Montag, 16. Februar 2015

Offener Brief von Brian McGowan an den Regierungsrat von Basel Stadt

Sehr geehrte Mitglieder des Regierungsrates Basel

Ihr Entscheid zur Streichung der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Basel hat in der nationalen Gleichstellungsbewegung grosse Verwunderung und Bestürzung ausgelöst. Ich möchte Sie bitten, die Konsequenzen eines solchen Schrittes für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in der ganzen Schweiz zu bedenken und auf diesen Entscheid zurück zu kommen.

Ich leitete die seit 2010 bestehende Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern bis im Sommer 2014. In dieser Funktion durfte ich an der für die Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen eminent wichtigen institutionellen Verankerung der gesetzlich vorgegebenen Gleichstellung von Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in unserer Gesellschaft mitwirken und diese mitgestalten. Nach einer anfänglichen Pilotphase erkannte man in Bern die Bedeutung und Wirkung dieser Fachstelle und überführte diese unbefristet in die öffentlichen Strukturen der Stadt Bern. Aufgrund dieser Tätigkeit weiss ich um die Bedeutung und die Tragweite Ihres Entscheides und möchte Ihnen darlegen, welche folgenschweren Konsequenzen dieser für die gesamtschweizerische Behindertenpolitik haben würde.

Die Gleichstellungsbewegung von Menschen mit Behinderungen begann in der Schweiz im internationalen Vergleich verhältnismässig spät Fuss zu fassen. Da die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land von staatlicher Seite lange Zeit fast gänzlich ignoriert wurden, waren die Betroffenen dazu gezwungen, selbst das politische Ruder zu ergreifen und Ende der 1990er Jahre die Initiative „Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen“ vors Volk zu bringen. Diese Initiative war der Weckruf an die staatlichen Institutionen, aus Ihrem Dornröschenschlaf zu erwachen. Folge dieses Weckrufes war u.a. das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung und das die Schaffung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).

Auf institutioneller Seite hatte der Kanton Basel vor über 10 Jahren eine Vorreiterrolle übernommen mit der Einsetzung des ersten Behindertenbeauftragten in der Schweiz. Damit demonstrierte Basel, dass die von der Behindertenbewegung ausgesandten Signale verstanden wurden und dass die Umsetzung der mittlerweile gesetzlich verankerten Gleichstellungsgesetzgebung der Koordination und Kontrolle bedarf. Hierfür wurde die Fachstelle Gleichstellung Basel geschaffen. Diese bewies über viele Jahre hinweg, dass sie durch zahlreiche innovative und nachhaltige Projekte die Lebensumstände jener Mitglieder der Gesellschaft verbesserte, welche durch ungenügend reflektiertes Handeln der staatlichen Institutionen benachteiligt werden. Darüber hinaus wurden hierdurch gesellschaftliche Rahmenbedingungen gefördert und geschaffen, welche in gesellschafts- und finanzpolitischer Hinsicht bedeutsam sind: Wenn Menschen mit Behinderungen autonom den öffentlichen Verkehr benutzen können, mit nicht behinderten Kindern gemeinsam den Regelschulunterricht besuchen oder normal im 1. Arbeitsmarkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können (u.a. auch aufgrund der erworbenen Qualifikationen im regulären Schulsystem), so werden dadurch kostspielige Sonderlösungen für Menschen mit Behinderungen unnötig, was massive und nachhaltige Einsparungen für die öffentliche Hand nach sich zieht.

Diese Vorreiterrolle hat der Kanton Basel-Stadt mit der Schaffung der Fachstelle übernommen. Mit Bewunderung wurde dessen Vorgehen national zur Kenntnis genommen und diente alsbald als Vorbild für die Einrichtung ähnlicher Institutionen. Damit stellt sie einen bedeutenden Bestandteil und Motor einer wachsenden Schweizerischen Gleichstellungspolitik dar. So hat die Basler Fachstelle z.B. auch bei der Schaffung der Berner Fachstelle Pate gestanden.

Wie bedeutsam und richtig die Schaffung der Fachstelle Basel war und ist, zeigt sich im Übrigen auch an den Zielen und Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention, welche von der Schweiz 2014 ratifiziert wurde. Diese verpflichtet die staatlichen Institutionen aller Ebenen, die nötigen strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Dies wird den staatlichen Institutionen nur dann möglich sein, wenn sie die entsprechende Koordination und Kontrolle sicherstellt durch die Schaffung Gleichstellungsbeauftragten.

Der Entscheid, diese überaus erfolgreiche und wichtige Fachstelle Gleichstellung des Kantons Basel nun zu streichen stösst  bei den in der Gleichstellungspolitik aktiven Akteuren auf Unverständnis: So reagierte auch ich als ehemaliger Leiter der Fachstelle Gleichstellung der Stadt Bern mit Empörung und Bestürzung als ich von Ihrem Entscheid erfuhr. Die Begründung des Entscheides, wonach die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen  nun weitestgehend erreicht worden sei, zeigt in schockierender Art und Weise auf, wie wenig Politik und Gesellschaft auch in Basel nach über 10-jähriger, sehr erfolgreicher Tätigkeit des Fachstellenleiters Martin Haugs von den konkreten Lebensumständen von Menschen mit Behinderungen wissen – und mit einer solchen Begründung auch zum Ausdruck bringen, dass sie offenbar über keine genauen Kenntnisse verfügen, was Gleichstellung bedeutet. Gleichstellung ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Ein fortwährender Prozess, welcher die durch die gesellschaftlichen Entwicklungen entstehenden Hindernisse fortlaufend abbaut und beseitigt.

Die Fachstelle Gleichstellung in Basel ist für die nationale Gleichstellungspolitik in der Schweiz seit über 10 Jahren das Flaggschiff, an dem sich andere Kantone und Gemeinden orientierten. In mehreren Kantonen und Gemeinden wurde seither entweder die Einführung einer Stelle eines Gleichstellungsbeauftragten bereits beschlossen oder ist aktuell in Diskussion. Vor diesem Hintergrund wie auch aufgrund der erwähnten Forderung der jüngst ratifizierten UN-Konvention ist  die angekündigte Streichung der Stelle des Gleichstellungsbeauftragten in Basel inakzeptabel und für Basel beschämend. Denn sie wäre ein Schlag ins Gesicht aller Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen, welche sich in der Gleichstellungsbewegung engagieren und sich für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen.

Ich möchte Sie deshalb bitten, die Konsequenzen eines solchen Schrittes für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in der ganzen Schweiz zu bedenken und auf diesen Entscheid zurück zu kommen

Mit freundlichen Grüssen

Brian McGowan
Ehemaliger Leiter der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern


Siehe auch:

Bitte unterschreiben: Erhalt Fachstelle Gleichstellung für Menschen mit Behinderung Basel

Behinderte nicht diskriminieren! - Medienmitteilung Behindertenforum zum Entlastungspaket Basel Stadt

Schlag gegen die Gleichstellung von Behinderten in der Schweiz

Basel-Stadt streicht Fachstelle und legt sich mit Behinderten an

Basler Sparbudget: Ein Schlag ins Gesicht der Behinderten

Dienstag, 3. Februar 2015

Behinderte nicht diskriminieren! - Medienmitteilung Behindertenforum zum Entlastungspaket Basel Stadt

Mit Medienorientierung vom 2. Februar ist bekannt, welche Entlastungsmassnahmen die Regierung des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2015-2017 plant. Menschen mit Behinderung sind davon stark betroffen. Das Behindertenforum wendet sich gegen drei Sparbeschlüsse und lanciert eine Petition.

Im Erziehungsdepartement (ED) soll eine Million Franken bei den Verstärkten Massnahmen gespart werden. Basel-Stadt setzt die Vorgabe der integrativen Schule an sich vorbildlich um, die vielfältigen Aufgaben der Integration im Rahmen der Volksschule sind jedoch sehr anspruchsvoll, weshalb an dieser Stelle keine Sparmassnahmen gemacht werden dürfen. Eine gute Umsetzung erfordert eine genügende Finanzierung.

Im Wirtschafs- Sozial- und Umweltdepartement (WSU) werden 4.7 Mio. Franken bei der Finanzierung der Beihilfen für AHV- und IV- Rentnerinnen und -Rentner. Die Unterstützungsbeiträge bei den Beihilfen sind deutlich unter 100 Franken pro Person. Wer von Ergänzungsleistungen lebt, hat an sich schon sehr wenig zum Leben. Dass ausgerechnet bei dieser Bevölkerungsgruppe gespart werden soll, ist absolut unverständlich und trifft selbstverständlich neben betagten Menschen auch viele Behinderte.

Völlig unverständlich scheint der Entscheid zur Schliessung der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beim Kanton Basel-Stadt. Behindertengleichstellung ist nicht Aufgabe sondern Vorgabe der zuständigen Fachdepartemente, weshalb bei der  Planung und Koordination der Gleichstellungsaufgaben des Kantons aus Bundesverfassung, Kantonsverfassung und Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes nach wie vor ein klarer Bedarf besteht. Die Streichung der Stelle und damit des Themas der Behindertengleichstellung als Ganzes muss als diskriminierend betrachtet werden.

Das Behindertenforum lanciert daher zusammen mit Pro Infirmis Basel-Stadt eine Petition zum Erhalt der Fachstelle beim Kanton

Weitere Informationen:

Georg Mattmüller, Behindertenforum Region Basel, 076 332 29 29

Behindertenforum | Geschäftsführung |Dachorg. der Behinderten-Selbsthilfe
Bachlettenstrasse 12 | CH- 4054 Basel |Tel. 061 205 29 29 | Fax 061 205 29 28
www.behindertenforum.ch http://facebook.com/behindertenforum

Das Behindertenforum vertritt seit 1953 die Anliegen von Menschen mit Behinderung.
Ihm sind 18 Organisationen mit rund 5000 Einzelmitgliedern angeschlossen.
Diese repräsentieren Menschen aller Behinderungsgruppen und ihre Angehörigen.

Siehe auch:

Online-Petition "Erhalt Fachstelle Gleichstellung für Menschen mit Behinderung Basel"