Samstag, 19. Dezember 2015

Diese PornodarstellerInnen verändern unsere Art über Sex und Behinderung zu sprechen.

"Behinderte Menschen ficken. Das in Pornos nicht zu zeigen, uns nicht auf den Portalen zu integrieren, ist schädlich und nicht authentisch.", sagt der behinderte Sexarbeiter Billy Autumn. Autumns Verfassung wird auf das Ehlers-Danlos-Syndrom zurückgeführt, eine Erbkrankheit, die das Bindegewebe beeinträchtigt. Er arbeitet in einer Branche, von der man nicht unbedingt denkt, dass behinderte Körper darin willkommen sind, aber er ist nicht alleine. Durch die Bemühungen, die Art und Weise zu verändern, wie die Gesellschaft über Sex und Behinderung denkt, werden Sexarbeiter wie Autumn zunehmend sichtbar - und sie verkünden ihren Wunsch nach einer stärkeren Vertretung lautstark.

Die Darsteller, die Mic.com interviewt hat, haben sowohl unsichtbare Einschränkungen, wie beispielsweise Schmerzstörungen oder Gehörverlust, als auch sichtbare Einschränkungen, die sich durch Krücken oder Rollstühle äussern. Die meisten von ihnen sind sich dahingehend einig, dass die Sex-Industrie eine Flexibilität eröffnet, die man in anderen Berufsgattungen kaum findet.

"Gerade wenn man eine Behinderung hat und auf Unterstützungsangebote angewiesen ist, ist es toll, immer noch einen Job zu haben, in dem man machen kann, was man will. Ich kann mir meine Kräfte einteilen.", sagt die Darstellerin Mara Dyne, die Fibromyalgie und somit chronische Schmerzen hat. "Es ist in Ordnung, wenn ich am Tag darauf nichts machen kann, weil es ohnehin kein Job ist, den man jeden Tag macht. Da man sich seine Arbeitsstunden selber einteilen kann, kenne ich doch einige Menschen mit Behinderung, die wegen diesem flexiblen Terminplan auf irgend eine Art in der Sexarbeit tätig sind."

Während dem behinderte Körper von der Gesellschaft üblicherweise ignoriert oder als komplett asexuell angesehen werden, läuft es in der "Alt Porn"-Industrie ganz anders. Es gibt zahlreiche Seiten für "Alt Porn" und "Queer Porn", die ihren Beitrag leisten, in dem sie Darsteller mit verschiedenen Arten von Körpern anheuern.

"Ich kam in einer frühen Phase meiner Geschlechtsangleichung als Fan der Pornoseite "Crash Pad Series" mit dieser Branche in Kontakt und es hat mich wirklich gefesselt.", sagt Maya Mayhem, eine teilpensionierte Transgender-Darstellerin. "Ich sah da wie man Queer, Trans und alle Formen von behinderten Körpern feierte (Es war ohne Zweifel besser als alles, was ich in dieser Zeit gefunden habe) und ich fühlte mich davon stark angezogen."

Doch obwohl DarstellerInnen mit Behinderung in einer Nischenbranche wie der Welt des "Alt Porn" eher willkommen sind als beispielsweise in der Modebranche (kürzlich gab es für das "Interview Magazine" ein kontroverses Foto-Shooting mit der nichtbehinderten Kylie Jenner, die sich in einem Rollstuhl ablichten liess), heisst das nicht, dass die Pornoindustrie die Diversität unserer Gesellschaft perfekt repräsentiert.

Im Mainstream der Porno-Branche werden DarstellerInnen mit Behinderung entweder komplett ignoriert, oder aber in Nischenproduktionen wie Fetisch-Videos angeheuert. In den Siebzigern wurde beispielsweise die amputierte Pornodarstellerin Long Jeanne Silver dafür berühmt, dass sie den Stumpf ihres amputierten Beines für die Penetration benutzte.

Die sichtbar behinderte Queer-Pornodarstellerin Lyric Seal war schon immer in den darstellenden Künsten tätig und kam zum Porno nachdem sie als Erotik-Model tätig war. Seal, eine Rollstuhlfahrerin, sagt, dass der Mainstream der Porno-Industrie Ähnlichkeiten mit Hollywood aufweist, wenn es um die Bereitschaft geht, verschiedenartige Menschen zu zeigen.

"Menschen haben eine Vorstellung davon, welche Art von Körpern die Öffentlichkeit bereit ist zu sehen und für welche Art von Körpern zu sehen sie nicht bereit ist. Und sobald wir über Sex sprechen, sprechen wir auch darüber, welche Art von Körpern die Leute als sexuell wahrnehmen möchten.", sagt Seal. "Wenn wir dazu bereit sind, sie als sexuell anzusehen, in welcher Form müssen wir diese Sexualität dann akzeptieren? Müssen diese Körper fetischistisch dargestellt werden? Müssen sie stereotyp dargestellt werden?"

Seal sagt, dass die fetischistische Darstellung der Behinderung nicht nur schlicht und einfach Teil ihres Berufes ist, sondern auch vollkommen in Ordnung ist - wenigstens solange die Kamera läuft.

"Persönlich habe ich keine Probleme damit, meinen Körper als Fetisch darzustellen. Wirklich nicht. Vor allem als Teil meines Berufes. Ich meine, wenn man Füsse fetischistisch darstellen darf, warum dann nicht auch die Füsse eines Menschen mit Behinderung?" Das ändert sich allerdings ausserhalb des Filmsets: "Wenn ich persönlich mit jemandem interagiere, merke ich, ob ich seine fetischistische Seite anspreche und ich weiss, ob ich damit umgehen kann oder nicht. Und wenn ich damit umgehen kann, liegt das für gewöhnlich daran, dass ich dafür bezahlt werde."

Obwohl sie eine Gesinnungsgenossin der Regisseure des Mainstream-Pornos ist, musste Seal sich abrackern, um im Mainstream-Porno erfolgreich zu sein. "Es ist schon interessant, wenn man sich einen Namen und Aufmerksamkeit im "Queer Porn" und im "Alt Porn" erarbeitet hat und trotzdem niemand ist, der von den regulären Studios zumindest eines zweiten Blickes gewürdigt wird. In gewisser Weise würde ich gerne die Hand nach ihnen ausstrecken und sagen: 'Hey, denkt ihr, dass ihr Platz für meinen Körper habt? Denkt ihr, dass ihr Platz für andere Körper habt, die so sind wie meiner?' Aber das Problem ist eben auch, dass die Produzenten wissen, wie ihre Zuschauer ticken."

Seal sagt, die unzähligen Interview-Anfragen der Medien bezeugt den Mangel an DarstellerInnen mit Behinderung in der Porno-Industrie: "Wenn ich überall herumgereicht werde als die Repräsentantin von Menschen mit Behinderung in der Branche, bedeutet das, dass es zu wenige DarstellerInnen wie mich gibt. Ich bekomme mehr Anfragen für Interviews, als Anfragen für Dreharbeiten."

Andrew Morrison-Gurza von der Aktivisten-Organisation "Deliciously Disabled" stimmt Seal zu. Morrison-Gurza sorgte im Juni für Schlagzeilen, weil er eine Orgie für Menschen mit Behinderung organisiert hat. Als wir ihn danach gefragt haben, wie Menschen mit Behinderung in der Porno-Branche behandelt werden, antwortete er, dass das Problem nicht darin bestehe, dass sie zu selten vorkommen würden, sondern darin, dass "Menschen mit Behinderung in Mainstream-Pornos überhaupt nicht stattfinden. Kulturell bedingt bereitet es uns immer noch immense Probleme, wenn wir einen behinderten Körper in einem sexuellen Kontext sehen."

Wenn man ihm die Möglichkeit geben würde, sagt Morrison-Gurza, würde er selber liebend gerne Pornos drehen. "Es wäre so aufregend, meinen Rollstuhl und meinen behinderten Körper zu sexualisieren, diese ganze Erfahrung jemanden dazu zu bringen, sich auszuziehen, und alle diese Dinge, die auch Menschen mit Behinderung tun, vor laufender Kamera zu tun. Alle diese Dinge könnten Teil der Pornokultur sein."

Seal behauptet, dass wir als Gesellschaft gut daran tun würden, wenn wir über die Sexualität von Menschen mit Behinderung offen sprechen und sie wie als vollwertige, sexualisierte Erwachsene betrachten würden, anstatt als Kinder.

"Eine der Formen von Ableismus, welche Menschen mit Behinderung erleben, besteht darin, dass man sie gegen ihren Willen verkindlicht und von der Gesellschaft auf diese beschissen paternalistische Weise als Schutzbedürftige abstempelt. So als wären wir alle Mündel der Regierung. In vielerlei Hinsicht denkt man über uns, dass wir kraftlose Menschen sind. Menschen, die unmündig sind und nicht entscheiden können.", sagt Seal.

Durch die Sexarbeit, die Porno-DarstellerInnen mit Behinderung leisten, kann die Art, wie wir über Behinderung und Attraktivität sprechen verändert werden, glaubt Morrison-Gurza. Anders als bei einem Foto-Shooting für die Mode-Branche können DarstellerInnen mit Behinderung in Pornos die Gesellschaft dazu zwingen, Menschen mit Behinderung als sexuelle Wesen zu sehen.

"Ich glaube, Menschen ohne Behinderung hat man noch gar nicht die Chance gegeben, Behinderungen als sexy anzusehen. Weil man sie nicht damit konfrontiert, sind sie gar nicht dazu in der Lage, eine Verbindung zwischen Sex und Behinderung herzustellen. Es ist notwendig, ihnen dies auf die netteste mögliche Art vor Augen zu führen, damit sie es als sexy wahrnehmen können.", sagt Morrison-Gurza.

Übersetzt aus dem Englischen von David Siems / Quelle der Nachricht: Mic

Montag, 9. November 2015

UK: Hassverbrechen gegen Menschen mit Behinderung haben in einem Jahr um 41% zugenommen.

Aktivisten sagen, diese Kennzahl sei nur "die Spitze des Eisberges"


Aktenkundige Hassverbrechen gegen Menschen mit Behinderung haben in einem Jahr um niederschmetternde 41% zugenommen, aber Aktivisten sagen, diese Kennzahl sei nur die Spitze des Eisberges.

Gemäss Informationen, die die Zeitung "the Independent" über einen "Freedom of Information request" (Eine Anfrage gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz) erhalten hat, haben von der Polizei registrierte Hassverbrechen von 1'955 Fällen in 2013-14 auf 2'765 Fälle in 2014-15 zugenommen.

Stephen Brookes, Koordinator des "Disability Hate Crime Network" sagte, dass die Zahlen, die von "The Independent" aufgedeckt worden sind, das wahre Ausmass des Problems unterbewerten, da viele Fälle nicht registriert werden. Er sagte, dass es jedes Jahr 60'000 Hassverbrechen gegen Menschen mit Behinderung gibt und "die Mehrheit der Fälle niemals registriert wird."

"Was wir erreichen konnten, ist, dass Menschen mit Behinderung etwas mehr Zuversicht bekommen haben, dass man ihnen zuhört."

Er erklärte, dass die Messlatte in der Vergangenheit zu hoch gesetzt wurde und zu viele Menschen annahmen, dass es sich bei eigentlichen Hassverbrechen nur um natürliche Todesursachen und Unfälle handelte.

"Was wir damit sagen wollen, ist, dass dies zwar eine ernste Angelegenheit ist, aber dass wir eigentlich gegen die Feindseligkeit vorgehen müssen, die gegen Menschen mit Behinderung gerichtet ist."

Aus den 38 Antworten der 45 landesweiten Polizeistationen, die wir angefragt haben, ergibt sich eine Zunahme von 41%, verglichen mit der Zunahme von nur 5,9% zwischen 2012-13 und 2013-14.

Diese Nachricht erscheint pünktlich zum zwanzigsten Jubiläum des Beschlusses zur Einführung des "Disability Discrimination Act" (Behinderten-Gleichstellungsgesetz), welches Menschen mit Behinderung rechtliche Gleichstellung einräumte.

Dies geschah in Folge einer Reihe von durch die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung inspirierten Protestaktionen, darunter Demonstrationen auf dem Trafalgar Square und einer Blockade der Busspuren durch Rollstuhlfahrer.

Bevor das Gesetz in Kraft getreten ist, durften Menschen mit Behinderung von Restaurantbetreibern abgewiesen, an der Nutzung des öffentlichen Verkehrssystems gehindert, oder sogar entlassen werden, wenn sie ihrem Arbeitgeber mitteilten, dass sie krank sind.

Aber einer Untersuchung zu Folge, die letzte Woche von der Behindertenorganisation "Scope" veröffentlicht wurde, sagen 62% der Menschen mit Behinderung, dass sie aufgrund ihrer Behinderung anders behandelt werden und nur 40% sagen, dass das Vereinigten Königreich ein guter Ort zum Leben für einen Menschen mit Behinderung sei.

Agnes Fletcher, eine Scope-Beauftragte, die eine Kampagne für eine Änderung des Gesetzes führte, sagte, dass sich die Fronten gegen Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren verhärtet hätten.

Sie sagte: "Bei der Änderung des Gesetzes ging es nicht nur darum, ob es einen Fall gibt und ob man diesen strafrechtlich verfolgen kann, sondern darum, ein Zeichen zu setzen, dass diese Art von Verhalten inakzeptabel ist."

Beth Grossman, Leiterin der Abteilung "Politik & Forschung" bei Scope, sagte, dass die massive Zuspitzung in der Kriminalstatistik auf die verbesserte Sensibilisierung für Hassverbrechen bei der Polizei und Menschen mit Behinderung zurückzuführen sei.

Sie sagte, dass das Innenministerium in den letzten Jahren mit den Polizei-Verantwortlichen zusammengearbeitet habe, um die Beamten dafür zu sensibilisieren, was als Hassverbrechen einzustufen ist und was nicht.

Sie berichtete unserer Zeitung: "Wenn Sie bedenken, dass Polizeibeamte gewöhnliche Menschen wie Sie und ich sind, dann ist es naheliegend, dass sie es womöglich gar nicht merken, wenn Menschen die Polizeistation betreten und Beleidigungen zur Anzeige bringen, bei denen es sich potentiell um Hassverbrechen handeln könnte. Oder wenn eine Person mit Behinderung vorbeikommt und eine Belästigung auf offener Strasse oder einen körperlichen Angriff zur Anzeige bringt und nicht körperlich behindert ist oder nicht direkt behindertenfeindliche Äusserungen raportiert, führt das womöglich dazu, dass die Polizei dies nicht als Hassverbrechen registriert. Nicht aus böser Absicht, sondern weil sie es schlicht und einfach nicht besser wissen."

Dennoch glaubt sie, dass mehr getan werden muss, um das Problem der allgegenwärtigen, unterschwelligen Negativität gegenüber Menschen mit Behinderung zu bekämpfen.

Sie sagte: "Während unserer Untersuchung haben wir herausgefunden, dass 42% der Menschen ohne Behinderung keinen einzigen Menschen mit Behinderung kennen. Womöglich realisiert man gar nicht, dass man selber diese negative Einstellung besitzt, weil man im Alltag nicht mit Menschen mit Behinderung interagiert."

Das Zahlenmaterial zeigt die Geschwindigkeit mit der sich das Handeln der Polizei verbessert hat, seit den Ermittlungen im Jahr 2013 zum Tode von Fiona Pilkington, die sich und ihrer behinderten Tochter das Leben nahm, nachdem sie jahrelangem Mobbing und Beschimpfungen ausgesetzt war, was von der Polizei von Leicestershire ignoriert wurde.

Aber ein etwas älterer Bericht des Strafverfolgungsdienstes der Krone besagt, dass die Polizeikräfte immer noch nicht genug unternehmen, um diese Form der Misshandlung zu unterbinden, die für viele Menschen mit Behinderung ein alltägliches Vorkommnis darstellen.

Simon Green, der den walisischen Ableger des "Disability Hate Crime Network" leitet, erklärt, dass er als Rollstuhlfahrer beinahe jeden zweiten Tag unter mindestens einer Form von Beschimpfung oder Diskriminierung zu leiden habe.

Er sagte, er wurde in der Vergangenheit Opfer von körperlicher und verbaler Misshandlung, aber es seien die beiläufigen, abfälligen Kommentare, die ihn mehr verletzen würden.

Er sagte: "Ehrlich gesagt bin ich immer ein bisschen angespannt, wenn ich beim Ein- oder Aussteigen einer Bahn die anderen Passagiere darum bitten muss, mir den Weg frei zu machen: Werden Sie nett zu mir sein? Oder werden sie herumtänzeln und seufzen, sodass mein Herz ein bisschen schneller schlagen wird? In neun von zehn Fällen kommt es gut, aber es ist diese eine Situation in der jemand eine giftige Bemerkung von sich gibt, die mich nervös macht."

Übersetzt aus dem Englischen von David Siems / Quelle der Nachricht: The Independent

Montag, 2. November 2015

Pro Infirmis und der Güselwagen

Der Werbestil der Pro Infirmis ist gerade in der Behindertenszene sehr umstritten. Während dem ich einige Kritikpunkte nachvollziehen kann, bzw. sogar teile, gibt es hin und wieder auch Beschwerden, die ich persönlich der Pro Infirmis gegenüber für unfair halte. Und fair sollte man immer bleiben - nicht nur dem Gegner zu liebe, sondern auch, um seine eigene Glaubwürdigkeit zu wahren.

Das ist allerdings zugegeben nicht immer ganz einfach. Wenn zum Beispiel im Namen der Pro Infirmis ein Mädchen mit Down-Syndrom von einem Güselwagen herunterlächelt, wirkt das auf den ersten Blick schon sehr verstörend.

Pro Infirmis-Werbung: Ein lächelndes Mädchen mit Down-Syndrom auf einem Müllwagen (Bild: ZVG)

Der Gedanke liegt dann nahe, dass der gebotene Respekt gegenüber diesem Mädchen zu Gunsten einer vergleichsweise billigen (wen wundert's?) Werbefläche vernachlässigt wurde.

Was aber, wenn diese Verbindung von Behinderung und Müllentsorgung von den Verantwortlichen voll beabsichtigt ist? Wenn man bedenkt, dass neun von zehn aller mit Down-Syndrom diagnostizierten Embryonen abgetrieben werden, ist es doch eigentlich recht naheliegend, den Link zur Abfallbeseitigung herzustellen. Das ist noch nicht einmal doppeldeutig: Die wenigsten Eltern dürften sich die Mühe machen, einem Kind, das sie nicht haben wollten, einen Namen zu geben und eine teure Beerdigung zu veranstalten. Diese Kinder landen dann also tatsächlich in der Müllverbrennung, wenn auch nicht via Hauskehricht. Möglich, dass die Pro Infirmis diese Tatsache auf eine etwas polemische Weise anprangern möchte.

In diesem sarkastischen Kontext müsste man dann wohl auch die auf dem Plakat angebrachte Aufforderung interpretieren: "Kommen Sie näher" (Subtext: ...und werfen Sie Ihr defektes Kind gleich selber rein).

- Finden Sie das zu weit hergeholt? Wenn ja, bedenken Sie bitte, dass dieses Plakat, wenn es nicht an einem Güselwagen hängen würde, absolut keinen Sinn ergeben würde. Wir hätten dann nur noch ein lachendes Mädchen (Jö!) mit Down-Syndrom (Doppel-Jö!) und der Aufforderung, näher zu kommen (hä?).

Recycling & Inklusion


Wenn wir aber unsere Abfall-Theorie noch etwas weiterspinnen, erschliessen sich uns weitere Bedeutungsebenen dieser vielschichtigen Werbung: Im Recycling geht man davon aus, dass Abfall oft nur entsteht, weil man mit Ressourcen falsch umgeht. Diese können durch die richtige Aufbereitung aus ihrer Nutzlosigkeit befreit und wieder in den Wirtschaftskreislauf überführt werden.

Ganz ähnlich verhält es sich ja mit dem sozialen Modell von Behinderung: Auch hier geht man davon aus, dass nicht die Einschränkung eines Menschen seine Behinderung ausmacht, sondern die Ignoranz, mit der Wirtschaft und Gesellschaft auf diesen Menschen und seine Einschränkung reagieren. Wandelt sich aber diese Einstellung hin zu einem inklusiven Denken, kann die Behinderung überwunden werden. Man könnte sagen: Was Recycling für Wertstoffe bedeutet, bedeutet Inklusion für Menschen.

Bei der beruflichen Eingliederung gibt es sogar noch eine Parallele zum in letzter Zeit in Mode gekommenen "Upcycling", also einer Aufwertung des recycelten Materials: ein wiedereingegliederter IV-Rentner kann seine während der Invalidität gemachten Erfahrungen und die gewonnene Sensibilität nutzen und seinen Arbeitgeber bei der Eingliederung weiterer IV-Rentner unterstützen.

Natürlich kann es auch zu einem Downcycling kommen. Beispielsweise dann, wenn der Eingegliederte nachher Gutachten für die IV erstellt.

Fazit


Auf sarkastische, subtile und doch unmissverständliche Weise prangert die Pro Infirmis die "pränatale Wegwerfmentalität" in unserer Gesellschaft an und bewirbt zugleich das soziale Modell von Behinderung.

Diese Güselwagen-Aktion gehört somit zu den subversivsten Werbekampagnen, die die Pro Infirmis je lanciert hat...

...

...also vorausgesetzt natürlich, die Organisation hat bei der Buchung dieser Werbeflächen die selben Gedankengänge unternommen, wie ich gerade.

Update vom 12. März 2019

Vor etwa einer Woche wurde die Güselwagen-Werbung wieder gesichtet und es gab erneut einige Beschwerden. Im Unterschied zu den Vorjahren gab Pro Infirmis bekannt, sich um die Sache zu kümmern. Heute verkündete die Organisation, dass die Werbung entsorgt worden ist. Es bestätigt meinen Eindruck, dass mit dem Wechsel in Fundraising und Direktion ein positiver Kulturwandel bei Pro Infirmis eingesetzt hat. Das freut mich sehr!
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Siehe auch


«Wir schaffen Behinderung ab» – Liebe Pro Infirmis, wie soll diese Werbung verstanden werden? - Artikel auf "etwasanderekritik"

Ziemlich clever: Pro Infirmis bucht Werbefläche auf Müllwagen. - Konversation auf Twitter

Freitag, 25. September 2015

Wahlen 2015: Was braucht die Schweiz?

Mohammed A. ist es mit seiner poliobedingten Gehbehinderung irgendwie gelungen, aus Eritrea in die Schweiz zu fliehen. In seiner Person vereinen sich gleich zwei Feindbilder, die in den letzten Jahren von JournalistInnen und PolitikerInnen aus sämtlichen grossen Parteien zielsicher kultiviert wurden. So verwundert es denn auch nicht, dass die Mitte Mai angekündigte Ausweisung dieses Mannes bei den LeserInnen von Newsnet nur zustimmende Reaktionen ausgelöst hat.

Was dieser Hilfesuchende verbrochen hat? Nun ja, er hat Hilfe gesucht. Das ist etwas, was bei einigen Menschen für mehr Empörung zu sorgen scheint, als ein Gewaltverbrechen. Diesen Eindruck hatte ich zumindest, als ich Anfang Juli im Zürcher Oberländer einen Artikel mit der Überschrift "Strafe gegen Walliseller IV-Rentner verschärft" las. Der Mann wurde für die Vergewaltigung seiner Verlobten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Seine IV-Rente hatte mit der Geschichte absolut nichts zu tun.

Dieses kuriose Rechtsempfinden prägt seit über zehn Jahren die politische Agenda unseres Landes: Hilfesuchende abzuwehren oder davor abzuschrecken, überhaupt Hilfe zu beantragen, ist das verbindende Leitmotiv von allen jüngeren Sozial-Reformen.

Dieser Kulturwandel zeigt Wirkung: Mittlerweile bezieht jeder sechste von der IV abgewiesene Versicherte zwei Jahre später Sozialhilfe. Wie viele es nach fünf Jahren sind, weiss man nicht. - Was daran liegen könnte, dass man es nicht wissen will. Und jeder sechste Mensch, der sich in unserem Land das Leben nimmt, tut dies, weil er keine Arbeit hat. Im Jahr 2000 war es gerademal jeder zehnte.

Beinahe abstrus wirken da die empörten Reaktionen auf die jüngste Forderung einer sich als christlich-demokratisch bezeichnenden Partei, Asylanten in die unbezahlte Zwangsarbeit zu schicken. Der Arbeitsversuch für IV-RentnerInnen und die Workfare-Programme für Sozialhilfebeziehende unter Androhung von Leistungskürzungen untergraben das Arbeitsrecht auf die selbe Weise und sind unlängst Realität. "Eingliederung vor Rente" und "Fördern und Fordern" lauten die Parolen. "Arbeit macht frei" wäre politisch inkorrekt. Was menschlich korrekt ist, ist nicht von Belang.

Was uns als Kampf gegen jene verkauft wird, die es angeblich nur auf unsere Brieftasche abgesehen haben, dient bei näherer Betrachtung nur der Degradierung des Menschen zu einer Legehenne, deren Wert und Daseinsberechtigung nicht von unveräusserlichen Grundrechten garantiert wird, sondern von der Anzahl und Grösse der Eier abhängt, die sie legen kann.

Anstatt unsere Meinung mittels Smartvote zu vermessen und dann jenem Kandidaten unsere Stimme zu geben, der sich dieser am besten anbiedert, sollten wir lieber kritisch hinterfragen, auf welchen Wegen und zu welchen Zwecken man unsere Meinung beeinflusst. Ich glaube, was wir am dringendsten brauchen, ist eine gesunde Selbstreflektion.

David Siems, selbstbestimmung.ch

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Hintergrund


Der obige Text sollte eigentlich im Strassenmagazin Surprise erscheinen. Anfang August wurde ich von der Redaktion angefragt, ob ich mich mit einem Gastbeitrag an der Sonderausgabe zu den National- und Ständeratswahlen beteiligen wolle. Diese würde dann in der Wandelhalle des Bundeshauses aufliegen. Das Thema des Beitrages würde "Was braucht die Schweiz?" lauten. Als mediengeile Schlampe verfasste ich natürlich sofort einen Text, in dem ich versuchte, eine Brücke zwischen der aktuellen Flüchtlingskrise und der Behindertenpolitik zu schlagen.

Etwa eine Woche nach Redaktionsschluss erhielt ich so zu sagen das "Gut zum Druck" mit einigen winzigen Korrekturen. weitere fünf Tage später kam dann plötzlich eine Mail mit dem Hinweis, dass mein Text noch einmal "markant" bearbeitet worden sei. Obwohl ich mich an die Vorgabe der Redaktion gehalten hatte, war der Text nun plötzlich zu gross. Von meinem Text war nicht mehr viel übrig. Eigentlich nur das übliche hilf- und substanzlose Rumgejammere, welches man so schon zichfach andernorts gehört und gelesen hat. Das hat mich denn auch ein wenig stutzig gemacht: Es waren just die provokativen Aussagen, die entfernt worden waren.

Ich reichte daraufhin einen Gegenvorschlag mit moderateren Kürzungen ein und erklärte, dass ich im Zweifelsfall lieber nicht im Surprise erscheinen möchte, als mit einem Text, der im Prinzip nichts aussagt und mein Profil schwächt. Nun erhielt ich die definitive Absage. Diesmal lautete die Begründung, dass mein Text "zu wenig fokussiert" sei.

Ich hatte das miese Gefühl, von der Redaktion zensiert worden zu sein. Dementsprechend hatte ich dann auch gar keine Lust, mir die fragliche Surprise-Ausgabe durchzulesen. Das hätte ich mal besser tun sollen. Dann hätte ich nämlich gemerkt, dass die Redaktion absolut ehrlich zu mir war: Der Künstler und Leiter des Zentrums für politische Schönheit, Philipp Ruch, wurde nämlich ebenfalls für ein Statement angefragt. Sein Beitrag war tatsächlich wesentlich kürzer und fokussierter als meiner. Er bestand nämlich nur aus folgenden zwei Sätzen:

"Tötet Roger Köppel! / Köppel Roger tötet!"


- Mal so nebenbei: Wäre es nicht einfacher und kostengünstiger, die bevorstehenden Wahlen abzusagen und die SVP gleich zur Siegerin zu erklären?

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Siehe auch


Trotz einer Lähmung wird Mohammed A. ausgeschafft

Strafe gegen Walliseller IV-Rentner verschärft

Nach IV-Nein: Jeder Sechste lebt von Sozialhilfe

Jeder siebte Suizid in der Schweiz wegen Arbeitslosigkeit

CVPler wollen Bargeld-Verbot und Arbeitszwang für Asylsuchende

Staatssender gibt Wahlempfehlungen ab

"Tötet Roger Köppel"

Donnerstag, 24. September 2015

Selbstcoaching: Wege zu mehr Unabhängigkeit und Lebensqualität

Selbst-Coaching


Unser Thema

Selbstcoaching ist eine Methode, um das eigene Leben vermehrt gemäss den eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Für Frauen, die mit einer Behinderung leben oder als  Angehörige mitbetroffen sind, kann es dabei um die unterschiedlichsten Themen gehen: Selbstbestimmung,  Zusammenleben, Frei räume schaffen, körperliches und psychisches Wohlbefinden, Umgang mit hohen Anforderungen, Klärung von wichtigen Fragen im Beruf oder Alltag, Entscheidungsfindung... Die Palette an möglichen Themen ist so viel fältig wie das Leben.

Unsere Ziele

Mit Selbstcoaching finden wir heraus, was wir wirklich wollen und wie wir Ressourcen besser nutzen können. Unsere Ziele sind letztlich mehr Unhängigkeit, Achtsamkeit und Lebensqualität.

Wie wir arbeiten

Wir arbeiten im Plenum und in Kleingruppen. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf bewährten Methoden des Selbstcoaching, angewandt auf die von den Teilnehmerinnen gewünschten Themen.  Daneben bleibt Zeit für den Austausch mit anderen betroffenen Frauen in einer angenehmen Umgebung.

Wer ist angesprochen?

Angesprochen sind Frauen jeden Alters mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit sowie Frauen, die als Angehörige mitbetroffen sind (Mutter, Tochter,  Schwester, Partnerin). Die Art der Beeinträchtigung ist unerheblich, die Teilnehmer innen sollten jedoch selbstständig in einer Gruppe kommunizieren können.

Organisatorisches

Datum: 24.– 25. Oktober 2015
Beginn: Samstag, 10.30 Uhr
Ende: Sonntag, 16.00 Uhr
Ort: Seminarhotel Sempachersee 6207 Nottwil www.dasseminarhotel.ch

Kosten für das ganze Wochenende

im Einzelzimmer mit Dusche/WC: Fr. 260.–* / Fr. 310.–
im Doppelzimmer mit Dusche/WC:  Fr. 230.–* / Fr. 280.–
Nur Seminar 2 Tage, mit Mittagessen: Fr. 130.–* / Fr. 170.–

*Preis für Mitglieder von avanti donne / avanti girls

- Preis pro Person. Inbegriffen:  Kurskosten, Begrüssungskaffee   und Pausenverpflegungen, 1 Übernachtung mit Vollpension,   Mittagessen am Sonntag
- Kostenreduktion für Frauen mit kleinem Budget auf Anfrage   möglich (bitte Mail an die Kontaktstelle senden)
- Assistentinnen bezahlen den halben Preis

Unser Hotel

Das Seminarhotel liegt in unmittelbarer Nähe des Sempachersees und ist über Luzern oder Sursee bequem mit ÖV erreichbar. Die Hotelanlage ist modern gestaltet, bietet Viersterne-Komfort und rollstuhlgerechte Zimmer.

Anreise am Freitagabend

Es ist möglich, schon am Vorabend anzureisen. Eine zusätzliche Übernachtung mit Abendessen und Frühstück am Samstag kostet je nach Zimmertyp zwischen Fr. 120.– und 140.–

Anmeldebestätigung

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Bei kurzfristiger Abmeldung (weniger als drei Wochen vor  Kurs beginn) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– (ausser im Krankheitsfall).

Leitung

Carmen Coleman, dipl. Coach Präsidentin avanti donne

Organisation / Co-Leitung

avanti donne, Angie Hagmann, Leiterin Kontaktstelle Alpenblickstrasse 15 8630 Rüti ZH Tel. 0848 444 888 (Normaltarif) Montag bis Donnerstag, 10 – 12 Uhr info@avantidonne.ch

Anmeldung

per Mail oder Tel. an obige Adresse   oder online über unsere Website www.avantidonne.ch (Kurse)

Sonntag, 20. September 2015

Irland: Protestierende fordern die Regierung dazu auf, sich für die Kürzungen zu rechtfertigen: "Wir werden unselbständig gemacht"

Antoinette Norris hat sich in den 18 Jahren, in denen sie ihre schwer behinderte Tochter gepflegt hat, zahlreiche Fähigkeiten erarbeitet. Aber mittlerweile hat sie das Gefühl, in der Zeit zurückversetzt worden zu sein.

"Wir machen Rückschritte", sagt die fünffache Mutter seufzend. "Vor vielen Jahren hat man zwar von Menschen mit Behinderungen gehört, sie aber niemals gesehen, weil sie vor der Gesellschaft versteckt worden sind. Das passiert jetzt wieder."

Sie spricht von ihrer Tochter Demi, die seit drei Wochen ohne eine Beschäftigung und ohne die für ihr Wohlbefinden notwendigen Therapien zu Hause festsitzt.

Demi hat das Cohen-Syndrom, ist kaum mobil, kann sich nicht verbal ausdrücken und benötigt Pflege rund um die Uhr. Sie besuchte die St. Michael's Special School in Ballymun, Dublin. Aber im April ist sie volljährig geworden und wurde daher auf das neue Schulsemester hin dem Erwachsenen-Service zugeteilt.

Als sie ihren Platz im Erwachsenenbildungs-Zentrum für Menschen mit Behinderung einnehmen wollte, gab es plötzlich keinen Transportdienst mehr für sie.

"Das Zentrum ist eine 45-minütige Busreise von uns entfernt und ich habe auch noch andere Kinder, darunter mein Jüngster, der autistisch ist. Daher kann ich Demi nicht selber dorthin bringen.", erklärt Antoinette.

Ein gemeinnütziger Fahrdienst, welcher über umgebaute Taxis verfügt, hat ihr ein Angebot gemacht. Aber die Gebühren würden sich auf 95 Euro pro Woche belaufen. "Ich bin eine alleinerziehende Mutter, die von Sozialhilfe lebt. Ich bin sehr gut im budgetieren, aber Wunder vollbringen kann ich nicht.", sagt sie.

Antoinette sagt, dass Demi ebenfalls Rückschritte macht. "Sie konnte selbständig auf die Toilette gehen, aber mittlerweile macht sie wieder in die Windeln. Sie braucht ihre Physiotherapie und ihre Logopädie und die Stimulation durch eine Gruppe. Ich muss dabei zusehen, wie sie sich Woche für Woche zurückentwickelt."

Antoinette und Demi standen gestern vor dem Regierungsgebäude und unterstützten eine kleine aber fest entschlossene Gruppe von Protestierenden der Behindertenorganisationen "Inclusion Ireland", "Centre for Independent Living" und dem "AT Network", welche die Regierung dazu auffordern, ihre Versprechungen einzulösen und das Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderungen zu reformieren.

Einige der Protestierenden haben die vorherige Nacht auf dem Fussweg campiert, um Taoiseach (Titel des irischen Regierungsoberhauptes) Enda Kenny vor dem Meeting seines Kabinetts empfangen zu können.

Ihr Ziel bestand darin, den Schmerz aufzuzeigen, der durch die Jahre der Leistungskürzungen in der Entlastungspflege, den Fahrdienstpauschalen und anderen Diensten verursacht wurde. Ausserdem wollte man ihn daran erinnern, dass das Regierungsprogramm den Wechsel hin zu einer subjektorientierten Finanzierung der Hilfestellungen für Menschen mit Behinderungen versprochen hat. Dies hätte den Betroffenen erlaubt, selber zu entscheiden, welche Unterstützung sie benötigen und wie sie das ihnen zur Verfügung gestellte Geld ausgeben möchten.

Die Nachricht, wonach 450 Mio Euro in den Umbau von Behindertenheimen investiert werden soll, hat das Fass zum Überlaufen gebracht. "Das inkludierte Leben in der Gemeinschaft ist die zeitgemässe Wohnform, aber dafür ist kein Geld vorhanden, weil man es lieber in die stationäre Pflege steckt.", sagt die 62-jährige Ann Kennedy, die Mitochondriopathie hat und einen Rollstuhl benutzt.

"Die treiben Menschen, die selbstbestimmt leben könnten in die institutionalisierte Pflege. Diese ist unheimlich, ein Heim ist keine normale, natürliche Umgebung für jemanden, der an der Gesellschaft teilhaben und sein Leben geniessen möchte.

Wir wollen persönliche Assistenz, sodass wir selber bestimmen können, wann wir aufstehen, was wir machen und wie wir uns fortbewegen. Man schreibt uns vor, welche Art von Pflege wir bekommen und wann wir sie bekommen. Wir werden unselbständig gemacht."

Ann teilt ihre Behinderung und ihre Frustration mit ihrer Zwillingsschwester Margaret. Die beiden sind Stammgäste and Protestkundgebungen, an denen sie flotte pinke Hüte tragen, welche drapiert sind mit Bändchen und Blumen. Sie lassen sich von ihren Rollstühlen nicht zurückhalten.

"Ich weiss, dass wir sehr auffallen, wenn wir mit unseren Hüten und Plakaten protestieren, aber diese Situation zersetzt unsere Zuversichtlichkeit und unser Selbstwertgefühl", sagt Ann. "Es bringt dich dazu, dich wertlos zu fühlen."

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Übersetzt aus dem Englischen von David Siems / Quelle der Nachricht: Irish Examiner

Freitag, 7. August 2015

Aktionstag zum Tag der psychischen Gesundheit in Schaffhausen

Anlässlich des Welttages für  psychische Gesundheit am Samstag, 10. Oktober 2015 findet auf dem Fronwagplatz in Schaffhausen ein von der Behindertenkonferenz Kantons Schaffhausen (BKSH) organisierter Aktionstag statt.

Programm

Von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr stellen sich Mitglieder der BKSH mit Standaktionen auf dem Fronwagplatz vor (Informationsstände, Glücksrad, Flyer, Blindenparcours, Selbsterfahrung mit Simulationsbrillen, Gesundheitsclowns etc.)

Ab 15.00 Uhr: Podiumsdiskussion mit KandidatInnen für den Nationalrat Kanton Schaffhausen in der Rathauslaube, Rathausbogen 10, 8200 Schaffhausen zum Thema Behindertenpolitik. Dabei interessieren die Meinungen der KandidatenInnen in der schweizerischen Behinderten-, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie deren Stellungnahme zu den bevorstehenden Herausforderungen.

Zum Stadtplan auf Google Maps

Montag, 27. Juli 2015

Kurs: Darüber reden!? Behinderung als Thema im Arbeitsleben und im Alltag

Unser Thema
Ob bei der Stellenbewerbung, im Umgang mit A rbeitskollegInnen, beim Mitarbeitergespräch mit der Chefin oder bei A bklärun gen durch Fachleute wie IV-Berater, Ärzte usw.: Es gibt immer wieder Situationen, in denen wir e ntscheiden müssen, wie wir unsere  Behinderung zur Sprache b ringen.

Was sagen wir – und wie?
Wie sprechen wir heikle Themen an, z.B. Pensum-Anpassung, Leistungsgrenzen, Lohn oder Schwangerschaft? Wie gehen wir mit dummen Sprüchen oder verletzend em Verhalten von Vorgesetzten, Kollegen oder Fachpersonal schlagfertig um?

Unsere Ziele
Wir setzen uns mit den Grundlagen einer gelingenden Kommunikation  auseinander, nutzen unser Erfahrungswissen und suchen gemeinsam nach Wegen zu einem entspannten Umgang mit dem Anderssein in anspruchsvollen Gesprächssituationen.

Wie wir arbeiten
Wir arbeiten im Plenum und in Kleingruppen – mit Kopf, Herz, Hand und Humor. Inhaltlich liegt der Fokus auf praktischen Beispielen. Das Detailprogramm richtet sich nach den T hemenwünschen und Möglichkeiten der Teilnehmerinnen.

Wer ist angesprochen?
Angesprochen sind Frauen jeden Alters mit einer sichtbaren  oder unsichtbaren Behinderung oder chronischen Krankheit, die kompetent und sicher mit ihrem Anderssein umgehen wollen.  Die Art der Beeinträchtigung spielt keine Rolle, die Teilnehmerinnen sollten jedoch selbstständig kommunizieren können.

Organisatorisches
Datum: 5. – 6. September 2015
Beginn: Samstag, 11.00 Uhr
Ende:     Sonntag,  16.00 Uhr
Ort: Seminarhotel Sempachersee 6207 Nottwil www.dasseminarhotel.ch

Kosten für das ganze Wochenende
im Einzelzimmer mit Dusche/WC Fr. 290.–* / Fr. 360.–
im Doppelzimmer mit Dusche/WC  Fr. 260.–* / Fr. 330.–

*  Preis für Mitglieder von avanti donne / avanti girls

• Preis pro Person. Inbegriffen:  Kurskosten, Begrüssungskaffee am Samstag, 1 Übernachtung mit Vollpension  (exkl. Getränke), Pausenverpflegung.
• Kostenreduktion für Frauen mit kleinem Budget auf Anfrage   möglich (bitte Mail an die Kontaktstelle senden)
• Assistentinnen bezahlen den halben Preis

Unser Hotel
Das Seminarhotel liegt in unmittelbarer Nähe des Sempachersees und ist über Luzern oder Sursee bequem mit ÖV erreichbar. Auf Wunsch wird ein Abholdienst vom Bahnhof organisiert. Die Hotelanlage ist modern gestaltet, bietet Viersterne-Komfort und rollstuhlgerechte Zimmer.

Anreise am Freitagabend
Es ist möglich, schon am Vorabend anzureisen. Eine zusätzliche Übernachtung mit Abendessen und Frühstück am Samstag kostet je nach Zimmertyp zwischen Fr. 120.– und 140.–

Anmeldebestätigung
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Bei kurzfristiger Abmeldung (weniger als drei Wochen vor  Kurs beginn) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– (ausser im Krankheitsfall).

Etwa 10 Tage vor dem Kurs erhalten alle Teilnehmerinnen weitere Unterlagen (Teilnehmerinnenliste usw.).

Organisation / Leitung
avanti donne
Angie Hagmann, Leiterin Kontaktstelle
Alpenblickstrasse 15
8630 Rüti ZH
Tel. 0848 444 888 (Normaltarif) Montag bis Donnerstag, 10 – 12 Uhr
info@avantidonne.ch

Anmeldung
per Mail oder Tel. an obige Adresse   oder online über unsere Website www.avantidonne.ch (Kurse)

Anmeldefrist
15. August 2015

Montag, 22. Juni 2015

Rassenhygiene in der Rechtsordnung der Schweiz

Wenn ein Vater Sex mit seiner 16 jährigen Tochter hat, ist das ein ganz furchtbares Verbrechen. Ob es vermeintlich "einvernehmlich" geschieht, spielt dabei keine Rolle. Eine Eltern-Kind-Beziehung beinhaltet, zumindest im Normalfall, ein gewisses gegenseitiges Vertrauen sowie ein emotionales Abhängigkeitsverhältnis des Kindes gegenüber den Eltern.

Der eingangs erwähnte, hypothetische Vater befindet sich somit seiner Tochter gegenüber in einer gewissen Machtposition. Womöglich erlaubt es ihm diese, gepaart mit genügend emotionalem Druck, seine Tochter dazu zu überreden, Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben.

Auch wenn es ihm nicht gelingt, und er statt psychischem Druck körperlichen Druck aufsetzen muss, um an sein Ziel zu kommen, ist die Wahrscheinlichkeit immer noch recht hoch, dass er die Tochter davon abbringen kann, ihn danach anzuzeigen. Mit Freiwilligkeit im eigentlichen Sinne hat das nichts zu tun.

Deshalb wäre es wirklich zu begrüssen, wenn es ein Gesetz gäbe, das innerfamiliäre sexuelle Beziehungen verbieten würde. Leider gibt es dieses Gesetz in unserem Land nicht. Es gibt lediglich ein Inzestverbot, welches ausschliesslich Verkehr zwischen Blutsverwandten unter Strafe stellt - vollkommen egal, ob diese überhaupt in einem tatsächlichen, sozialen Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Heisst: Der eingangserwähnte Vater bekommt nur Schwierigkeiten, wenn er der Erzeuger seiner Tochter ist. Seine 16 jährige Adoptivtochter kann er dagegen ungestört schänden.

Vor diesem Hintergrund verwundert es denn auch nicht gross, dass der Aufschrei, der durch unsere Medien hallte, als der Bundesrat im Jahr 2010 das Inzestverbot aufheben wollte, nicht der Sorge um all jene Jugendlichen galt, die den absonderlichen Neigungen ihrer Eltern oder älteren Geschwister bald schutzlos ausgeliefert seien würden. Ne, Fachleute und Politiker waren mehr um all die "nutzlosen Esser" besorgt, welche diese Inzestpaare bald in die Welt setzen könnten. Denn die Wahrscheinlichkeit einer erblich bedingten Behinderung liegt bei einem "Inzestkind" angeblich bei bis zu 30%.

10vor10 vom 15.10.2010

Ich freue mich daher sehr darüber, dass Vater Staat mir noch keinen Keuschheitsgürtel verpasst hat: Als Träger des genetisch bedingten Marfan-Syndroms liegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein von mir gezeugtes Kind dieses Syndrom erbt sogar bei 50%.

Die alten Römer hatten uns diesbezüglich übrigens einiges voraus: Ihr Inzestverbot erstreckte sich auch auf Adoptionsverhältnisse.

Die Fristenlösung


Ein anderes Beispiel für eugenisch motivierte Regelungen in der Schweiz ist die sogenannte Fristenlösung. Diese erlaubt es schwangeren Frauen bis zur 12. Woche nach der letzten Periode einen Abbruch vornehmen zu lassen. Ist diese Frist verstrichen, so muss ein Arzt bestätigen, dass mit dem Abbruch "die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann." Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, umso grösser muss auch die durch die Abtreibung abgewendete Gefahr sein.

- Das klingt an sich vernünftig, aber auch sehr vage. In der Praxis bedeutet dieses abstrakte Geschwurbel folgendes: Nach der 14. Woche sind Abtreibungen in der Schweiz de fakto nur noch möglich, wenn das Kind behindert ist. Dieser Abtreibungsgrund zieht dann dafür - theoretisch - zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft. Es werden zwar sehr wenige Embryonen nach der 24. Woche (jenem Zeitpunkt, ab dem das Kind grundsätzlich voll entwickelt ist und als Frühchen unter optimalen Bedingungen lebensfähig wäre) abgetrieben. Das liegt aber in erster Linie daran, dass die Behinderung meistens schon vorher erkannt wird.

Grafik: Abtreibung in der Schweiz: Vergleich zwischen Gesetz und Praxis / Datenquellen: Siehe unten

Somit geniesst ein behindertes Kind bis zum Zeitpunkt seiner Geburt keinerlei Rechte, während dem ein nichtbehindertes Kind bereits dann als schützenswert angesehen wird, wenn es gerade mal ein wenig zucken und vage Sinneseindrücke aufnehmen kann.

Ich kann mir gut vorstellen, dass an diesem Punkt der Geschichte einige LeserInnen bereits schäumend vor Wut über einen bösen Kommentar nachdenken. Halten Sie bitte ein: Mir geht es hier nicht darum, das Recht auf Abtreibung in Frage zu stellen. Ich stelle lediglich fest, dass in unserem Gesundheits- und Rechtssystem eine Spätabtreibung aufgrund einer Behinderung der Devise "Pro Choice" untersteht, während dem bei anderen Gründen die Devise "Pro Life" zur Anwendung kommt. In welche Richtung diese Doppelmoral aufgelöst werden sollte, ist eine ganz andere Frage.

Es kann ja sein, dass ein Kind mit Down-Syndrom eine Frau in eine sehr grosse seelische Notlage stürzen kann. Das selbe kann aber auch dann passieren, wenn diese Frau kulturell bedingt unter dem Druck steht, einen Sohn zu gebären, es sich beim Kind aber um ein Mädchen handelt. Da hört dann aber der Spass plötzlich auf, selbst wenn noch nicht einmal die 12-Wochen-Frist abgelaufen ist.

Präimplantationsdiagnostik


Es gäbe sicher noch zahlreiche weitere Punkte zu nennen, beispielsweise die fragwürdige Verhütungspraxis mancher Behindertenheime. Worum es mir geht ist, dass es in unserem Land keinerlei Bemühungen dafür zu geben scheint, dass dieses eugenische Denken überwunden wird. Im Gegenteil: Mit der bevorstehenden zweiten Volksabstimmung über die Einführung der PID stehen die Chancen recht gut, dass diese Doppelmoral mit einem weiteren Gesetz noch tiefer in unserem Rechtssystem verankert wird. Denn auch hier gilt: Der Frau, die kein Kind mit Down-Syndrom haben möchte, wollen wir eine "Schwangerschaft auf Probe" oder einen "Eingriff im Ausland" nicht zumuten. Bei jener Frau aber, die bei ihrem Kind ein bestimmtes Geschlecht oder Augenfarbe bevorzugt, bereitet uns dies kein Kopfzerbrechen.

Ziemlich verlogen, oder?

Datenquellen Grafik bezüglich Abtreibung:

Entwicklungsstand 12. Woche
Entwicklungsstand 14. Woche
Entwicklungsstand 24. Woche
Scan-Termine
Art. 119 StGB: Strafloser Schwangerschaftsabbruch
Abtreibung nach der 14. Woche: Siehe Abschnitte "Die folgenden Angaben gelten für die Schweiz!" und "Nach der 14. Woche"

Siehe auch:

Inzestverbot im Schweizerischen StGB
Nationalrat A.H.: "Behinderte Kinder fallen der Allgemeinheit zur Last, darum ist das Verbot sinnvoll."
Kommentar zu „Bundesrat will Inzestverbot aufheben“

Wunschkinder per Bluttest soll es nicht geben

Eugenik in der Schweiz: Keine Ehe für «Erbkranke»
Der Wahn der Schweizer Rassenhygieniker

Samstag, 20. Juni 2015

Silvio Rauchs Figurentheater zeigt: "Draussen vor der Tür" von Wolfgang Borchert



Ein Mann kommt nach Deutschland.

Er war lange weg, der Mann. Sehr lange. Vielleicht zu lange. Und er kommt ganz anders wieder, als er wegging. Äußerlich ist er ein naher Verwandter jener Gebilde, die auf den Feldern stehen, um die Vögel (und abends machmal auch die Menschen) zu erschrecken. Innerlich – auch. Er hat tausend Tage draußen in der Kälte gewartet. Und als Eintrittsgeld musste er mit seiner Kniescheibe bezahlen. Und nachdem er nun tausend Nächte draußen in der Kälte gewartet hat, kommt er endlich doch noch nach Hause.

Ein Mann kommt nach Deutschland.

Wann: Donnerstag, 17. September 2015, 17:00

Wo: Reformierte Kirche Zürich Altstetten, Grosse Kirche, Pfarrhausstrasse 10, 8048 Zürich

Die Aufführung findet im Rahmen der Ausstellung "Kunst in Altstetten" (11. bis 19. September 2015) statt. Der Eintritt ist frei (Kollekte).

Freitag, 19. Juni 2015

"Du hättest abtreiben sollen, Schlampe!"

Christie ist Bloggerin und Mutter einer Tochter mit Down-Syndrom. Ihre Tochter hat Krebs und befindet sich gerade mitten in einer Chemotherapie, als die Familie erfährt, dass ein Foto der Tochter gestohlen wurde, um damit einen Pränatal-Test zu bewerben.

Einem Kommentator, der sich Brian Vachon nennt, fiel dazu folgendes ein:

You should have had an abortion instead of leaving the taxpayers of Canada footing your medical bills, simply because you are a self-righteous “Christian” woman who thinks “Every sperm is sacred!” Sorry bitch

Auf deutsch etwa:

Du hättest abtreiben sollen anstatt den kanadischen Steuerzahler deine Krankenhausrechnungen begleichen zu lassen, nur weil du eine selbstgerechte "Christin" bist, die denkt: "Jedes Spermium ist heilig!" Sorry Schlampe

- Für alle die der Meinung sind, werdende Eltern hätten die freie Wahl, sich für oder gegen ein Kind mit Behinderung zu entscheiden und die Angst vor gesellschaftlichem Druck und Stigmatisierung sei eine Erfindung von "antifeministischen, religiösen Spinnern".

Siehe auch

My Child’s Photo was Used in an Offensive Corporate Campaign

Ein Foto meines Kindes wurde für eine widerwärtige Kampagne missbraucht.

Mittwoch, 17. Juni 2015

Ein Foto meines Kindes wurde für eine widerwärtige Kampagne missbraucht.

Vorwort des Übersetzers


Stellen Sie sich einmal vor, Sie flanieren gemütlich durch die Fussgängerzone und stehen plötzlich vor einem Plakat, auf dem mit einem privaten Foto von Ihnen dafür geworben wird, Menschen wie Sie zu beseitigen. Wenn man das Down-Syndrom hat, muss man offenbar mit so etwas rechnen - und damit irgendwie fertig werden können.

Ein Foto meines Kindes wurde für eine widerwärtige Kampagne missbraucht.


Ich sass neben dem Bett meiner Tochter in der Onkologie der Kinderklinik, als ich es erfahren habe. Sie befindet sich im achten Monat ihrer Chemotherapie und hat noch 19 weitere Monate vor sich. Diese Woche war besonders schlimm. Wir rasten mit ihr ins Krankenhaus, als ihr Fieber einen Höchststand erreichte. Wieder.

Jeder kleine Rückschlag fordert seinen Tribut, aber sie lässt sich davon nicht lange unterkriegen. Sie ist hart im Nehmen. Hart im Nehmen, süss, lebhaft und tausend weitere positive Eigenschaften. Sie ist dieFreude unseres Lebens.

Sie hat auch das Down-Syndrom - eine Tatsache, die für andere Leute eine grössere Rolle zu spielen scheint, als für uns. Ich schreibe oft über sie auf meinem kleinen Blog. Anekdoten und Meinungen, Geschichten aus unserem ereignisreichen Leben für eine kleine, aber ermutigende Gruppe von Lesern. Ich habe meine Kinder dabei nie beim Namen genannt und nur selten Bilder von ihnen gepostet. Aber dieses eine hat gereicht.

Ihr Bild wurde gestohlen. Eine schöne Aufnahme ihres Gesichtes - eine meiner Favoriten, landete auf einer Plattform für gemeinfreie Bilder.

Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, wurde es von dort aus von einem schweizerischen Biotechnologie-Konzern namens Genoma ein weiteres mal gestohlen. Auf der Hauptseite ihrer Internetpräsenz und auf einem riesigen Werbebanner in Spanien ist es zu sehen: Das Gesicht meiner Tochter, überlebensgross. Meine Tochter wurde zur Werbefigur für einen pränatalen Bluttest namens "Tranquility" gemacht. Als ob sie ein abschreckendes Beispiel wäre: "Lasst nicht zu, dass euch so etwas zustösst."

Das Werbebanner für "Tranquility" der Firma Genoma (Bild: soheresus.com)

Diese Kampagne ist so herabwürdigend für Menschen mit Down-Syndrom, dass sie in Spanien eine Lawine an Protestschreiben von betroffenen Eltern und Behindertenrechts-Aktivisten ausgelöst hat. Ein Elternteil wurde in einer lokalen Zeitung mit folgender Frage zitiert: "Was für eine Mutter erlaubt ihrer Tochter für eine solche Kampagne fotografiert zu werden?"*

- Ich nicht. Niemals. Ich hätte das niemals erlaubt.

Ein Leser meines Blogs, dessen Kind ebenfalls das Down-Syndrom hat, erkannte meine Tochter auf dem Bild und alarmierte uns. Ich war fassungslos. Je mehr wir recherchierten, desto schlimmer wurde es. Zu wissen, dass das passiert ist, machte mich wütend. Aber als ich es mit meinen eigenen Augen sah... ihr Gesicht auf diesem schrecklichen Werbebanner, da hat es mir das Herz gebrochen. Während dem meine Tochter mutig für ihr Leben kämpft, negiert dieser Konzern, dass dieses Leben überhaupt lebenswert ist.

Wie können die es wagen?!

Pränataldiagnostik wird für Eltern wie uns immer ein wichtiges Thema sein. Seien wir mal ehrlich: Bei einer Abtreibungsrate von 90 bis 95% geht es bei diesen Tests offensichtlich nicht darum, sich auf die Behinderung des Kindes vorzubereiten. Ich halte das für moralisch verwerflich. Aber selbst das ist nebensächlich. Die hatten einfach kein Recht dazu, meine Tochter auszubeuten, um ihr Produkt zu verkaufen.

Warum konnte ein multinationaler Konzern nicht einfach Geld für ein eigenes Photo-Shooting ausgeben? Vielleicht konnten sie einfach keine Eltern finden, die bereit gewesen wären, ihr Kind dafür herzugeben. Vielleicht haben sie auch gar nicht richtig gesucht. Wozu bezahlen, wenn man auch einfach nehmen kann?

Wir haben den Konzern direkt kontaktiert und sie darum gebeten, das Bild meiner Tochter zu entfernen. Sie haben nicht geantwortet. Ihr Bild ist immer noch zu sehen. (Update siehe unten)

Ich gebe zu, ich fühlte mich schuldig, dachte, dass es mein Fehler war: Ich hatte ihr Bild online gestellt. Ich hatte es nicht richtig für das Web präpariert. Ich hatte es versäumt, meine Tochter zu beschützen.

Dann aber habe ich realisiert, dass ich nichts falsch gemacht habe. Die haben gegen das Gesetz verstossen. Dieser herzlose Konzern, der das Bild meiner Tochter benutzt hat, ohne unser Einverständnis oder das des Fotografen einzuholen. Rechtlich gesehen ist es einerseits eine Urheberrechtsverletzung, aber sie haben auch gegen das verstossen, was man im kanadischen Urheberrecht als "Moral Rights" bezeichnet, da sie das Bild in einer für meine Tochter herabwürdigenden Art und Weise verwendet haben.

Was schlimmer (für die) ist: sie haben diesen Mama-Bären wütend gemacht.

Während dem ich zunächst in Betracht gezogen habe, sämtliche Fotos offline zu nehmen, meine Social Media-Profile zu löschen und mich für die nächsten zehn Jahre in meinem Haus zu verstecken, bin ich nun entschlossen, diese Krise zu überstehen. Wir werden nicht weichen. Wir werden uns nicht verstecken. Meine Tochter ist wundervoll und ihr Leben ist es wert, gefeiert zu werden.

Update: Mittlerweile hat Genoma das Foto unserer Tochter von der Website entfernt. Sie haben angedeutet, dass sie sich dafür entschuldigen werden. Ich glaube zwar nicht, dass ihre Aktion böswillig gewesen ist, halte das Geschehene aber für unethisch und illegal. Es ist deren Verpflichtung, das Urheberrechtsgesetz einzuhalten. Ob aus erster oder zweiter Hand: Diebstahl ist Diebstahl. Es geht hier nicht um einen Burschen, der im Keller seiner Mutter wohnt, es geht um einen multinationalen Konzern. Die haben mit Sicherheit die Ressourcen, um ein PR-Foto ausreichend zu prüfen. Ganz besonders dann, wenn das Bild ein unschuldiges Kind zeigt und für eine derart kontoverse Angelegenheit verwendet werden soll.

Diese dubiose Plattform für "gemeinfreie" Bilder hat immer noch nicht auf unser Schreiben geantwortet oder das Bild entfernt.

Wir werden uns mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Noch ein Update: Die "Down Syndrom"-Seite dieser Fotoplattform, welche unser Foto und mindestens zwei weitere gestohlene Fotos enthält wurde... Achtung, es kommt gleich... VOM NETZ GENOMMEN! Ich kann euch gar nicht sagen, wie sehr ich die Bemühungen von PC-bewanderten Fremden schätze, die dies nicht aus Eigennutz getan haben, sondern nur den Wunsch hatten, ein Unrecht zu korrigieren.

___

*Artikel in "La Razon"

Übersetzt aus dem Englischen von David Siems / Quelle der Nachricht: Blog So Here's Us... life on the raggedy edge

Update


Eine Randnotiz zum Genoma-Skandal: Anlässlich des diesjährigen Welt Down Syndrom Tages hat die Stammzellenbank "Cryo-Save" seinen Kunden einen Rabatt auf den Tranquility-Test angeboten - und das Ganze natürlich ebenfalls mit Bildern von Kindern mit Down-Syndrom beworben. Cryo-Save ist, ebenso wie der Tranquility-Hersteller Genoma, eine Tochtergesellschaft der niederländischen Esperite-Group. Von einem Versehen kann somit nicht gesprochen werden. Menschenverachtung liegt bei der Esperite-Gruppe offensichtlich in der Familie.

Siehe auch: "Du hättest abtreiben sollen, Schlampe!"

Montag, 16. Februar 2015

Offener Brief von Brian McGowan an den Regierungsrat von Basel Stadt

Sehr geehrte Mitglieder des Regierungsrates Basel

Ihr Entscheid zur Streichung der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Basel hat in der nationalen Gleichstellungsbewegung grosse Verwunderung und Bestürzung ausgelöst. Ich möchte Sie bitten, die Konsequenzen eines solchen Schrittes für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in der ganzen Schweiz zu bedenken und auf diesen Entscheid zurück zu kommen.

Ich leitete die seit 2010 bestehende Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern bis im Sommer 2014. In dieser Funktion durfte ich an der für die Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen eminent wichtigen institutionellen Verankerung der gesetzlich vorgegebenen Gleichstellung von Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in unserer Gesellschaft mitwirken und diese mitgestalten. Nach einer anfänglichen Pilotphase erkannte man in Bern die Bedeutung und Wirkung dieser Fachstelle und überführte diese unbefristet in die öffentlichen Strukturen der Stadt Bern. Aufgrund dieser Tätigkeit weiss ich um die Bedeutung und die Tragweite Ihres Entscheides und möchte Ihnen darlegen, welche folgenschweren Konsequenzen dieser für die gesamtschweizerische Behindertenpolitik haben würde.

Die Gleichstellungsbewegung von Menschen mit Behinderungen begann in der Schweiz im internationalen Vergleich verhältnismässig spät Fuss zu fassen. Da die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land von staatlicher Seite lange Zeit fast gänzlich ignoriert wurden, waren die Betroffenen dazu gezwungen, selbst das politische Ruder zu ergreifen und Ende der 1990er Jahre die Initiative „Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen“ vors Volk zu bringen. Diese Initiative war der Weckruf an die staatlichen Institutionen, aus Ihrem Dornröschenschlaf zu erwachen. Folge dieses Weckrufes war u.a. das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung und das die Schaffung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).

Auf institutioneller Seite hatte der Kanton Basel vor über 10 Jahren eine Vorreiterrolle übernommen mit der Einsetzung des ersten Behindertenbeauftragten in der Schweiz. Damit demonstrierte Basel, dass die von der Behindertenbewegung ausgesandten Signale verstanden wurden und dass die Umsetzung der mittlerweile gesetzlich verankerten Gleichstellungsgesetzgebung der Koordination und Kontrolle bedarf. Hierfür wurde die Fachstelle Gleichstellung Basel geschaffen. Diese bewies über viele Jahre hinweg, dass sie durch zahlreiche innovative und nachhaltige Projekte die Lebensumstände jener Mitglieder der Gesellschaft verbesserte, welche durch ungenügend reflektiertes Handeln der staatlichen Institutionen benachteiligt werden. Darüber hinaus wurden hierdurch gesellschaftliche Rahmenbedingungen gefördert und geschaffen, welche in gesellschafts- und finanzpolitischer Hinsicht bedeutsam sind: Wenn Menschen mit Behinderungen autonom den öffentlichen Verkehr benutzen können, mit nicht behinderten Kindern gemeinsam den Regelschulunterricht besuchen oder normal im 1. Arbeitsmarkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können (u.a. auch aufgrund der erworbenen Qualifikationen im regulären Schulsystem), so werden dadurch kostspielige Sonderlösungen für Menschen mit Behinderungen unnötig, was massive und nachhaltige Einsparungen für die öffentliche Hand nach sich zieht.

Diese Vorreiterrolle hat der Kanton Basel-Stadt mit der Schaffung der Fachstelle übernommen. Mit Bewunderung wurde dessen Vorgehen national zur Kenntnis genommen und diente alsbald als Vorbild für die Einrichtung ähnlicher Institutionen. Damit stellt sie einen bedeutenden Bestandteil und Motor einer wachsenden Schweizerischen Gleichstellungspolitik dar. So hat die Basler Fachstelle z.B. auch bei der Schaffung der Berner Fachstelle Pate gestanden.

Wie bedeutsam und richtig die Schaffung der Fachstelle Basel war und ist, zeigt sich im Übrigen auch an den Zielen und Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention, welche von der Schweiz 2014 ratifiziert wurde. Diese verpflichtet die staatlichen Institutionen aller Ebenen, die nötigen strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Dies wird den staatlichen Institutionen nur dann möglich sein, wenn sie die entsprechende Koordination und Kontrolle sicherstellt durch die Schaffung Gleichstellungsbeauftragten.

Der Entscheid, diese überaus erfolgreiche und wichtige Fachstelle Gleichstellung des Kantons Basel nun zu streichen stösst  bei den in der Gleichstellungspolitik aktiven Akteuren auf Unverständnis: So reagierte auch ich als ehemaliger Leiter der Fachstelle Gleichstellung der Stadt Bern mit Empörung und Bestürzung als ich von Ihrem Entscheid erfuhr. Die Begründung des Entscheides, wonach die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen  nun weitestgehend erreicht worden sei, zeigt in schockierender Art und Weise auf, wie wenig Politik und Gesellschaft auch in Basel nach über 10-jähriger, sehr erfolgreicher Tätigkeit des Fachstellenleiters Martin Haugs von den konkreten Lebensumständen von Menschen mit Behinderungen wissen – und mit einer solchen Begründung auch zum Ausdruck bringen, dass sie offenbar über keine genauen Kenntnisse verfügen, was Gleichstellung bedeutet. Gleichstellung ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Ein fortwährender Prozess, welcher die durch die gesellschaftlichen Entwicklungen entstehenden Hindernisse fortlaufend abbaut und beseitigt.

Die Fachstelle Gleichstellung in Basel ist für die nationale Gleichstellungspolitik in der Schweiz seit über 10 Jahren das Flaggschiff, an dem sich andere Kantone und Gemeinden orientierten. In mehreren Kantonen und Gemeinden wurde seither entweder die Einführung einer Stelle eines Gleichstellungsbeauftragten bereits beschlossen oder ist aktuell in Diskussion. Vor diesem Hintergrund wie auch aufgrund der erwähnten Forderung der jüngst ratifizierten UN-Konvention ist  die angekündigte Streichung der Stelle des Gleichstellungsbeauftragten in Basel inakzeptabel und für Basel beschämend. Denn sie wäre ein Schlag ins Gesicht aller Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen, welche sich in der Gleichstellungsbewegung engagieren und sich für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen.

Ich möchte Sie deshalb bitten, die Konsequenzen eines solchen Schrittes für alle Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in der ganzen Schweiz zu bedenken und auf diesen Entscheid zurück zu kommen

Mit freundlichen Grüssen

Brian McGowan
Ehemaliger Leiter der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern


Siehe auch:

Bitte unterschreiben: Erhalt Fachstelle Gleichstellung für Menschen mit Behinderung Basel

Behinderte nicht diskriminieren! - Medienmitteilung Behindertenforum zum Entlastungspaket Basel Stadt

Schlag gegen die Gleichstellung von Behinderten in der Schweiz

Basel-Stadt streicht Fachstelle und legt sich mit Behinderten an

Basler Sparbudget: Ein Schlag ins Gesicht der Behinderten

Dienstag, 3. Februar 2015

Behinderte nicht diskriminieren! - Medienmitteilung Behindertenforum zum Entlastungspaket Basel Stadt

Mit Medienorientierung vom 2. Februar ist bekannt, welche Entlastungsmassnahmen die Regierung des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2015-2017 plant. Menschen mit Behinderung sind davon stark betroffen. Das Behindertenforum wendet sich gegen drei Sparbeschlüsse und lanciert eine Petition.

Im Erziehungsdepartement (ED) soll eine Million Franken bei den Verstärkten Massnahmen gespart werden. Basel-Stadt setzt die Vorgabe der integrativen Schule an sich vorbildlich um, die vielfältigen Aufgaben der Integration im Rahmen der Volksschule sind jedoch sehr anspruchsvoll, weshalb an dieser Stelle keine Sparmassnahmen gemacht werden dürfen. Eine gute Umsetzung erfordert eine genügende Finanzierung.

Im Wirtschafs- Sozial- und Umweltdepartement (WSU) werden 4.7 Mio. Franken bei der Finanzierung der Beihilfen für AHV- und IV- Rentnerinnen und -Rentner. Die Unterstützungsbeiträge bei den Beihilfen sind deutlich unter 100 Franken pro Person. Wer von Ergänzungsleistungen lebt, hat an sich schon sehr wenig zum Leben. Dass ausgerechnet bei dieser Bevölkerungsgruppe gespart werden soll, ist absolut unverständlich und trifft selbstverständlich neben betagten Menschen auch viele Behinderte.

Völlig unverständlich scheint der Entscheid zur Schliessung der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beim Kanton Basel-Stadt. Behindertengleichstellung ist nicht Aufgabe sondern Vorgabe der zuständigen Fachdepartemente, weshalb bei der  Planung und Koordination der Gleichstellungsaufgaben des Kantons aus Bundesverfassung, Kantonsverfassung und Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes nach wie vor ein klarer Bedarf besteht. Die Streichung der Stelle und damit des Themas der Behindertengleichstellung als Ganzes muss als diskriminierend betrachtet werden.

Das Behindertenforum lanciert daher zusammen mit Pro Infirmis Basel-Stadt eine Petition zum Erhalt der Fachstelle beim Kanton

Weitere Informationen:

Georg Mattmüller, Behindertenforum Region Basel, 076 332 29 29

Behindertenforum | Geschäftsführung |Dachorg. der Behinderten-Selbsthilfe
Bachlettenstrasse 12 | CH- 4054 Basel |Tel. 061 205 29 29 | Fax 061 205 29 28
www.behindertenforum.ch http://facebook.com/behindertenforum

Das Behindertenforum vertritt seit 1953 die Anliegen von Menschen mit Behinderung.
Ihm sind 18 Organisationen mit rund 5000 Einzelmitgliedern angeschlossen.
Diese repräsentieren Menschen aller Behinderungsgruppen und ihre Angehörigen.

Siehe auch:

Online-Petition "Erhalt Fachstelle Gleichstellung für Menschen mit Behinderung Basel"