Samstag, 8. Dezember 2012

Evaluation der 5. IV-Revision: Schöngeredete Zwischenbilanz


Lange Zeit wurde von Behindertenorganisationen und anderen Kritikern der 6. IV-Revision bemängelt, dass man den Revisions- und Sparkurs unter dem Titel "Eingliederung vor Rente" ungebremst fortführt, obwohl noch gar keine wissenschaftliche Auswertung über die Wirksamkeit der 5. IV-Revision vorliege.

Pünktlich zur bevorstehenden Behandlung der IV-Revision 6b durch den Nationalrat am nächsten Mittwoch lieferte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nun genau das. Und schon in der Einleitung der dazugehörigen Pressemitteilung lässt das BSV keinen Zweifel daran aufkommen, dass die 5. IV-Revision ein voller Erfolg ist und der eingeschlagene Kurs unbedingt fortgeführt werden sollte:

Bern, 07.12.2012 - Die 5. Revision hat die Invalidenversicherung (IV) auf den gewünschten Kurs gebracht. Das zeigt eine erste Evaluation der Gesetzesrevision nach vier Jahren Erfahrungen im Vollzug. Der Kulturwandel von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung, der mit der 5. IV-Revision angestrebt wurde, ist tatsächlich vollzogen worden und lässt sich wissenschaftlich nachweisen.

Auch der Rest der Medienmitteilung  strotzt geradezu vor Lobeshymnen auf diesen sogenannten "Kulturwandel", dessen Erfolg natürlich auf die gute Arbeit der IV-Stellen und deren Mitarbeitenden (und nicht etwa auf das Engagement der Versicherten) zurück zu führen sei. Kein Aspekt der Gesetzesrevision wird hinterfragt. Es wird lediglich bemerkt, dass die IV-Stellen diese neuen Möglichkeiten noch nicht vollumfänglich ausschöpfen würden.

Dass eine so umstrittene Gesetzesrevision einer wissenschaftlichen Analyse in allen Punkten so mühelos standhält, ist schwer vorstellbar. Und tatsächlich: Der eigentliche Bericht geht mit dem Thema wesentlich differenzierter um. Auf den Seiten 125 bis 127 wird das besonders deutlich. Dort geht es nämlich um den eigentlichen Kern der ganzen Integrations-Frage. Nämlich darum, wie viele Personen nach Abschluss des IV-Verfahrens einen Arbeitsplatz haben.

Datenquelle: BSV / Forschungsbericht Nr. 13/12"Eingliederung vor Rente"

Vor Inkrafttreten der Revision waren es 40% der angemeldeten Personen, nach Inkrafttreten 44%. Das ist eine leichte Steigerung und somit an und für sich kein schlechtes Resultat. Aber das als "Kulturwandel von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung" zu bezeichnen, ist doch ziemlich realitätsfremd. Immerhin stehen immer noch 56% der angemeldeten Personen am Ende des Verfahrens ohne Arbeitsplatz da. Und dass die dann eine Rente bekommen, ist alles andere als sicher. Denn auch wenn man nach Abschluss einer Integrationsmassnahme keinen Job hat, kann einen die IV dennoch als voll arbeitsfähig einstufen. Mit welchen Methoden die IV das selbst bei eindeutig invaliden Personen bewerkstelligt, wurde in den Medien schon ausführlich thematisiert (Stichwort: Gutachten, päusBonoG's, etc.).

Noch schlimmer sieht es übrigens bei jenen Versicherten aus, die zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der IV bereits erwerbslos sind. Hier ist der Anteil derer, die am Ende des Verfahrens einen Job haben, bei bescheidenen 20% gleich tief wie vor Inkrafttreten der Revision. Das ist schon sehr bedenklich, da es sich bei dieser Gruppe ja um die eigentlichen Integrationsfälle handelt. Denn jemand, der zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der IV noch eine Stelle hat, wird ja nicht wirklich integriert. In so einem Fall geht es lediglich darum, den womöglich drohenden Verlust des Arbeitsplatzes zu verhindern, was, wie die Praxis zeigt, weitaus weniger anspruchsvoll ist.

In zwei Punkten muss ich dem BSV aber zustimmen: Die Invalidenversicherung macht einen Kulturwandel durch und dieser führt sie tatsächlich weg von ihrer Rolle als Rentenversicherung. Doch sie verwandelt sich keineswegs in eine Eingliederungsversicherung, sondern in eine Behörde, die in vielen Fällen in erster Linie darum bemüht ist, sich möglichst schadlos aus der Affäre ziehen zu können.

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