt bei der Esperite-Gruppe offensichtlich in der Familie.

Siehe auch: "Du hättest abtreiben sollen, Schlampe!"