Das Bundesgericht hat entschieden: Die SBB muss ihr Angebot an Rollstuhlplätzen in den 20 neuen Intercity-Doppelstockzügen nicht umgestalten. Integration Handicap und die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen unterlagen der SBB im Beschwerdeverfahren gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. In der Pressemitteilung der SBB spricht man von einem wichtigen Signal. Und tatsächlich sollte dieses Urteil jedem SBB-Kunden schwer zu denken geben.
"Behindertenabteil" statt Inklusion
Der SBB wurde mit der Annahme der Beschwerde durch das Bundesgericht das Recht eingeräumt, sich auf ein separates Behindertenabteil mit rollstuhlgängiger Toilette im Untergeschoss des Speisewagens, sowie jeweils einem bedingt nutzbaren Sitzplatz für Rollstuhlfahrer in den ansonsten nicht barrierefreien übrigen Wagons zu beschränken.
Da das Behindertenabteil gleichzeitig als Ersatz für den fehlenden Zugang zum Speisewagen gedacht ist und daher mit Tischen ausgestattet sein wird, wird es gerade mal drei Rollstuhlfahrern Platz bieten. Zum "Ghetto" wird der Speisewagenersatz aufgrund der Tatsache, dass dort nur behinderte Personen bedient werden sollen. Nichtbehinderte Personen dürften daher kaum motiviert sein, einen der elf regulären Sitzplätze des Abteils zu benutzen. Die Rollstuhlplätze in den übrigen Wagons werden sich wahrscheinlich als Alibiübung entpuppen, da sie einerseits für viele Rollstuhltypen zu eng gestaltet sind und man andererseits von dort aus keinen Zugang zu einer barrierefreien Toilette haben wird. Somit werden in einem Zug mit 600 Sitzplätzen faktisch nur drei Personen reisen können, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind - und das auch noch in so einer Art Sonderzone, isoliert von den übrigen Reisenden.
Almosen statt Service-Qualität
Ein zusätzliches barrierefreies Abteil im an den Speisewagen angrenzenden Wagon einzurichten, wie dies das Bundesverwaltungsgericht im April 2012 angeordnet hatte, scheint vor diesem Hintergrund doch eine recht vernünftige Massnahme zu sein. Zumal die Mehrkosten für diese Planänderung gemäss SBB gerade mal bei einem halben Prozent liegen würden (10 Millionen Franken Mehrkosten bei Gesamtkosten von 1.9 Milliarden Franken).
Dass man sich bei der SBB so massiv dagegen gewehrt hat, zeigt eindrücklich, dass die Verantwortlichen den eigentlichen Sinn von Barrierefreiheit nicht wirklich verstanden haben: Sie ist kein Almosen für "arme Behinderte". Sie ist eine Versicherung, die jedem Kunden auch dann den vollumfänglichen Zugang zu einer Leistung oder einem Produkt garantiert, wenn er einmal in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Ob dieser Zustand nun vorübergehend (z.B. wegen einem Beinbruch) oder dauerhaft ist, spielt letztendlich keine Rolle: Wenn der Kunde zum Zeitpunkt seiner Reise eingeschränkt ist und die SBB den Komfort des Angebotes unter diesen Umständen nicht garantieren kann, hat sie schlecht gearbeitet.
Wenn man bedenkt, dass die SBB 977'000 Passagiere pro Tag bedient und man von einer 20-jährigen Nutzungsdauer der neuen Züge ausgeht, hätte die Bahngesellschaft gerademal 0.14 Rappen(!) pro Tag und Fahrgast investieren müssen, um dies zu verhindern. Dass das der SBB zu teuer war, ist ein Affront gegen jeden Bahnkunden.
Daran ändert dann auch der Verweis auf das "SBB Callcenter Handicap" und die diversen Vergünstigungen am Ende der Pressemitteilung nichts, im Gegenteil: Die Einstiegshilfe, die man beim Callcenter anfordern kann, ermöglicht Rollstuhlfahrern zwar die Benützung eines für sie eigentlich unzugänglichen Zuges. Aber man wird durch die Inanspruchnahme dieser Einstiegshilfe vor allen anderen Reisenden als "Sonderfall" exponiert, der die Weiterfahrt des Zuges behindert:
- Eine solche öffentliche Demütigung kann man kaum als kundenfreundliche Lösung bezeichnen und erst recht nicht als Beitrag für mehr Autonomie. Es ist eine Verlegenheitslösung die aus dem Kauf von nicht benutzerfreundlichem Rollmaterial resultiert und sicher nichts, womit man sich öffentlich profilieren sollte.
Auch das Vergünstigungssystem bei den Ticketpreisen bezeugt das konfuse Almosendenken der SBB: Warum sollen beispielsweise blinde Personen Ortsbuse und Tramlinien einiger Städte gratis benutzen dürfen und für Regionalzüge voll bezahlen müssen, während dem IV-Rentner beim Kauf eines GA's 30% Rabatt erhalten? Wo steckt die Logik hinter derartigen Tarifkonstrukten? Und inwiefern zeugt das, wie in der Pressemitteilung behauptet, vom Engagement der SBB für die "Autonomie" behinderter Fahrgäste? Ich bin mir sicher, dass die meisten Betroffenen mit Freude den vollen Ticketpreis bezahlen würden, wenn sie von der SBB im Gegenzug wie vollwertige Kunden behandelt werden würden.
Sinnlose Beschwerde
Endgültig ad absurdum führen die Bundesbahnen ihre Beschwerde im zweituntersten Abschnitt, wo es heisst: "Die SBB hat das ursprünglich geplante Design vorsorglich modifiziert und mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts bereits begonnen. Dies, um keine weiteren Verzögerungen zu riskieren. Nach dem heutigen Entscheid wird nun geprüft, wie dieser im Projektverlauf umgesetzt werden kann. Die Abstimmung mit den Verbänden und das Verfahren haben zu erhöhtem Engineeringaufwand geführt, wodurch zusätzliche Kosten von ca. 10 Mio. Franken entstehen."
- Die vom Bundesverwaltungsgericht verordnete Planänderung wurde also bereits vorgenommen. Die durch die Plankorrektur bedingten 10 Millionen Franken Mehrkosten (0.5% der Gesamtkosten) sind bereits entstanden. Dennoch überprüft man jetzt, ob man die Anpassungen wieder rückgängig machen kann, wodurch die 10 Millionen Franken sinnlos in den Sand gesetzt werden würden und womöglich noch einmal zusätzliche Mehrkosten entstehen könnten. Was bezweckt die SBB damit? Wozu beharrt sie auf ihrem jetzt offensichtlich sinnlosen Standpunkt? Ist dies das Verhalten eines Unternehmens, welches sein Angebot in permanentem Dialog mit den Kundinnen und Kunden den Bedürfnissen anpasst, wie es auf der Homepage der SBB heisst?
Siehe auch:
Neue SBB-Doppelstockzüge: Kein «Ghetto-Abteil», bitte!
Bundesverwaltungsgericht gibt Behindertenorganisationen Recht
Neue Doppelstockzüge der SBB für den Fernverkehr: Bundesgericht heisst Beschwerde der SBB gut.
"Es braucht keinen barrierefreien öV"
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Mittwoch, 27. Februar 2013
Mittwoch, 9. Januar 2013
Biedermann und die Brandschützer
Oder: Warum ein Heimaufenthalt gefährlicher ist, als ein Kinobesuch.
Vor gut einem Monat kamen bei einem Brand in einer Behinderteneinrichtung im deutschen Titisee-Neustadt 14 Menschen ums Leben. Was von den Medien zu einer aussergewöhnlichen Tragödie hochstilisiert wurde, ist in Wahrheit keine Seltenheit: Es brennt andauernd in irgend einem Heim oder einer Werkstatt, auch in der Schweiz. Und zumindest im Ausland kommt es dabei regelmässig zu Verletzten und Toten.
Evakuierungsrutschen könnten helfen
Sucht man nach den Brandursachen, stösst man nicht selten auf mangelhafte Wartung und andere Formen von fahrlässigem Verhalten. Und auch die Todesopfer sind schnell erklärt: Im Brandfall ist die Benützung von Liften verboten. Die einzige realistische Möglichkeit, ein höher gelegenes Stockwerk voller behinderter oder betagter Personen im Brandfall rechtzeitig zu räumen, bieten sogenannte "Evakuierungsrutschen". Über eine solche verfügt beispielsweise das Hotel Twannberg im Berner Jura.
Warum ich Ihnen gerade dieses Beispiel zeige? Ich habe während einer Klassenfahrt vor etwa zehn Jahren einmal dort übernachtet. Und das war das erste und bislang einzige Mal, dass ich so eine Rutsche mit eigenen Augen gesehen habe. Dabei können diese Rutschen auch spiralförmig am Gebäude angebracht werden, sodass sie kaum Platz benötigen. Warum sie für Betagten- und Behinderteneinrichtungen nicht längst obligatorisch sind, ist meiner Meinung nach total unverständlich.
Kino diskriminiert Rollstuhlfahrer - mit dem Segen des Bundesgerichts
Vor dem Hintergrund solcher brandschutztechnischer Versäumnisse wirkt die neuste Fehlentscheidung des Bundesgerichts besonders absurd: Es hat einem Kinobetreiber das Recht eingeräumt, Rollstuhlfahrern aus Brandschutzgründen die Teilnahme an Vorstellungen zu verweigern. Dies nicht etwa aufgrund von feuerpolizeilichen Vorschriften. Das Bundesgericht begründete das Urteil damit, "dass die Angst des Kinobetreibers verständlich sei, im Falle des Todes oder von Verletzungen des Rollstuhlfahrers in Folge eines Brandes mit Vorwürfen konfrontiert zu werden.", wie Égalité Handicap in der Dezemberausgabe ihres Newsletters schreibt.
Was ist brandschutztechnisch gesehen wohl gefährlicher? Ein Heim mit vielleicht 20 gehbehinderten Heimbewohnern und nur fünf gehenden Pflegern, oder ein Kinosaal mit einem einzigen gehbehinderten Besucher und ein paar dutzend gehenden Besuchern und Kinoangestellten? Wo ist das Verhältnis zwischen Personen, die hinaus getragen werden müssen und Personen, die jemanden hinaustragen können wohl günstiger? Die Antwort ist offensichtlich. Aber darum scheint es im Urteil ja auch gar nicht zu gehen. Das Bundesgericht trägt in der Urteilsbegründung ja der Angst des Kinobetreibers vor einem Imageschaden Rechnung, nicht der Sicherheit der Kinobesucher. Soll heissen: Es ist völlig in Ordnung, behinderte Personen zu gefährden, solange man mit dem daraus resultierenden Imageschaden leben kann.
Was auf den ersten Blick sehr zynisch wirkt, hat bei näherer Betrachtung durchaus seinen Sinn: Hätte das Bundesgericht seine Entscheidung nämlich mit objektiven Sicherheitsargumenten begründet, hätte es einen für Behinderteneinrichtungen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen. Denn dann hätten eben auch behinderte Personen das Recht, sich gegen einen Aufenthalt in einem sicherheitstechnisch viel gefährlicheren Gebäude (wie beispielsweise einem Heim) zur Wehr zu setzen. Viele Heime müssten umgebaut oder geschlossen werden. Und auch die Forderungen nach einem vernünftigen Assistenzmodell und einem Ausbau der Spitexleistungen würden, mangels sicherer Heimplätze, Rückenwind erhalten.
Fazit: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich auch in der Schweiz eine Katastrophe a la Titisee-Neustadt ereignet. Viele Orte kommen dafür in Frage: Womöglich wird es ein Heim, eine geschützte Werkstatt, eine Rehaklinik oder eine Sonderschule treffen. Aber garantiert kein Kino.
Siehe auch
Bundesgericht verkennt Realität der Menschen mit Behinderung!
Brandkatastrophen in ausländischen Heimen (Auszug)
Brand in Behindertenheim: Vierzehn Menschen sterben (Titisee-Neustadt, Deutschland)
Katastrophen: Hintergrund: Tödliche Brände in Einrichtungen für Behinderte (Deutschland, Auflistung verschiedener Brände der letzten Jahre)
Grosseinsatz der Feuerwehr (Egg, Österreich)
Feuer in Behindertenheim in Süditalien
Zehn Tote bei Brand in Behindertenheim (Anderson, USA)
Brand in Behindertenheim: Sieben Todesopfer bei Moskau
Bislang glimpflich ausgegangene Brände in Schweizer Heimen (Auszug)
Brand im Behindertenheim (ZH)
Brand endete glimpflich (BL)
Brand im Behinderten-Heim (SO)
Teufen: Brandfall in Heim - Feuerwehrmann verletzt (AR)
Behindertenheim wegen Brand geräumt (BE)
Brand in Jugendheim in Trogen ohne Verletzte (AR)
Vor gut einem Monat kamen bei einem Brand in einer Behinderteneinrichtung im deutschen Titisee-Neustadt 14 Menschen ums Leben. Was von den Medien zu einer aussergewöhnlichen Tragödie hochstilisiert wurde, ist in Wahrheit keine Seltenheit: Es brennt andauernd in irgend einem Heim oder einer Werkstatt, auch in der Schweiz. Und zumindest im Ausland kommt es dabei regelmässig zu Verletzten und Toten.
Evakuierungsrutschen könnten helfen
Sucht man nach den Brandursachen, stösst man nicht selten auf mangelhafte Wartung und andere Formen von fahrlässigem Verhalten. Und auch die Todesopfer sind schnell erklärt: Im Brandfall ist die Benützung von Liften verboten. Die einzige realistische Möglichkeit, ein höher gelegenes Stockwerk voller behinderter oder betagter Personen im Brandfall rechtzeitig zu räumen, bieten sogenannte "Evakuierungsrutschen". Über eine solche verfügt beispielsweise das Hotel Twannberg im Berner Jura.
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Evakuierungsrutsche des Hotels Twannberg BE |
Warum ich Ihnen gerade dieses Beispiel zeige? Ich habe während einer Klassenfahrt vor etwa zehn Jahren einmal dort übernachtet. Und das war das erste und bislang einzige Mal, dass ich so eine Rutsche mit eigenen Augen gesehen habe. Dabei können diese Rutschen auch spiralförmig am Gebäude angebracht werden, sodass sie kaum Platz benötigen. Warum sie für Betagten- und Behinderteneinrichtungen nicht längst obligatorisch sind, ist meiner Meinung nach total unverständlich.
Kino diskriminiert Rollstuhlfahrer - mit dem Segen des Bundesgerichts
Vor dem Hintergrund solcher brandschutztechnischer Versäumnisse wirkt die neuste Fehlentscheidung des Bundesgerichts besonders absurd: Es hat einem Kinobetreiber das Recht eingeräumt, Rollstuhlfahrern aus Brandschutzgründen die Teilnahme an Vorstellungen zu verweigern. Dies nicht etwa aufgrund von feuerpolizeilichen Vorschriften. Das Bundesgericht begründete das Urteil damit, "dass die Angst des Kinobetreibers verständlich sei, im Falle des Todes oder von Verletzungen des Rollstuhlfahrers in Folge eines Brandes mit Vorwürfen konfrontiert zu werden.", wie Égalité Handicap in der Dezemberausgabe ihres Newsletters schreibt.
Was ist brandschutztechnisch gesehen wohl gefährlicher? Ein Heim mit vielleicht 20 gehbehinderten Heimbewohnern und nur fünf gehenden Pflegern, oder ein Kinosaal mit einem einzigen gehbehinderten Besucher und ein paar dutzend gehenden Besuchern und Kinoangestellten? Wo ist das Verhältnis zwischen Personen, die hinaus getragen werden müssen und Personen, die jemanden hinaustragen können wohl günstiger? Die Antwort ist offensichtlich. Aber darum scheint es im Urteil ja auch gar nicht zu gehen. Das Bundesgericht trägt in der Urteilsbegründung ja der Angst des Kinobetreibers vor einem Imageschaden Rechnung, nicht der Sicherheit der Kinobesucher. Soll heissen: Es ist völlig in Ordnung, behinderte Personen zu gefährden, solange man mit dem daraus resultierenden Imageschaden leben kann.
Was auf den ersten Blick sehr zynisch wirkt, hat bei näherer Betrachtung durchaus seinen Sinn: Hätte das Bundesgericht seine Entscheidung nämlich mit objektiven Sicherheitsargumenten begründet, hätte es einen für Behinderteneinrichtungen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen. Denn dann hätten eben auch behinderte Personen das Recht, sich gegen einen Aufenthalt in einem sicherheitstechnisch viel gefährlicheren Gebäude (wie beispielsweise einem Heim) zur Wehr zu setzen. Viele Heime müssten umgebaut oder geschlossen werden. Und auch die Forderungen nach einem vernünftigen Assistenzmodell und einem Ausbau der Spitexleistungen würden, mangels sicherer Heimplätze, Rückenwind erhalten.
Fazit: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich auch in der Schweiz eine Katastrophe a la Titisee-Neustadt ereignet. Viele Orte kommen dafür in Frage: Womöglich wird es ein Heim, eine geschützte Werkstatt, eine Rehaklinik oder eine Sonderschule treffen. Aber garantiert kein Kino.
Siehe auch
Bundesgericht verkennt Realität der Menschen mit Behinderung!
Brandkatastrophen in ausländischen Heimen (Auszug)
Brand in Behindertenheim: Vierzehn Menschen sterben (Titisee-Neustadt, Deutschland)
Katastrophen: Hintergrund: Tödliche Brände in Einrichtungen für Behinderte (Deutschland, Auflistung verschiedener Brände der letzten Jahre)
Grosseinsatz der Feuerwehr (Egg, Österreich)
Feuer in Behindertenheim in Süditalien
Zehn Tote bei Brand in Behindertenheim (Anderson, USA)
Brand in Behindertenheim: Sieben Todesopfer bei Moskau
Bislang glimpflich ausgegangene Brände in Schweizer Heimen (Auszug)
Brand im Behindertenheim (ZH)
Brand endete glimpflich (BL)
Brand im Behinderten-Heim (SO)
Teufen: Brandfall in Heim - Feuerwehrmann verletzt (AR)
Behindertenheim wegen Brand geräumt (BE)
Brand in Jugendheim in Trogen ohne Verletzte (AR)
Sonntag, 9. Dezember 2012
Vier Menschen mit Übergewicht brechen aus dem Alltag aus
Mittagessen in der Pizzeria Dara in Schwamendingen, Punsch trinken am Märt sowie ein Abendessen in Dübendorf: Dies alles erleben vier Menschen mit Übergewicht am Wochenende.
Rolf ist ein dicker Mann. Er sitzt neben Maya Streich, ausgebildet in Ernährungs- und Fitnessberatung, auf dem Sofa im Feriendomizil, dem Hotel/Restaurant Jägersburg in Dübendorf. Warum Rolf keinen Nachnamen hat, wissen wir auch nicht. In der Hand hält er eine Fernbedienung, mit der er jeweils durchs komplette Programm zapped, so lange, bis er beim letzten Sender angekommen ist. Dann beginnt er wieder von vorne.
Plötzlich steht Rolf auf und marschiert schnurstracks zur Minibar. Sein Interesse gilt den Schokoriegeln und den gesalzenen Nüssen. Sanft aber bestimmt wird er von der Ernährungs- und Fitnessberaterin wieder zum Sofa gelotst. Dieses Ritual wiederholt sich mehr als einmal. Ganz anders der 32-jährige Mathias, der genau wie Rolf ebenfalls keinen Nachnamen zu besitzen scheint. Er verhält sich ruhig, hört zu. «Mathias' Übergewicht rührt eher daher, dass er sich zu wenig bewegt. Er isst eigentlich nicht viel mehr, als ein "normaler" Mensch», erklärt Streich.
Eine Bereicherung des Alltags
Auf Stühlen, auf ihren dicken, warmen Hintern sitzen zwei Frauen. Ihre Diagnose: Hormonell bedingtes Übergewicht. Die beiden heissen "42-Jährige" und "58-Jährige". Kurz vor 18 Uhr macht sich die Gruppe dann auf, um im Restaurant Hecht in Dübendorf fein essen zu gehen. Zur Feier des Tages bekommen Mathias und Rolf, in deren Mitte der Ernährungsberatungsassistent und Nachnamenbesitzer Reto Lang sitzt, ein Bier. Für alle Feriengäste wird bestellt, was sie nicht noch dicker macht.
Siehe auch
Vier Menschen mit Behinderung brechen aus dem Alltag aus
All die fröhlichen Gesichter
Rolf ist ein dicker Mann. Er sitzt neben Maya Streich, ausgebildet in Ernährungs- und Fitnessberatung, auf dem Sofa im Feriendomizil, dem Hotel/Restaurant Jägersburg in Dübendorf. Warum Rolf keinen Nachnamen hat, wissen wir auch nicht. In der Hand hält er eine Fernbedienung, mit der er jeweils durchs komplette Programm zapped, so lange, bis er beim letzten Sender angekommen ist. Dann beginnt er wieder von vorne.
Plötzlich steht Rolf auf und marschiert schnurstracks zur Minibar. Sein Interesse gilt den Schokoriegeln und den gesalzenen Nüssen. Sanft aber bestimmt wird er von der Ernährungs- und Fitnessberaterin wieder zum Sofa gelotst. Dieses Ritual wiederholt sich mehr als einmal. Ganz anders der 32-jährige Mathias, der genau wie Rolf ebenfalls keinen Nachnamen zu besitzen scheint. Er verhält sich ruhig, hört zu. «Mathias' Übergewicht rührt eher daher, dass er sich zu wenig bewegt. Er isst eigentlich nicht viel mehr, als ein "normaler" Mensch», erklärt Streich.
Eine Bereicherung des Alltags
Auf Stühlen, auf ihren dicken, warmen Hintern sitzen zwei Frauen. Ihre Diagnose: Hormonell bedingtes Übergewicht. Die beiden heissen "42-Jährige" und "58-Jährige". Kurz vor 18 Uhr macht sich die Gruppe dann auf, um im Restaurant Hecht in Dübendorf fein essen zu gehen. Zur Feier des Tages bekommen Mathias und Rolf, in deren Mitte der Ernährungsberatungsassistent und Nachnamenbesitzer Reto Lang sitzt, ein Bier. Für alle Feriengäste wird bestellt, was sie nicht noch dicker macht.
Siehe auch
Vier Menschen mit Behinderung brechen aus dem Alltag aus
All die fröhlichen Gesichter
Montag, 26. November 2012
Spendengala "Licht ins Dunkel" (Österreich)
Auch dieses Jahr findet am Heiligabend im ORF wieder die Spendengala "Licht ins Dunkel" zu Gunsten sozial benachteiligter und behinderter Menschen statt.
[Texteinblendung: "Licht ins Dunkel - 24. Dezember 2012, ORF" Ein Mann mit Anzug läuft eine Kellertreppe hinunter. Unten angekommen, öffnet er die Tür zum Keller und macht das Licht an. Im Keller sitzt ein Herr mit einem hässlichen alten Pullover in einem klapprigen Rollstuhl, in dessen Schoss ein Filzhut liegt. Er blickt überrascht zum Besucher auf. Dieser greift wortlos zu seiner Brieftasche, nimmt eine Münze heraus und wirft sie in den Hut des Rollstuhlfahrers. Der Rollstuhlfahrer schaut verdutzt auf die Münze in seinem Hut und dann wieder zum Besucher auf. Der Besucher steckt seine Brieftasche wieder weg, löscht das Licht, winkt noch kurz und schliesst die Türe wieder. Texteinblendung: "Lieber ORF, lass das Licht doch einfach das ganze Jahr an."]
Siehe auch
Der lange Schatten von "Licht ins Dunkel"
Adventkalender "NICHT ins Dunkel" 2009 - Die Kraft des Augen-Klicks
[Texteinblendung: "Licht ins Dunkel - 24. Dezember 2012, ORF" Ein Mann mit Anzug läuft eine Kellertreppe hinunter. Unten angekommen, öffnet er die Tür zum Keller und macht das Licht an. Im Keller sitzt ein Herr mit einem hässlichen alten Pullover in einem klapprigen Rollstuhl, in dessen Schoss ein Filzhut liegt. Er blickt überrascht zum Besucher auf. Dieser greift wortlos zu seiner Brieftasche, nimmt eine Münze heraus und wirft sie in den Hut des Rollstuhlfahrers. Der Rollstuhlfahrer schaut verdutzt auf die Münze in seinem Hut und dann wieder zum Besucher auf. Der Besucher steckt seine Brieftasche wieder weg, löscht das Licht, winkt noch kurz und schliesst die Türe wieder. Texteinblendung: "Lieber ORF, lass das Licht doch einfach das ganze Jahr an."]
Siehe auch
Der lange Schatten von "Licht ins Dunkel"
Adventkalender "NICHT ins Dunkel" 2009 - Die Kraft des Augen-Klicks
Montag, 9. Mai 2011
Blick hilft (?)
Blick hilft - MyVideo Schweiz
Sollte das Video nicht zur Verfügung stehen, finden Sie es auch hier.
Diverse Blick-Schlagzeilen zum Thema IV-Betrug werden nacheinander eingeblendet, dazu läuft im Hintergrund aggressive Rockmusik.
"Simulant zockte 93 Spitäler ab", "IV-Simulant Leuthold tritt zurück", "Gärtner-Gauner züchtet IV-Betrüger", "Hier wohnt der frechste Simulant der Schweiz", "IV-Betrüger auf den Leim gekrochen", "Sie sind ein unverfrorener Simulant", "Unsere IV hat ein Balkan-Problem", "SVP kämpft gegen Scheininvalide", "Durch IV-Detektive entlarvt", "Mehr als 16.000 IV-Rentner sollen wieder arbeiten", "Nationalrat tritt auf 6. IV-Revision ein"
Die Rockmusik verstummt abrupt und traurige Klaviermusik ertönt, dazu sehen wir die Blick-Schlagzeilen "Mein Kind stirbt" und "Das Schicksal von Lea berührt die Schweiz"
Es folgt, immer noch begleitet von der Klaviermusik, ein Beitrag von Blick TV über Lea und Stefanie Mäder.
Blick-Stimme aus dem Off: "Leal ist 8 und leidet seit ihrer Geburt an einer seltenen Stoffwechselkrankheit. Sie kann weder laufen, noch sitzen, noch sprechen. Das Mädchen ist 24 Stunden pro Tag auf Pflege angewiesen. Vor knapp 3 Jahren hat die Mutter ihren Job als Pflege-Fachfrau aufgegeben, um ganz für ihre Tochter da sein zu können. Diese Entscheidung bereut sie nicht. Und doch kommt die junge Frau an ihre Grenzen - Mit ihrer Kraft, aber auch finanziell. Denn vom Staat bekommt sie praktisch kein Geld für ihren Vollzeitjob daheim. Behinderten-Pflege daheim sieht das Gesetz nämlich nicht vor."
Frau Mäder: "Die Situation von Lea ist schon genug schlimm mit dieser Krankheit. Damit könnte man noch fertig werden, aber das andere ist einfach... die Belastung hier zu Hause. Ich arbeite seit 2, 3 Jahren rund um die Uhr. Ich kann nicht mehr, mein Körper beginnt langsam zu rebellieren, zu zittern und so. Und ich habe Angst, dass man mir mein Kind eines Tages wegnimmt, weil ich halt zusammenbreche. Es gibt Tage, an denen Lea und ich einfach am Boden liegen, weil wir beide zusammen nicht mehr können. Und naja, ich kämpfe um unser Überleben."
abrupt wechseln Bild und Ton wieder: Wir sehen die Blick-Schlagzeile "Bundesrat will bei IV weiterhin sparen" und dazu läuft im Hintergrund wieder aggressive Rock-Musik. Es folgt das Blick-Logo mit dem Untertitel "Die verlogenste Zeitung der Schweiz".
Idee und Realisierung: David Siems
Siehe auch:
Persönliche Assistenz für behinderte Kinder (und etwas Staatskundenachhilfe für Blickleser)
Sonntag, 13. März 2011
Bedürfnisse von Behinderten haben Grenzen (Quelle: NZZ am Sonntag, 13.03.2011)
Blinde sollten nicht in Exekutiven sitzen, weil sie zu sehr auf Hilfe angewiesen wären
Suzette Sandoz
Niemand darf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert werden. Die Vorgabe der Bundesverfassung ist scheinbar klar, doch wie ist sie umzusetzen? Die Frage ist umso aktueller, als die Invalidenversicherung die Einbindung behinderter Menschen in die Arbeitswelt bevorzugt, die Bildungsgesetzgebung zum Einschluss behinderter Kinder in Regelklassen tendiert und die Politik das Recht in Anspruch nimmt, bei Wahlen Kandidaten mit gewissen Behinderungen aufzustellen.
Es ist zweifellos angebracht, zwischen Theorie und Praxis zu unterscheiden: In der Theorie muss alles unternommen werden, damit eine Behinderung nicht zum Ausschluss führt. In der Praxis ist es nicht so offenkundig, wie vorzugehen ist, denn jede Behinderung verlangt die Berücksichtigung der individuellen Umstände. Schliesslich wird Nichtdiskriminierung am besten gewährleistet, indem man im Einzelfall entscheidet, was gegenüber den Nichtbehinderten getan oder gefordert werden kann: Nichtdiskriminierung misst sich am Verhältnis zu den Nichtbehinderten.
Nehmen wir das Beispiel einer Schulklasse: Man kann davon ausgehen, dass Schüler einander helfen; schwieriger ist die Vorstellung, dass der Lehrer den Unterricht der ganzen Klasse den individuellen Bedürfnissen eines einzelnen behinderten Kindes anpasst. Auch kann man von einem Lehrer nicht verlangen, dass er sich systematisch die nötige Zeit für einen behinderten Schüler nimmt - zusätzlich zur Zeit, die er ohnehin jedem einzelnen Schüler widmet.
An der juristischen Fakultät der Universität Lausanne haben wir manchmal Prüfungen für sehbehinderte Studenten durchgeführt: mit besonderen Räumlichkeiten für eine schriftliche Prüfung, mit verlängerter Prüfungsdauer, mit jemandem, der die Gesetzestexte und sogar die Prüfungsfragen laut vorlas, da diese nicht in Brailleschrift zur Verfügung standen, und der allfällige praktische Fragen der Studenten beantwortete. Auch für mündliche Prüfungen musste mehr Zeit eingeplant werden, um es den sehbehinderten Studenten zu erlauben, sich mit den verschiedenen Texten vertraut zu machen. Ausgeschlossen waren gewisse Tests an der Wandtafel, vergleichende Analysen mehrerer Urteile sowie das Nachschlagen in Gesetzesbüchern. Damit war manchmal die Gleichberechtigung gegenüber anderen Studenten in Frage gestellt. Auch musste die Studiendauer mancher behinderter Studenten verlängert werden, was sich zuweilen nur schwer mit der Abfolge der unterrichteten Fächer vereinbaren liess.
Wie weit sollen und können öffentliche Bildungseinrichtungen bei der
Anpassung an aussergewöhnliche Umstände Einzelner gehen?
Ähnliche Fragen stellen sich dieses Frühjahr mit Blick auf Wahlen: Der Presse ist zu entnehmen, dass im Tessin ein Blinder in den Regierungsrat möchte. Auch in Pully, meiner Wohngemeinde, will eine blinde Gemeinderätin in die Exekutive. Ist das vernünftig? Meine Antwort ist ein entschiedenes Nein. Die Tätigkeit eines Parlamentariers ist überhaupt nicht mit der eines Regierungsmitglieds vergleichbar. Der Parlamentarier gehört einer Fraktion an und kann in dieser auf Hilfe und Unterstützung zählen, da alle Fraktionsmitglieder dieselben Texte erhalten und studieren. Anders sieht es in einer Exekutive aus, in der jedes Mitglied, auch wenn es einem Kollegium angehört, allein ein Departement führt.
Bei Treffen mit Amtskollegen und auf Reisen wäre ein blinder Exekutivpolitiker immer auf eine Begleitperson angewiesen. Um seine Arbeit ausführen zu können, würde er eine rechte Hand brauchen. Was für eine Stellung hätte diese? Und wie sähe der Umgang mit vertraulichen Dokumenten aus?
Mir bereiten solche Kandidaturen grosses Unbehagen. Wird damit nicht,
aus rein taktischen Gründen, das Mitleid der Wähler ausgenützt? Ist das
wirklich Nichtdiskriminierung?
Suzette Sandoz ist emeritierte Rechtsprofessorin in Lausanne. Von 1991 bis 1998 war sie Nationalrätin der Liberalen Partei. Übersetzung: Christoph Badertscher
Kommentar David Siems: Richtig, und aus dem gleichen Grund gehören auch Frauen wie Suzette Sandoz nicht in die Politik. Die müssen ja bekanntermassen alles herum tratschen, was im "Umgang mit vertraulichen Dokumenten" sehr problematisch ist. Sein wir mal ehrlich: Frau Sandoz wurde doch auch nur in den Nationalrat gewählt, weil die Wähler Mitleid mit ihr hatten, da sie nicht fähig ist, im Stehen zu pinkeln. Willkommen im Mittelalter.
Siehe auch: David Blunkett
Suzette Sandoz
Niemand darf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert werden. Die Vorgabe der Bundesverfassung ist scheinbar klar, doch wie ist sie umzusetzen? Die Frage ist umso aktueller, als die Invalidenversicherung die Einbindung behinderter Menschen in die Arbeitswelt bevorzugt, die Bildungsgesetzgebung zum Einschluss behinderter Kinder in Regelklassen tendiert und die Politik das Recht in Anspruch nimmt, bei Wahlen Kandidaten mit gewissen Behinderungen aufzustellen.
Es ist zweifellos angebracht, zwischen Theorie und Praxis zu unterscheiden: In der Theorie muss alles unternommen werden, damit eine Behinderung nicht zum Ausschluss führt. In der Praxis ist es nicht so offenkundig, wie vorzugehen ist, denn jede Behinderung verlangt die Berücksichtigung der individuellen Umstände. Schliesslich wird Nichtdiskriminierung am besten gewährleistet, indem man im Einzelfall entscheidet, was gegenüber den Nichtbehinderten getan oder gefordert werden kann: Nichtdiskriminierung misst sich am Verhältnis zu den Nichtbehinderten.
Nehmen wir das Beispiel einer Schulklasse: Man kann davon ausgehen, dass Schüler einander helfen; schwieriger ist die Vorstellung, dass der Lehrer den Unterricht der ganzen Klasse den individuellen Bedürfnissen eines einzelnen behinderten Kindes anpasst. Auch kann man von einem Lehrer nicht verlangen, dass er sich systematisch die nötige Zeit für einen behinderten Schüler nimmt - zusätzlich zur Zeit, die er ohnehin jedem einzelnen Schüler widmet.
An der juristischen Fakultät der Universität Lausanne haben wir manchmal Prüfungen für sehbehinderte Studenten durchgeführt: mit besonderen Räumlichkeiten für eine schriftliche Prüfung, mit verlängerter Prüfungsdauer, mit jemandem, der die Gesetzestexte und sogar die Prüfungsfragen laut vorlas, da diese nicht in Brailleschrift zur Verfügung standen, und der allfällige praktische Fragen der Studenten beantwortete. Auch für mündliche Prüfungen musste mehr Zeit eingeplant werden, um es den sehbehinderten Studenten zu erlauben, sich mit den verschiedenen Texten vertraut zu machen. Ausgeschlossen waren gewisse Tests an der Wandtafel, vergleichende Analysen mehrerer Urteile sowie das Nachschlagen in Gesetzesbüchern. Damit war manchmal die Gleichberechtigung gegenüber anderen Studenten in Frage gestellt. Auch musste die Studiendauer mancher behinderter Studenten verlängert werden, was sich zuweilen nur schwer mit der Abfolge der unterrichteten Fächer vereinbaren liess.
Wie weit sollen und können öffentliche Bildungseinrichtungen bei der
Anpassung an aussergewöhnliche Umstände Einzelner gehen?
Ähnliche Fragen stellen sich dieses Frühjahr mit Blick auf Wahlen: Der Presse ist zu entnehmen, dass im Tessin ein Blinder in den Regierungsrat möchte. Auch in Pully, meiner Wohngemeinde, will eine blinde Gemeinderätin in die Exekutive. Ist das vernünftig? Meine Antwort ist ein entschiedenes Nein. Die Tätigkeit eines Parlamentariers ist überhaupt nicht mit der eines Regierungsmitglieds vergleichbar. Der Parlamentarier gehört einer Fraktion an und kann in dieser auf Hilfe und Unterstützung zählen, da alle Fraktionsmitglieder dieselben Texte erhalten und studieren. Anders sieht es in einer Exekutive aus, in der jedes Mitglied, auch wenn es einem Kollegium angehört, allein ein Departement führt.
Bei Treffen mit Amtskollegen und auf Reisen wäre ein blinder Exekutivpolitiker immer auf eine Begleitperson angewiesen. Um seine Arbeit ausführen zu können, würde er eine rechte Hand brauchen. Was für eine Stellung hätte diese? Und wie sähe der Umgang mit vertraulichen Dokumenten aus?
Mir bereiten solche Kandidaturen grosses Unbehagen. Wird damit nicht,
aus rein taktischen Gründen, das Mitleid der Wähler ausgenützt? Ist das
wirklich Nichtdiskriminierung?
Suzette Sandoz ist emeritierte Rechtsprofessorin in Lausanne. Von 1991 bis 1998 war sie Nationalrätin der Liberalen Partei. Übersetzung: Christoph Badertscher
Kommentar David Siems: Richtig, und aus dem gleichen Grund gehören auch Frauen wie Suzette Sandoz nicht in die Politik. Die müssen ja bekanntermassen alles herum tratschen, was im "Umgang mit vertraulichen Dokumenten" sehr problematisch ist. Sein wir mal ehrlich: Frau Sandoz wurde doch auch nur in den Nationalrat gewählt, weil die Wähler Mitleid mit ihr hatten, da sie nicht fähig ist, im Stehen zu pinkeln. Willkommen im Mittelalter.
Siehe auch: David Blunkett
Montag, 14. Februar 2011
"PARADROM" von X-Ray
Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer
Ich habe ein Mail von einem Zuschauer bekommen, der sich X-Ray nennt. Er oder sie hat ein Gedicht über das geplante Paradrom in Rathausen Luzern verfasst, möchte aber anonym bleiben und hat mich daher gefragt, ob ich das Gedicht vortragen möchte. Ja und genau das mache ich jetzt:
Komm ins Kloster zu Rathausen
da erlebst du nacktes Grausen
Missgeburten, Zwerge, Riesen
werden billig angepriesen
Kinder quälen, das war gestern
flüstern fromme Klosterschwestern
Bald schon steigen hier Touristen
mit Gelähmten in die Kisten
Jeder darf für ein paar Franken
eine Ladung Horror tanken
Hurtig mal die Rollen tauschen
munter durch das Elend rauschen
Aber Achtung, voll Verrückte
oder sonstwie Abverreckte
packen dich auf dieser Messe
und polieren dir die Fresse
Nasenbein und mehr gebrochen
kommst du Trottel angekrochen
eben super drauf und mutig
bist du jetzt kaputt und blutig
Hopp wirst du hinausgetragen
und verstaut im Krankenwagen
Endlich weisst du, wie es ist
wenn man so ein Krüppel ist
Text: X-Ray
Realisierung: David Siems
Siehe auch:
Paradrom
Begegnungsort oder «Streichelzoo»?
Ingenbohler Schwestern schlugen Kinder tot
Sonntag, 10. Oktober 2010
Tag der psychischen Gesundheit, 10. Oktober 2010
[Unter der Überschrift "Tag der psychischen Gesundheit, 10. Oktober 2010" befindet sich ein Meer von völlig gleichen, spiessigen Einfamilienhäusern. Ungefähr in der Mitte befindet sich ein bunt bemaltes Haus mit Büschen, einem grossen Baum und schiefem Dach. Ein grosser gelber Pfeil zeigt auf dieses Haus mit den Worten "Dem müssen wir DRINGEND helfen!"]
Freitag, 20. November 2009
Parodie auf die IV-Kampagne gegen Behinderte
[Texteinblendung in schwarzen, dicken Gross-Buchstaben: BUNDESBEAMTE SIND FAUL, UNMOTIVIERT UND UNFREUNDLICH
Danach erscheint darunter in kleinen, roten Buchstaben: Wenn sie einen schlechten Tag haben.
Neuer Text: Diese Kampagne hat KEINE 1.5 Millionen gekostet.
Neuer Text: ... und ist genau so blöd.
www.zslschweiz.ch]
Donnerstag, 5. November 2009
Gut gebrüllt, Löwe, aber du sitzt im Glashaus und wirfst mit Steinen! (Parodie auf die IV-Kampagne gegen Behinderte)
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[In schwarzen Grossbuchstaben: "DIE VON DER IV MÖCHTEN BEHINDERTE INTEGRIEREN", darunter in kleinerer, roter Schrift: "beschäftigen selber aber nur sehr wenige Behinderte"., unten rechts stehen die Worte "Behinderte behindern" und daneben der Schriftzug der Invalidenversicherung.]
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[In schwarzen Grossbuchstaben: "DIE VON DER IV SPRECHEN VON SELBSTBESTIMMUNG", darunter in kleinerer, roter Schrift: "tun aber alles, um die Behinderten an der kurzen Leine zu halten."., unten rechts stehen die Worte "Behinderte behindern" und daneben der Schriftzug der Invalidenversicherung.]
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[In schwarzen Grossbuchstaben: "DIE VON DER IV SIND FÜR BARRIEREFREIHEIT", darunter in kleinerer, roter Schrift: "geben ihre Dokumente aber weder in einfacher Sprache, noch mit vergrösserbarer Schrift heraus."., unten rechts stehen die Worte "Behinderte behindern" und daneben der Schriftzug der Invalidenversicherung.]
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[In schwarzen Grossbuchstaben: "DIE VON DER IV BEKÄMPFEN VORURTEILE GEGEN BEHINDERTE", darunter in kleinerer, roter Schrift: "sind aber selber nicht bereit, diese abzulegen."., unten rechts stehen die Worte "Behinderte behindern" und daneben der Schriftzug der Invalidenversicherung.]
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