Samstag, 18. Dezember 2010
Nationalrat gibt Psychisch Behinderte zum Abschuss frei und führt Sklavenarbeit für Behinderte ein
Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer
Für die psychisch Behinderten unter Ihnen hat sich der Nationalrat ein übles Weihnachtsgeschenk ausgedacht:
"Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden, werden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Änderung überprüft."
Heisst es in der Schlussbestimmung der IV-Revision 6a. Pathogenetisch-ätiologisch unklar heisst auf deutsch, dass man die Ursache und Entstehung einer Krankheit oder Behinderung nicht erklären kann. Ja und das trifft laut einem Gutachten, welches die Pro Mente Sana in Auftrag gegeben hat, eben auch auf fast alle psychischen Behinderungen zu. Wenn die IV-Revision also so umgesetzt wird, heisst das, dass 90'000 IV-Rentner in den nächsten Jahren ihre Rente verlieren könnten. Diese Bestimmung hat das Parlament sehr kurzfristig und ohne si genau abzuklären beschlossen.
Es sind auch noch weitere Verschärfungen in die Revision aufgenommen worden: Die IV kann Versicherte in Zukunft dazu zwingen, bis zu einem halben Jahr lang ohne Arbeitsvertrag und ohne Lohn in einem Unternehmen zu arbeiten. Sie kann Leute beim Strassenverkehrsamt anschwärzen, amit diese ihren Führerschein abgeben müssen. Und mit der IV-Revision 6b, die ja erst noch kommen wird, kann die IV dann Versicherte sogar zu Operationen zwingen - ohne dass sie haftbar ist, wen falls die Operationen schief gehen. Wenn man also einen mühsamen Sachbearbeiter erwischt, von denen es bei der Invalidenversicherung ja einige gibt, dann kann der Ihnen das Leben zukünftig sehr sehr schwer machen.
Für die Unternehmen gibt es auf der anderen Seite selbstverständlich keine Auflagen. Im Gegenteil: Sie können sich bei der IV rechtlose Gratisarbeitskräfte holen, müssen aber selber überhaupt nichts unternehmen, um Leute zu integrieren ud sind dazu auch überhaupt nicht bereit. Das hat eine Umfrage der Pro Infirmis ergeben. "Eingliederung vor Rente" heisst also aus dem Munde des Nationalrates nicht anderes, als dass man den Leuten die Rente wegnimmt, und sie fertig macht wo man nur kann, ohne Rücksicht auf ihre Grundrechte. Ja und wenn unsere Nationalräte mit dieser unglaublichen Vorlage durchkommen, kann man ja nur erahnen, was sie sich dann bei der IV-Revision 6b noch kurzfristig für Sauereien einfallen lassen.
Damit ist eine Sache klar: Es braucht ein Referendum! - Assistenz-Beitrag hin oder her. Darum bitte ich Sie: Schreiben Sie der Pro Mente Sana, der Pro Infirmis, SP, Grünen, Gewerkschaften, FMH, jedem, der Ihnen einfällt und machen Sie Druck, dass die ein Referendum ergreifen. Das darf nicht so ins Gesetz rein! Es kann nicht sein, dass man Behinderte so zum Abschuss freigibt!
Vielen Dank
Dienstag, 14. Dezember 2010
Nationalrat A.H.: "Behinderte Kinder fallen der Allgemeinheit zur Last, darum ist das Verbot sinnvoll."
Nationalrat A.H.: "Behinderte Kinder fallen der Al… - MyVideo Schweiz
Sollte das Video nicht zur Verfügung stehen, finden Sie es auch hier.
Wir sehen das Intro von "Züri-News" des Fernsehsenders "TeleZüri"
Ansager: Züri-News, mit Patricia Schmid.
Patricia Schmid: Freitag, 10. Dezember. Herzlich willkommen zu den Züri-News, heute mit diesen Themen: Christliche und bürgerliche Parteien sind dagegen, dass Inzest in der Schweiz legal wird.
SVP-Nationalrat A.H. (Seine Augenpartie wird durch ein Holzbrett zensiert): Ja das Risiko ist zu gross, dass dann Eltern oder Geschwister Missbrauch betreiben und vor allem die Folgen davon, also behinderte Kinder. Die werden der Allgemeinheit zur Last fallen und darum ist dieses Verbot... sinnvoll, auch wenn es in der Praxis vielleicht nicht so viel vorkommt.
Ein grosses Fragezeichen und Ausrufezeichen erscheinen auf dem Bildschirm, dazu ein Hup-Geräusch.
SVP-Nationalrat A.H.: ...also behinderte Kinder. Die werden der Allgemeinheit zur Last fallen und darum ist dieses Verbot sinnvoll.
Noch einmal sehen wir Frage- und Ausrufezeichen.
Nun sind verschiedene Ausschnitte aus der Doku-Serie "üsi Badi" des Schweizer Fernsehens zu sehen. Gezeigt werden die geistig behinderten Protagonisten der Serie. Das ganze läuft ohne Ton. Irgendwann hören wir wieder den Satz "Behinderte Kinder, die werden der Allgemeinheit zur Last fallen." von A.H., wieder und wieder.
Plötzlich wechselt das Bild von den "üsi Badi"-Aufnahmen, zu Aufnahmen behinderter Kinder und Erwachsener aus dem Dritten Reich aus dem Dokumentarfilm "Alles Kranke ist Last". Im Hintergrund ist immer noch das Zitat von SVP-Nationalrat A.H. zu hören. Das Bild wechselt zu einer anderen Stelle des Dokumentarfilms.
Stimme aus dem Dokumentarfilm: Über diese Strasse rollen tagtäglich die Transport-Busse. Die Angst-Schreie der Opfer sind nicht zu überhören. Die Busse fahren in diese Baracke, dann werden die Tore geschlossen. Die Kranken müssen aussteigen. Anschliessend werden sie in diesen Gang geführt. Hier müssen sie sich entkleiden. Nackt werden sie einem Arzt vorgeführt. Er beschaut die Kranken, um eine glaubhafte Todes-Ursache zu erfinden. Danach sagt man ihnen, es gehe zum Duschen. Die gekachelte Wand der als Duschraum getarnten Gaskammer. Der Brause-Kopf ist eine Attrappe, dient zur Täuschung der Opfer.
Das Bild wechselt erneut. Nun sind Texteinblendungen zu sehen, die die Verschlechterung der Situation von Behinderten in der Schweiz in den letzten Jahren schildern.
Off-Stimme: Seit 2004 dürfen in der Schweiz wieder Zwangssterilisierungen an „dauerhaft urteilsunfähigen“ Personen durchgeführt werden.
2010 wurde ein Artikel in die Bundesverfassung aufgenommen, der medizinische Experimente an „urteilsunfähigen“ Personen erlaubt.
Frauen, die mit behinderten Babies schwanger sind werden u.a. von Ärzten zunehmend unter Druck gesetzt, abzutreiben.
Stoppt die Täter von morgen.
Heute.
Sonntag, 12. Dezember 2010
Arbeitgeber wollen keine Behinderten anstellen (Quelle: NZZ am Sonntag, 12. Dezember 2010)
Tausende von IV-Bezügern sollen künftig arbeiten. Doch die grossen Arbeitgeber in der Schweiz sind kaum bereit, Behinderte anzustellen.
Lukas Häuptli
Es steht nicht gut um die Invalidenversicherung (IV): Die Schulden haben sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt und belaufen sich Ende 2010 auf voraussichtlich mehr als 15 Milliarden Franken. Deshalb reiht sich mittlerweile beim Sozialwerk Sanierung an Sanierung: Die nächste trägt den Titel «IV-Revision 6a», wird nächste Woche im Nationalrat behandelt und sieht vor, dass in Zukunft 12'000 bis 17'000 der 244'000 IV-Rentnerinnen und IV-Rentner arbeiten sollen (siehe Kasten). Das führe zu jährlichen Einsparungen von rund 230 Millionen Franken, rechnet das Bundesamt für Sozialversicherungen aus dem Departement von Innenminister Didier Burkhalter (fdp.) vor.
«Integration von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt» nennen das die Fachleute. Nur: Auf dem Arbeitsmarkt zeigen die grossen Arbeitgeber wenig Interesse, entsprechende Stellen anzubieten und IV-Bezüger einzustellen. Das zeigt eine Umfrage, welche Pro Infirmis, die grösste Behinderten-Organisation der Schweiz, bei 35 grossen Arbeitgebern der Schweiz durchgeführt hat. «Das Resultat unserer Umfrage ist mehr als ernüchternd», sagt dazu Mark Zumbühl, Geschäftsleitungsmitglied und Kommunikationschef von Pro Infirmis. «Die Hälfte der befragten Unternehmen hat nicht einmal reagiert. Und diejenigen Firmen, die geantwortet haben, zeigen kaum Bereitschaft, in Zukunft mehr Behinderte zu beschäftigen.»
Keine Sonderbehandlung
Auf die Frage von Pro Infirmis, wie viele Behinderte in den kommenden Jahren eingestellt werden könnten, antworteten beispielsweise die SBB: «Wir müssen davon Abstand nehmen, zusätzliche Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu reintegrieren.» Bereits heute seien schätzungsweise 1'500 von total 25'600 Stellen an Behinderte vergeben. Die Post hielt gegenüber Pro Infirmis fest: «Diese Frage lässt sich heute nicht beantworten. Ausserdem sind wir der Meinung, dass wir mit 700 Menschen mit Behinderung bereits heute einen wichtigen Beitrag zu diesem Thema leisten.»
Auch die Schweizer Grossbanken wollen keine speziellen Stellen für IV-Rentner schaffen. «Behinderte Kandidaten stehen in einem normalen Konkurrenzverhältnis zu Kandidaten ohne Behinderung. Für die Besetzung einer Stelle ist ausschlaggebend, ob der Bewerber über die geforderten Fähigkeiten verfügt», antwortete die UBS auf die entsprechende Frage der Pro Infirmis. Und die Credit Suisse schrieb: «Wenn die Fähigkeiten den Stellenanforderungen entsprechen, gibt es keinen Grund, Nichtbehinderte gegenüber Behinderten zu bevorzugen.»
Ruf nach Quoten
Kaum verbindlicher gaben sich Coop und Migros. Sie legten aber Wert darauf, dass bereits heute rund ein Prozent ihrer Mitarbeitenden Behinderte seien. «Arbeitsplätze für IV-Rentnerinnen und IV-Rentner müssen von Fall zu Fall ausgesucht werden. Das macht die Schaffung solcher Stellen nicht einfach», hielt Coop fest.
Die Antworten von anderen grossen Arbeitgebern mit teils mehreren zehntausend Arbeitsplätzen fielen noch weniger konkret aus, etwa diejenigen von Novartis, ABB, Swiss Life oder Schindler. Zahlreiche Grossunternehmen teilten Pro Infirmis mit, sie könnten die Frage nach der Anstellung von IV-Rentnern nicht beantworten (unter anderem Zurich, Bâloise oder Swatch) oder sie reagierten auf die Frage gar nicht erst (etwa Nestlé, Roche, Swiss Re, Swisscom, Axpo oder Sulzer).
Angesichts der Antworten auf die Umfrage sagt Pro-Infirmis-Geschäftsleitungsmitglied Mark Zumbühl: «Das Ziel, 17'000 IV-Rentnerinnen und IV-Rentner in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen, lässt sich nur mit einer verbindlichen Quoten-Regelung und einem griffigen Bonus-Malus-System erreichen. Deshalb fordert Pro Infirmis für Unternehmen mit mehr als 20 Vollzeitstellen eine Behinderten-Quote von zwei Prozent aller Beschäftigten.»
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Die sechste IV-Revision im Parlament
Der Nationalrat behandelt die «IV-Revision 6a» zur Arbeitsintegration von 12'000 bis 17'000 Behinderten voraussichtlich am nächsten Dienstag. Dabei entscheidet er nicht nur über die Vorlage des Bundesrats, sondern auch über einen Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Diese hat sich im November mit 14 zu 12 Stimmen dafür ausgesprochen, dass in Zukunft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden mindestens ein Prozent Behinderte beschäftigen müssen. SVP, FDP und auch Teile der CVP lehnen diese Bestimmung ab; der Arbeitgeberverband hat sich ebenfalls dagegen ausgesprochen. Demgegenüber fordern Grüne, SP und Teile der CVP sowie verschiedene Behindertenorganisationen Quoten. Der Ständerat hatte die «IV-Revision 6a» im Juni mit 24 zu 3 Stimmen gutgeheissen. (luh.)
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Lukas Häuptli
Es steht nicht gut um die Invalidenversicherung (IV): Die Schulden haben sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt und belaufen sich Ende 2010 auf voraussichtlich mehr als 15 Milliarden Franken. Deshalb reiht sich mittlerweile beim Sozialwerk Sanierung an Sanierung: Die nächste trägt den Titel «IV-Revision 6a», wird nächste Woche im Nationalrat behandelt und sieht vor, dass in Zukunft 12'000 bis 17'000 der 244'000 IV-Rentnerinnen und IV-Rentner arbeiten sollen (siehe Kasten). Das führe zu jährlichen Einsparungen von rund 230 Millionen Franken, rechnet das Bundesamt für Sozialversicherungen aus dem Departement von Innenminister Didier Burkhalter (fdp.) vor.
«Integration von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt» nennen das die Fachleute. Nur: Auf dem Arbeitsmarkt zeigen die grossen Arbeitgeber wenig Interesse, entsprechende Stellen anzubieten und IV-Bezüger einzustellen. Das zeigt eine Umfrage, welche Pro Infirmis, die grösste Behinderten-Organisation der Schweiz, bei 35 grossen Arbeitgebern der Schweiz durchgeführt hat. «Das Resultat unserer Umfrage ist mehr als ernüchternd», sagt dazu Mark Zumbühl, Geschäftsleitungsmitglied und Kommunikationschef von Pro Infirmis. «Die Hälfte der befragten Unternehmen hat nicht einmal reagiert. Und diejenigen Firmen, die geantwortet haben, zeigen kaum Bereitschaft, in Zukunft mehr Behinderte zu beschäftigen.»
Keine Sonderbehandlung
Auf die Frage von Pro Infirmis, wie viele Behinderte in den kommenden Jahren eingestellt werden könnten, antworteten beispielsweise die SBB: «Wir müssen davon Abstand nehmen, zusätzliche Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu reintegrieren.» Bereits heute seien schätzungsweise 1'500 von total 25'600 Stellen an Behinderte vergeben. Die Post hielt gegenüber Pro Infirmis fest: «Diese Frage lässt sich heute nicht beantworten. Ausserdem sind wir der Meinung, dass wir mit 700 Menschen mit Behinderung bereits heute einen wichtigen Beitrag zu diesem Thema leisten.»
Auch die Schweizer Grossbanken wollen keine speziellen Stellen für IV-Rentner schaffen. «Behinderte Kandidaten stehen in einem normalen Konkurrenzverhältnis zu Kandidaten ohne Behinderung. Für die Besetzung einer Stelle ist ausschlaggebend, ob der Bewerber über die geforderten Fähigkeiten verfügt», antwortete die UBS auf die entsprechende Frage der Pro Infirmis. Und die Credit Suisse schrieb: «Wenn die Fähigkeiten den Stellenanforderungen entsprechen, gibt es keinen Grund, Nichtbehinderte gegenüber Behinderten zu bevorzugen.»
Ruf nach Quoten
Kaum verbindlicher gaben sich Coop und Migros. Sie legten aber Wert darauf, dass bereits heute rund ein Prozent ihrer Mitarbeitenden Behinderte seien. «Arbeitsplätze für IV-Rentnerinnen und IV-Rentner müssen von Fall zu Fall ausgesucht werden. Das macht die Schaffung solcher Stellen nicht einfach», hielt Coop fest.
Die Antworten von anderen grossen Arbeitgebern mit teils mehreren zehntausend Arbeitsplätzen fielen noch weniger konkret aus, etwa diejenigen von Novartis, ABB, Swiss Life oder Schindler. Zahlreiche Grossunternehmen teilten Pro Infirmis mit, sie könnten die Frage nach der Anstellung von IV-Rentnern nicht beantworten (unter anderem Zurich, Bâloise oder Swatch) oder sie reagierten auf die Frage gar nicht erst (etwa Nestlé, Roche, Swiss Re, Swisscom, Axpo oder Sulzer).
Angesichts der Antworten auf die Umfrage sagt Pro-Infirmis-Geschäftsleitungsmitglied Mark Zumbühl: «Das Ziel, 17'000 IV-Rentnerinnen und IV-Rentner in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen, lässt sich nur mit einer verbindlichen Quoten-Regelung und einem griffigen Bonus-Malus-System erreichen. Deshalb fordert Pro Infirmis für Unternehmen mit mehr als 20 Vollzeitstellen eine Behinderten-Quote von zwei Prozent aller Beschäftigten.»
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Die sechste IV-Revision im Parlament
Der Nationalrat behandelt die «IV-Revision 6a» zur Arbeitsintegration von 12'000 bis 17'000 Behinderten voraussichtlich am nächsten Dienstag. Dabei entscheidet er nicht nur über die Vorlage des Bundesrats, sondern auch über einen Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Diese hat sich im November mit 14 zu 12 Stimmen dafür ausgesprochen, dass in Zukunft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden mindestens ein Prozent Behinderte beschäftigen müssen. SVP, FDP und auch Teile der CVP lehnen diese Bestimmung ab; der Arbeitgeberverband hat sich ebenfalls dagegen ausgesprochen. Demgegenüber fordern Grüne, SP und Teile der CVP sowie verschiedene Behindertenorganisationen Quoten. Der Ständerat hatte die «IV-Revision 6a» im Juni mit 24 zu 3 Stimmen gutgeheissen. (luh.)
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Samstag, 11. Dezember 2010
Eingliederung vor Rente: So funktioniert die revidierte Invalidenversicherung
Eine junge Frau sitzt an einem Schreibtisch mit Computer. Dieses Büro befindet sich auf einer Plattform, die an dicken schwarzen Seilen hängt. Man hört sie tippen.
Off-Stimme: Das hier, das ist Frau Müller. Frau Müller finanziert durch ihre Lohnabzüge die Invalidenversicherung.
Aus dem Computer schiessen Dollar-Zeichen, fliegen Richtung Boden und landen in einem Futtertrog, der die Aufschrift "Lohnabzüge" trägt. Daraus frisst ein Schwein, welches die Buchstaben "IV" auf dem Rücken trägt. Danach schwenkt das Bild wieder zurück zu Frau Müller.
Off-Stimme: Frau Müller erleidet einen Unfall und wird erwerbsunfähig.
Eines der Seile wird herabgelassen, wodurch die Plattform in Schieflage gerät und Frau Müller mit samt ihrem Bürostuhl runter fällt. Das Bild folgt ihr auf den Boden. Sie sitzt jetzt nicht mehr im Bürostuhl, sondern in einem Rollstuhl.
Off-Stimme: Na, halb so schlimm Frau Müller! Die Invalidenversicherung wird Ihnen helfen.
Frau Müller fährt auf das IV-Schwein zu. Dieses verpasst ihr mit den Hinterbeinen einen Tritt, worauf Frau Müller mehrere Meter rückwärts rollt. Als sie wieder still steht, wird sie von einem riesigen Eisen-Klotz mit der Aufschrift "Eingliederung vor Rente" erschlagen.
Off-Stimme: Für diesen tollen Service bezahlen wir doch gerne. Nicht wahr, Frau Müller?
Idee: Silvio Rauch
Realisierung: David Siems
Siehe auch:
Arbeitgeber wollen keine Behinderten anstellen (Quelle: NZZ am Sonntag, 12. Dezember 2010)
Der Arbeitgeberverband ist dezidiert gegen eine «Behindertenquote» in Firmen
Wegen IV-Sparkurs müssen 16'000 Rentner auf Jobsuche
Sonntag, 5. Dezember 2010
Tag der Menschenrechte, 10. Dezember
Nächsten Freitag findet wieder der alljährliche Tag der Menschenrechte statt. Die Schweizer Medien werden dann wahrscheinlich hauptsächlich über Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern berichten. Doch auch in der Schweiz finden Menschenrechtsverletzungen, vor allem gegenüber Behinderten statt. Diese könnte man eigentlich leicht bekämpfen, zum Beispiel mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention.
(für Vergrösserung Bild anklicken)
[Auf gelbem Grund steht in schwarzer Schrift: "IN DER SCHWEIZ WIRD JEDE VIERTE FRAU MINDESTENS EINMAL IN IHREM LEBEN VERGEWALTIGT.", darunter die Worte: "Kaum denkbar, aber für geistig behinderte Frauen Realität. Unterschreiben Sie hier für eine freiere und gerechtere Schweiz: www.uno-konvention-behinderte.ch", daneben die Worte "REALITY OF THE DISABLED", die dem Schriftzug von Amnesty International ähnlich sind.]
[Auf gelbem Grund steht in schwarzer Schrift: "IN DER SCHWEIZ DÜRFEN MENSCHEN OHNE IHRE ZUSTIMMUNG FÜR MEDIZINISCHE EXPERIMENTE BENUTZT WERDEN.", darunter die Worte: "Kaum denkbar, aber für urteilsunfähige Menschen Realität. Unterschreiben Sie hier für eine freiere und gerechtere Schweiz: www.uno-konvention-behinderte.ch", daneben die Worte "REALITY OF THE DISABLED", die dem Schriftzug von Amnesty International ähnlich sind.]
[Auf gelbem Grund steht in schwarzer Schrift: "IN DER SCHWEIZ DÜRFEN MENSCHEN ZWANGSSTERILISIERT WERDEN.", darunter die Worte: "Kaum denkbar, aber für geistig behinderte Menschen Realität. Unterschreiben Sie hier für eine freiere und gerechtere Schweiz: www.uno-konvention-behinderte.ch", daneben die Worte "REALITY OF THE DISABLED", die dem Schriftzug von Amnesty International ähnlich sind.]
(für Vergrösserung Bild anklicken)
[Auf gelbem Grund steht in schwarzer Schrift: "IN DER SCHWEIZ WIRD JEDE VIERTE FRAU MINDESTENS EINMAL IN IHREM LEBEN VERGEWALTIGT.", darunter die Worte: "Kaum denkbar, aber für geistig behinderte Frauen Realität. Unterschreiben Sie hier für eine freiere und gerechtere Schweiz: www.uno-konvention-behinderte.ch", daneben die Worte "REALITY OF THE DISABLED", die dem Schriftzug von Amnesty International ähnlich sind.]
[Auf gelbem Grund steht in schwarzer Schrift: "IN DER SCHWEIZ DÜRFEN MENSCHEN OHNE IHRE ZUSTIMMUNG FÜR MEDIZINISCHE EXPERIMENTE BENUTZT WERDEN.", darunter die Worte: "Kaum denkbar, aber für urteilsunfähige Menschen Realität. Unterschreiben Sie hier für eine freiere und gerechtere Schweiz: www.uno-konvention-behinderte.ch", daneben die Worte "REALITY OF THE DISABLED", die dem Schriftzug von Amnesty International ähnlich sind.]
[Auf gelbem Grund steht in schwarzer Schrift: "IN DER SCHWEIZ DÜRFEN MENSCHEN ZWANGSSTERILISIERT WERDEN.", darunter die Worte: "Kaum denkbar, aber für geistig behinderte Menschen Realität. Unterschreiben Sie hier für eine freiere und gerechtere Schweiz: www.uno-konvention-behinderte.ch", daneben die Worte "REALITY OF THE DISABLED", die dem Schriftzug von Amnesty International ähnlich sind.]
Donnerstag, 2. Dezember 2010
IV-Renten ins Ausland sollen der Kaufkraft angepasst werden
Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer
Die SVP-Fraktion hat am Donnerstag eine parlamentarisch Initiative mi dem Titel "Kaufkraftbereinigung beim Export von IV-Renten ins Ausland" eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die Höhe jener IV-Renten, die ins Ausland gehen an die Kaufkraft des jeweiligen Landes angepasst wird. Damit will man angeblich verhindern, dass IV-Rentnerinnen und Rentner zum Beispiel in Thailand ein "Pascha-Leben" führen können.
Was natürlich wieder niemand schreibt, ist, dass eine IV-Rente höchstens 2'280 Franken im Monat beträgt und dass davon in der Schweiz niemand leben kann. Die Leute gehen also nicht ins Ausland, damit sie dort in Saus und Braus leben können, sondern sie flüchten vor der Armut in der Schweiz.
Das ist übrigens sogar gut für die Schweiz. Würden diese Rentnerinnen und Rentner nämlich bei uns bleiben, hätten sie zusätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen, die zusammen mit der IV-Rente knapp zum Leben ausreichen. Diese Ergänzungsleistungen bekommen aber nur Leute, die in der Schweiz wohnen. Wir sparen also an jedem IV-Rentner, der im Ausland lebt, einige tausend Franken pro Jahr.
Wenn man jetzt aber die IV-Renten an die Kaufkraft jener Länder anpasst, können die IV-Rentner genau so gut wieder zurück in die Schweiz kommen und Ergänzungsleistungen beziehen. Und das schadet sowohl jenen IV-Rentnern als auch unserem Sozialstaat. Es geht der SVP also scheinbar ur darum, wiedermal ein wenig Stimmung gegen IV-Rentnerinnen und Rentner zu machen.
In der Begründung dieser Initiative heisst es übrigens am Ende:
"Nur wenn die Renten mit Kaufkraftbereinigung ausbezahlt werden, kann die Akzeptanz gegenüber der Ausrichtung von IV-Leistungen ins Ausland beim Schweizervolk erhalten bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass auch die Akzeptanz gegenüber IV-Leistungen im Inland schwindet."
Und das von jener Partei, die so heftig gegen die "Akzeptanz" von IV-Rentnern gearbeitet hat, wie keine andere in diesem Land. Ja und für diesen Satz bekommt die SVP-Bundeshaus-Fraktion von mir die "Dreckige Socke für zum Himmel stinkende Heuchelei".
(Die Plakette der Auszeichnung ist kurz im Bild zu sehen. Danach sehen wir wieder David Siems, der eine Wäscheklammer auf der Nase trägt und mit einem Greifwerkzeug eine schmutzige Socke ins Bild hält)
Diesen Preis verleihe ich übrigens von heute an in unregelmässigen Abständen an Leute und Organisationen, die sich besonders heuchlerisch zu Behinderten geäussert haben. Wenn Sie auch mal einen Vorschlag für diese Preisverleihung haben, können Sie mir diesen gerne mitteilen, über unseren Blog, Youtube, facebook, was Ihnen lieber ist.
(Schmeisst die Wäscheklammer weg)
So, das wärs von meiner Seite her gewesen. Machen Sie's gut und bleiben Sie selbstbestimmt! Tschüss.
Sonntag, 21. November 2010
Miss Rollstuhl (Autor: Ruedi Prerost)
Mir persönlich sind Miss-Wahlen ein Greuel. Die meisten Präsentationen sind dümmlich, die Abläufe standardisiert bis zum erstaunten „Was, ich?“ und dem obligaten Freudentränchen. Die Veranstaltungen haben lange Tradition und seit einer Weile existieren entsprechende Konkurrenzen bekanntlich auch für Männer. Nur Ende der sechziger Jahre und Anfang der siebziger gab es vorübergehend feministische Kritik an der Fleischbeschau. Doch das Publikum scheint begeistert, nicht nur über die ganz grossen Shows. Auch „Miss Auto“, „Miss Hintern“, „Miss Süssmost“ und tausende weiterer Wettbewerbe bis hin zur bizarren „Miss Landmine“, die als Preis eine Beinprothese bekommt, findet alles regen Zuspruch.
Wie kann man bei so viel Enthusiasmus noch etwas gegen „Miss Rollstuhl“ oder Miss „Beauties In Motion“ haben? Bei den Rollstuhl-Missen und -Mistern geben Veranstalter und Teilnehmer regelmässig an, nebenbei auch etwas für die Integration zu tun. Gegen Integration spricht allerdings, dass in fast allen Wettbewerben die Beine unter langen Kleidern versteckt sind und sich die Kandidatinnen einfach als sitzende Modelle präsentieren. Aber wahrscheinlich bin ich zu streng. Behinderten steht ein Recht auf gleichberechtigte Blödheit zu und wenn sie es dabei noch geniessen, für einen Augenblick im Flutlicht zu sitzen, muss man diesen Dingen wohl ihren Lauf lassen.
Selbst bleibe ich skeptisch. Die Darstellung herausgeputzter, vornehmlich weiblicher Gesichter und Oberkörper zeigt nicht, was diese Menschen sind, sondern was sie in unserer Gesellschaft ohne Behinderung sein könnten. Die Siegerin bekommt denn auch keine lukrativen Werbeverträge, sondern einen Blumenstrauss.
Quelle: „Inside“ Pro Infirmis Nr. 4, Dez. 2008
Siehe auch:
Mit Handicap zur funkelnden Krone
Wie kann man bei so viel Enthusiasmus noch etwas gegen „Miss Rollstuhl“ oder Miss „Beauties In Motion“ haben? Bei den Rollstuhl-Missen und -Mistern geben Veranstalter und Teilnehmer regelmässig an, nebenbei auch etwas für die Integration zu tun. Gegen Integration spricht allerdings, dass in fast allen Wettbewerben die Beine unter langen Kleidern versteckt sind und sich die Kandidatinnen einfach als sitzende Modelle präsentieren. Aber wahrscheinlich bin ich zu streng. Behinderten steht ein Recht auf gleichberechtigte Blödheit zu und wenn sie es dabei noch geniessen, für einen Augenblick im Flutlicht zu sitzen, muss man diesen Dingen wohl ihren Lauf lassen.
Selbst bleibe ich skeptisch. Die Darstellung herausgeputzter, vornehmlich weiblicher Gesichter und Oberkörper zeigt nicht, was diese Menschen sind, sondern was sie in unserer Gesellschaft ohne Behinderung sein könnten. Die Siegerin bekommt denn auch keine lukrativen Werbeverträge, sondern einen Blumenstrauss.
Quelle: „Inside“ Pro Infirmis Nr. 4, Dez. 2008
Siehe auch:
Mit Handicap zur funkelnden Krone
Dienstag, 9. November 2010
Abstimmungs-Empfehlungen für den 28.11.2010
Ausschaffungs-Initiative
Viele behinderte Menschen sind von IV-Renten, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe abhängig. Wenn sie diese Leistungen beziehen, müssen sie die zuständigen Behörden über alle möglichen Veränderungen in ihrem Leben, zum Beispiel wenn sie mit anderen Leuten in eine gemeinsame Wohnung ziehen, informieren. Tun sie das nicht oder zu spät und die Behörden erfahren es, so müssen sie eine Busse bezahlen. Wir sprechen hier also nicht von Simulanten.
Wird die Ausschaffungs-Initiative angenommen, sind solche einfachen Vergehen in Zukunft bereits Grund genug, Leute auszuschaffen und für mehrere Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen zu lassen. Nach Initiative würden diese Leute selbst dann ausgeschafft werden, wenn sie in ihrem Heimatland gefoltert oder sogar getötet werden würden.
Wir sehen nicht ein, warum ein behinderter Ausländer wegen seiner Vergesslichkeit jedes Recht auf Schutz vor Gewalt und Tod verlieren sollte, wenn ein behinderter Schweizer dafür nur eine Busse bezahlen muss. Die Initiative ist unserer Meinung nach unmenschlich und versucht eine Lynchjustiz für Ausländer einzuführen, die behinderte Ausländer besonders hart und unverhältnismässig treffen würde. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, ein NEIN in die Urne zu legen.
Steuergerechtigkeits-Initiative
Unter dem Deckmantel des "Wettbewerbs" unterbieten sich einige Kantone seit Jahren bei der Besteuerung von Superreichen gegenseitig. Jede Steuersenkung für Superreiche muss mit Sparpaketen bei Bildung, Gesundheit, Sozialleistungen und anderen öffentlichen Diensten finanziert werden. Die Konzentration von vielen Superreichen an einem bestimmten Ort führt zudem zu immer höheren Boden- und Mietpreisen.
Die Superreichen betreffen die Sparpakete nicht, da sie sich Privatschulen und Privatkliniken leisten können und eher selten verarmen und Sozialleistungen beantragen müssen. Auch die hohen Boden- und Mietpreise sind für sie kein Problem. Die Zeche bezahlen also Mittelstand und Unterschicht, die sich Privatschulen und Privatkliniken nicht leisten können und dank dem Steuerwettbewerb zudem noch mit immer höheren Mietpreisen kämpfen müssen.
Behinderte Menschen werden aber auch hier besonders hart getroffen: lernbehinderte Kinder sind besonders auf gute schulische Förderung angewiesen, um mitkommen zu können. Für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte oder Betagte ist es besonders wichtig, in kurzer Entfernung zu einem Krankenhaus, einer Poststelle, der Gemeindeverwaltung, etc. zu wohnen. Für behinderte Menschen sind die immer kleiner werdende IV-Rente/Ergänzungsleistungen/Sozialhilfe und die steigenden Mietpreise eine Bedrohung ihrer Existenz.
Wir fragen uns: Warum sollen 99% der Bevölkerung leiden, damit es dem einen Prozent der Bevölkerung, dem es sowieso schon sehr gut geht, noch besser geht?
Die Steuergerechtigkeits-Initiative verlangt einen Mindeststeuersatz für Reiche und würde diese zerstörerische Entwicklung aufhalten. Das Kaputtsparen der öffentlichen Hand würde gebremst werden, die Reichen würden sich gleichmässiger über die Schweiz verteilen und die Mietpreise würden in den betroffenen Kantonen wieder sinken. Ausserdem wäre die Annahme der Initiative auch ein Signal gegen das Kaputtsparen der Leistungen, für die der Bund aufkommen muss (IV, Landeverteidigung, etc.).
Wir empfehlen Ihnen daher JA zur Steuergerechtigkeits-Initiative zu stimmen.
Viele behinderte Menschen sind von IV-Renten, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe abhängig. Wenn sie diese Leistungen beziehen, müssen sie die zuständigen Behörden über alle möglichen Veränderungen in ihrem Leben, zum Beispiel wenn sie mit anderen Leuten in eine gemeinsame Wohnung ziehen, informieren. Tun sie das nicht oder zu spät und die Behörden erfahren es, so müssen sie eine Busse bezahlen. Wir sprechen hier also nicht von Simulanten.
Wird die Ausschaffungs-Initiative angenommen, sind solche einfachen Vergehen in Zukunft bereits Grund genug, Leute auszuschaffen und für mehrere Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen zu lassen. Nach Initiative würden diese Leute selbst dann ausgeschafft werden, wenn sie in ihrem Heimatland gefoltert oder sogar getötet werden würden.
Wir sehen nicht ein, warum ein behinderter Ausländer wegen seiner Vergesslichkeit jedes Recht auf Schutz vor Gewalt und Tod verlieren sollte, wenn ein behinderter Schweizer dafür nur eine Busse bezahlen muss. Die Initiative ist unserer Meinung nach unmenschlich und versucht eine Lynchjustiz für Ausländer einzuführen, die behinderte Ausländer besonders hart und unverhältnismässig treffen würde. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, ein NEIN in die Urne zu legen.
Steuergerechtigkeits-Initiative
Unter dem Deckmantel des "Wettbewerbs" unterbieten sich einige Kantone seit Jahren bei der Besteuerung von Superreichen gegenseitig. Jede Steuersenkung für Superreiche muss mit Sparpaketen bei Bildung, Gesundheit, Sozialleistungen und anderen öffentlichen Diensten finanziert werden. Die Konzentration von vielen Superreichen an einem bestimmten Ort führt zudem zu immer höheren Boden- und Mietpreisen.
Die Superreichen betreffen die Sparpakete nicht, da sie sich Privatschulen und Privatkliniken leisten können und eher selten verarmen und Sozialleistungen beantragen müssen. Auch die hohen Boden- und Mietpreise sind für sie kein Problem. Die Zeche bezahlen also Mittelstand und Unterschicht, die sich Privatschulen und Privatkliniken nicht leisten können und dank dem Steuerwettbewerb zudem noch mit immer höheren Mietpreisen kämpfen müssen.
Behinderte Menschen werden aber auch hier besonders hart getroffen: lernbehinderte Kinder sind besonders auf gute schulische Förderung angewiesen, um mitkommen zu können. Für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte oder Betagte ist es besonders wichtig, in kurzer Entfernung zu einem Krankenhaus, einer Poststelle, der Gemeindeverwaltung, etc. zu wohnen. Für behinderte Menschen sind die immer kleiner werdende IV-Rente/Ergänzungsleistungen/Sozialhilfe und die steigenden Mietpreise eine Bedrohung ihrer Existenz.
Wir fragen uns: Warum sollen 99% der Bevölkerung leiden, damit es dem einen Prozent der Bevölkerung, dem es sowieso schon sehr gut geht, noch besser geht?
Die Steuergerechtigkeits-Initiative verlangt einen Mindeststeuersatz für Reiche und würde diese zerstörerische Entwicklung aufhalten. Das Kaputtsparen der öffentlichen Hand würde gebremst werden, die Reichen würden sich gleichmässiger über die Schweiz verteilen und die Mietpreise würden in den betroffenen Kantonen wieder sinken. Ausserdem wäre die Annahme der Initiative auch ein Signal gegen das Kaputtsparen der Leistungen, für die der Bund aufkommen muss (IV, Landeverteidigung, etc.).
Wir empfehlen Ihnen daher JA zur Steuergerechtigkeits-Initiative zu stimmen.
Montag, 1. November 2010
"Zaemestah! - Demo Für eine solidarische Invalidenversicherung" am 30. Oktober 2010 in Bern
Street-Performance der Tanzgruppe "Strandgut"
Transparente
Luftballons, die bereit sind in den Himmel zu fliegen
mit einer Ausnahme...
Preisfrage: wer hat ihn losgelassen?
Fotos by Zsofia Frey
Montag, 25. Oktober 2010
"Alles Kranke ist Last"
Die Kirchen und die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, von Ernst Klee und Gunnar Petrich (ARD 1988)
1. Mai 1933 in den von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel bei Bielefeld. Ganz alltägliche Bilder. Nicht nur in Bethel, auch in anderen Behinderten-Einrichtungen wird der "Tag der nationalen Arbeit" 1933 erstmals als Feiertag begangen.
"Alles Kranke ist Last..." - Die Kirchen und die "Vernichtung lebensunwerten Lebens" / Ein Film von Ernst Klee und Gunnar Petrich
Pfingsten 1933: Evangelische Schüler des Bundes deutscher Bibelkreise treffen sich in Bielefeld. Ob jung, ob alt: Deutsche Protestanten begrüssen das Ende der Weimarer Republik. Nur wenige Wochen nach dem Machtwechsel reihen sich viele ein in die National-Sozialistische Bewegung. Die Marschkolonnen der evangelischen Schüler erreichen den Leiter der Betheler Anstalten, Pastor Friedrich von Bodelschwingh. Auch er begrüsst die nationalen Ziele der Bewegung, vor allem den Kampf gegen Gottlosentum und Bolschewismus. Am Nachmittag besucht Bodelschwingh das Reichslager des Bundes deutscher Bibelkreise. Er ist zum ersten Evangelischen Reichsbischof gewählt, wird das Amt jedoch nicht antreten.
Das Luise-Henrietten-Stift in Lehnin in der Mark Brandenburg. Im Mai 1933 besichtigen Reichskanzler Hitler und Propagandaminister Goebbels die Kirche und das Säuglingsheim mit "schwachsinnigen" Kindern. Die Diakonissen grüssen mit Heilrufen und singen "Deutschland, Deutschland über alles". Hitler schreibt ins Gästebuch: "Es wird die Zeit kommen, die millionen Deutscher ersehnen." Goebbels notiert in seinem Tagebuch über die Diakonissen: "Die Leute sind toll vor Begeisterung."
Berlin, Neukölner Stadion. Aufnahmen von einem katholischen Jugendtreffen am 20. August 1933. Hatten die katholischen Bischöfe die National-Sozialisten zunächst geächtet, so bejahen sie inzwischen die neue Regierung. Die Bischöfe glauben, dass im Juli abgeschlossene Reichskonkordat schütze den Freiraum der Kirche. Sie sehen Hitler als Retter vor Bolschewismus und Gottlosentum. Der Berliner Generalvikar, Domprobst Dr. Paul Steinmann in seiner Ansprache am katholischen Jugendtreffen im Neukölner Stadion:
"Was wir alle ersehnt haben und erstrebt haben, ist Tatsache geworden. Wir haben ein Reich und einen Führer und diesem Führer folgen wir treu. Wir wissen dass derjenige, der an der Spitze steht, von Gott uns als Führer gesetzt ist."
Selbstvertretend für andere Aussagen deutscher Bischöfe sei der Osnabrücker Bischof Wilhelm Berning zitiert. Er erklärt am 15. September 1933 bei seiner Einführung als Preussischer Staatsrat:
"Die deutschen Bischöfe haben schon längst den neuen Staat bejaht. Wir dienen dem Staat in heisser Liebe und mit allen unseren Kräften."
Düsseldorf, Kaiserswerth. Das älteste von 108 Diakonissen-Mutterhäusern. Die Diakonissen feiern im Spätsommer 1933 das 100-jährige Bestehen. Die Schwestern werden von der NSDAP gelobt, dass sie die Partei schon vor dem Machtwechsel finanziell unterstützten. Das Diakonissen-Mutterhaus steht dem Gedankengut der National-Sozialisten nicht ferne, wie der Bericht der Anstaltsleitung über die 100-Jahr-Feier zeigt. Darin heisst es:
"Es kommt gar nicht darauf an, ob der Einzelne lebt. Es gibt keinen Einzigen der ein Recht hat auf Leben, Gut oder Blut, Schutz oder Schonung, wenn es die Gemeinschaft gilt, der wir unser Dasein verdanken."
Im Mitteilungsblatt von Kaiserswerth wird 1933 ein Loblied der Diakonisse Emma Obermeier vorgestellt, "die braunen Kolonnen":
"Die braunen Kolonnen marschieren durchs Land, zum Treuschwur erhoben die rechte Hand. Wir wollen nicht ruhen, nicht rasten mehr, bis wieder leuchtet die Deutsche Ehr'. Sieg Heil! Das Hakenkreuz-Banner weht stolz voran, Neu-Deutschland, wir bauen dich - Mann für Mann. Das undeutsche Wesen zur Türe hinaus, wir kehren mit eisernem Besen das Haus. Sieg Heil!"
1933 wird das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verkündet. Propaganda-Filme übelster Machart werben für die Unfruchtbarmachung angeblich Erbkranker. Unter das Gesetz fallen vor allem "Schwachsinnige", wozu auch politische Gegner gerechnet werden, psychisch Kranke, Epileptiker, Blinde und Taube, Menschen mit schweren Körperbehinderungen, sowie Alkoholiker.
Filmaufnahmen aus der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren im Allgäu. De Menschen sehen ganz anders aus, als die in den Propaganda-Filmen vorgeführten. Doch auch sie gehören zu dem Personenkreis, der zu sterilisieren ist. "Geisteskranke", wie man damals sagt, dürfen in diesen Jahren nicht auf den Schutz der Kirchen vertrauen. Auch Vertreter der Kirchen bezeichnen Kranke und Behinderte als minderwertig und als eine Gefahr für ihre Mitmenschen. So behauptet zum Beispiel 1934 das Jahrbuch der Caritaswissenschaft:
"Echter Caritasdienst muss Dienst der Rassenhygiene sein, weil nur durch die Aufartung des Volkes auch die beste Grundlage für die Ausbreitung des Reiches Gottes auf Erden geschaffen wird."
Und in den Vorschlägen des Deutschen Caritasverbandes zur Neugestaltung des Deutschen Strafrechtes heisst es 1934:
„Es mag sein, dass man durch eine Sterilisation erreicht, dass die Fortpflanzung gewisser minderwertiger Erbstämme ausgeschaltet wird. Aber ebenso sicher ist, dass jeder Sterilisierte in seiner hemmungslosen und hemmungslos gemachten Geschlechtlichkeit eine Quelle ansteckender Krankheiten bilden kann und häufig bilden wird.“
Zu den Vertretern der Rassen-Ideologie gehört auch der Moral-Theologe Joseph Mayer, Assistent am Institut für Caritas-Wissenschaft in Freiburg. Er war 1927 Hauptschriftleiter der Zeitschrift „Caritas“ geworden und ist ein gefragter Redner auf Tagungen und Kongressen. Sein 1927 erschienenes Buch „Gesetzliche Unfruchtbarmachung Geisteskranker“ gehört zum Schlimmsten was über Kranke und Behinderte jemals geschrieben wurde. Zitate aus dem Werk:
„Die Geisteskranken, die moralisch Irren und andere Minderwertige haben so wenig ein Recht Kinder zu zeugen, als sie ein Recht habe Brand zu stiften.“
„Erblich belastete Geisteskranke befinden sich in ihrem Triebleben auf der Stufe der unvernünftigen Tiere.“
„Wenn darum ein Mensch der ganzen Gemeinschaft gefährlich ist und sie durch irgend ein Vergehen zu verderben droht, dann ist es löblich und heilsam ihn zu töten, damit das Gemeinwohl gerettet wird.“
Mayers Werk hat das Imprimatur, die bischöfliche Druckerlaubnis. Das Buch wird allgemein positiv aufgenommen. Die Vereinigung katholischer Seelsorger an Deutschen Heil- und Pflegeanstalten preist es als Standardwerk, als eine „Rüstkammer für kommende Zeiten“.
Treysa im Schwalm-Eder-Kreis: Hier befindet sich die bekannteste Hessische Behinderten-Einrichtung, die Anstalt Hephata. Der ungewöhnliche Name ist der Bibel entnommen. Als Jesus einem Taubstummen Ohren und Mund öffnete, sagte er: „Hephata“. Das heisst „Tu dich auf“. Im Mai 1931 treffen sich hier Anstaltsleiter der inneren Mission zu einer Evangelischen Fachkonferenz für Eugenik, die sich zwei Jahre später „Ausschuss für Rassen-Hygiene und Rassen-Pflege“ nennen wird. Die Anstaltsleiter reden weniger von der Heilung Behinderter, als von der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“.
Hans Harmsen, der Leiter des Referats „Gesundheitsfürsorge“ beim Zentralausschuss der inneren Mission. Er erklärt in Treysa: „Dem Staat geben wir das Recht, Menschen-Leben zu vernichten – Verbrecher und im Kriege – weshalb verwehren wir ihm das Recht zur Vernichtung der lästigsten Existenzen?“
Pastor Friedrich von Bodelschwingh. Er behauptet in Treysa, die Sterilisierung Behinderter entspreche dem Willen Jesu. Bodelschwingh wörtlich: „Ich würde den Mut haben, in Gehorsam gegen Gott, die Eliminierung an anderen Leibern zu vollziehen.“
In diesem Raum stellen 1931 Evangelische Anstaltsleiter Forderungen auf, die das Hitler-Regime zwei Jahre später in die Praxis umsetzen wird. In der Treysaer Erklärung heisst es: „Träger erblicher Anlagen, die Ursache sozialer Minderwertigkeit und Fürsorge-Bedürftigkeit sind, sollten tunlichst von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden.“ Die Von-Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel. Das heisst übersetzt „Haus Gottes“. Die Einrichtung liegt grossflächig in einem Thal bei Bielefeld und bietet eute rund 6‘000 Mitarbeitern Arbeit und etwa 5‘000 Behinderten Unterkunft und Beschäftigung. Bethel ist die grösste und weltweit bekannteste Deutsche Behinderten-Einrichtung. Als 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verkündet wird, dem bis Kriegsende etwa 400‘000 angeblich erbkranke zum Opfer fallen, erwirbt die Anstalt die staatliche Zulassung, sterilisieren zu dürfen. Nicht nur in Bethel, in fast allen Heimen der inneren Mission werden die eigenen Bewohner aus Überzeugung unfruchtbar gemacht. Jedes fünfte Krankenhaus, dass zur Sterilisation zugelassen wird, ist in Evangelischer Trägerschaft. In ihrer Verblendung glauben protestantische Pastoren und Ärzte, Krankheit und Leid wegsterilisieren zu können. Die Von-Bodelschwinghschen Anstalten melden von den damals rund 3‘000 Bewohnern etwa 1‘700 zur Sterilisierung. Chef-Arzt Professor Werner Villinger:
„Wir haben in einem Fall eine Ausnahme gemacht. Ein österreichischer Junge aus Braunau, dem Geburtsort Hitlers.“
Der Betheler Chef-Arzt bringt es fertig, Kranke als „erbbiologisch minderwertige Elemente“ zu bezeichnen. Villinger wird Bethel 1939 verlassen und 1941 sogar als Euthanasie-Gutachter über Leben und Tod von Behinderten entscheiden.
Heil-Gymnastik in Bethel. Körperliche Gesundheit wird in diesen Jahren zum höchsten Gut. Berufsgruppen wie Mediziner, Juristen, Fürsorger, Pädagogen stellen sich fast geschlossen in den Dienst der Rassenpflege. Die kirchlichen Rassenpfleger folgen nur dem Zeitgeist, was sie allerdings nicht entschuldigt.
„Ein Wort an die erbkranken evangelischen Taubstummen“, heisst ein Aufruf des „Reichsverbandes der evangelischen Taubstummen-Seelsorger Deutschlands“. Darin heisst es:
„Die Obrigkeit hat befohlen: Wer erbkrank ist, soll in Zukunft keine Kinder mehr bekommen. Denn unser deutsches Vaterland braucht gesunde und tüchtige Menschen… Gehorche der Obrigkeit! Gehorche ihr auch, wenn es Dir schwer wird…“
Bilder aus dem Alltag Bethels. Angesichts solcher Menschen schreibt 1934 ein Betheler Arzt in der Zeitschrift „Beth El“: „Schaudernd können wir verfolgen, wie in wenigen Menschen-Altern, mit schicksalhafter Folgerichtigkeit, das Gesunde überwuchert sein wird vom Schwachen und Kranken, und der Mensch an die Wand gedrückt und vernichtet sein wird durch den Untermenschen.“
Während evangelische Einrichtungen wie Bethel die Sterilisation als „erbbiologische Wohltat“ preisen, gerät die katholische Kirche in Widerspruch zum Staat, da die „Encyclica Casti Connubii“ von 1930 die Sterilisation verbietet. Die Katholische Kirche leistet, als einzige gesellschaftlich bedeutsame Gruppe, grundsätzlich Widerstand.
Am 4. November 1936 begibt sich der Münchner Kardinal von Faulhaber zu Hitler auf den Obersalzberg. Hitler erregt sich, dass die Katholische Kirche gegen die Sterilisierung ist. Der Kardinal beruhigt. Man werde schon eine Übereinkunft finden. Faulhaber wörtlich:
„Von kirchlicher Seite, Herr Reichskanzler, wird dem Staat nicht verwehrt im Rahmen des Sittengesetzes in gerechter Notwehr, diese Schädlinge der Volksgemeinschaft fernzuhalten. In diesem Obersatz sind wir einig. Wir gehen aber auseinander in der Frage, wie sich der Staat gegen das Verderbnis der Rasse wehren kann.“
Die Heilanstalt Rottenmünster in Rottweil, Landkreis Freiburg. Hier wird deutlich was Faulhaber im Gespräch mit Hitler andeutete. Auch katholische Einrichtungen passen sich dem Zeitgeist an. Stolz berichtet die Anstalts-Leitung 1938:
„Die Beziehungen zu der Ortsgruppenleitung der NSDAP, den städtischen und staatlichen Behörden, insbesondere auch zum Gesundheits-Amt Rottweil, waren stets gut. Und mit dem Kaiser-Wilhelm-Forschungs-Institut München besteht seit vielen Jahren schon eine rege Verständigung zwecks erbbiologischer Ermittlungen.“
Dr. Josef Wrede, der ärztliche Leiter der katholischen Anstalt Rottenmünster. Er ist Beisitzer am „Erb-Gesundheits-Gericht“ Rottweil. Er macht mit, Menschen im Sinne der Rassen-Gesetzgebung zur Zwangs-Sterilisierung zu verurteilen.
Neuendettelsau im fränkischen Landkreis Ansbach. Sitz der Evangelisch-Lutherischen Diakonissen-Anstalten Neuendettelsau. Am Ort und in einigen benachbarten Anstalten leben etwa 2‘000 Behinderte. Nur wenige werden die Nazi-Herrschaft überleben, weil die Anstaltsleitung den Gehorsam gegenüber dem Staat höher stellt, als das Leben der Behinderten.
Der Psychiater Dr. Rudolph Boekh, Mitglied der NSDAP seit 1932. 10 Jahre lang Oberarzt in Bethel. Er wird 1936 auf Empfehlung Bodelschwinghs als ärztlicher Leiter nach Neuendettelsau geholt. Boekh ein Jahr später in einem Vortrag über die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“:
„Alles Kranke, das nicht wieder der Gesundung zugeführt werden kann, ist Last. Die Entscheidung über die Frage, ob ein Mensch vernichtet werden darf, steht allein dem Mann zu, der unter Berufung auf den Schöpfer, die Gewalt in seiner Hand hat, über Leben und Tod zu entscheiden. Das kann und darf allein der Führer.“
Boekh ist nur einer von vielen Medizinern, die erbarmungslos zwischen Nicht-Heilbaren und Heilbaren unterscheiden. Wer nicht zu heilen ist, ist zu vernichten. Der Neuendettelsauer Arzt meint, die schwerste „Idiotie“ und der völlige „groteske Zerfall der Persönlichkeit“ habe nichts mehr mit dem Ebenbild Gottes zu tun. Diese „Verzerrung des menschlichen Antlitzes“ sei nicht in falscher Barmherzigkeit zu erhalten, sondern dem Schöpfer zurück zu geben. Nach 1945 behaupteten die Kranken-Mörder, es seien lediglich „seelenlose Monster“, noch „unter der Tier-Stufe stehend“ von ihrem Dasein „erlöst worden“. Es habe sich um „Euthanasie“, also „Sterbehilfe“ gehandelt.
Die Film-Aufnahmen aus den 30er Jahren zeigen Behinderte, die nach den Massstäben der Vernichter angeblich lebensunwerten Lebens dem Schöpfer „zurück zu geben“, sprich, zu ermorden waren. Ob erwachsen, ob noch ein Kind: Jeder Einzelne auf diesen Bildern zählt zum Personen-Kreis der Menschen, die 1940/41 in den Gaskammern der Euthanasie-Anstalten ermordet werden sollten.
Rektor Hans Lauerer, der Leiter der Diakonissen-Anstalt Neuendettelsau. Er weiss, dass es vor Gott kein „lebensunwertes Leben“ gibt, schreibt aber 1939:
„Wir Lutheraner können nicht anders, als grundsätzlich bejahen zum Staat, zu unserem Staat stehen. Von diesem Standpunkt aus haben wir kein Recht es zu beanstanden, wenn der Staat die Tatsache minderwertigen Lebens konstatiert und dann auch handelt.“
Diese Haltung erlaubt es, dass 1941 aus den Neuendettelsauer Anstalten von 2‘137 Bewohnern 1‘911 abtransportiert werden. Manche schreien in ihrer Todesangst: „Wir kommen nicht wieder! Wir kommen nicht wieder!“ Keine Einrichtung hat mehr Behinderte den Mördern übergeben. In einer Niederschrift über die Verhandlungen mit der Regierung von Ober- und Mittelfranken betreffs „Verlegung unserer Pfleglinge“ heisst es 1941:
„Herr Rektor Lauerer betonte, dass wir uns einer Anordnung des Staates selbstverständlich fügen.“
Heimlich aufgenommene Fotos von Bussen der Reichs-Post, die Patienten in die Vergasungs-Anstalten abtransportieren. Anfangs sollen Patienten in froher Erwartung eines Ausflugs eingestiegen sein, doch die Morde sprechen sich schnell herum. Die Opfer reagieren unterschiedlich. Manche ergeben sich still in ihr Schicksal, andere flehen um ihr Leben, wehren sich verzweifelt, weinen, schreien und klammern sich in ihrer Todesangst an Ordensschwestern oder Pfleger, reissen ihnen fast die Kleider vom Leibe. Doch beide Kirchen verhandeln im Geheimen und schweigen öffentlich.
Scheuern an der Lahn. Eine Einrichtung der inneren Mission in Hessen-Nassau. Die „Heil-Erziehungs- und Pflegeanstalt Scheuern“ gehörte damals zu den ersten Anstalten, die sich den national-sozialistischen Machthabern geradezu anbiederten.
Karl Todt, Direktor dieser Einrichtung. Er hatte schon 1933 verkündet:
„Wie freudig begrüssten wir die rasse-pflegerischen Massnahmen unseres Führers, die der Auftakt sind, die Übel von den Wurzeln an zu bekämpfen. So stehen wir zum Dienst bereit, Handlanger zu sein am Bau des Reiches Gottes und am Bau des Neuen, des Dritten Reiches.“
Scheuern dient 1941 als sogenannte „Zwischen-Anstalt“. Hunderte von Patienten, die für die Gaskammer in Hadamar bestimmt sind, kommen zunächst nach Scheuern. Dort werden sie verwahrt, bis sie zum Gasmord abgeholt werden. Die Anstalt der inneren Mission hat den Mördern wissentlich zugearbeitet.
Nowawes, heuet Babelsberg, in Brandenburg. Ausschnitte aus einem 1925 gedrehten Film. Er zeigt die aufopferungsvolle Arbeit der Diakonissen des Oberlehn-Hauses und wirbt für die Förderung auch schwerst-behinderter Menschen. Das Oberlehn-Haus, eine Einrichtung der evangelischen Kirche, ist oft die letzte Hoffnung für Angehörige taubblinder und taubstummer Kinder, die anderswo zu einem trostlosen Leben verurteilt wären. Die Diakonissen leisten vorbildliche Arbeit mit Behinderten, um die sich sonst niemand kümmert. Und dennoch werden auch Diakonissen des Oberlehn-Hauses, Jahre später, in den Krankenmord verstrickt sein. Als Taubblinde, Taubstumme und die anderen Behinderten 1933 als Ballast-Existenzen verschriehen werden, kommt von beiden Kirchen kein einhelliger und lauter Protest. Und weil viel zu viele Kirchen-Männer Behinderte und Kranke selbst als minderwertig verleumdet hatten, können kirchliche Einrichtungen ihre Bewohner kaum schützen, als nach der Sterilisierung die Ermordung der angeblich Minderwertigen beginnt. Am Anfang steht der Rufmord. Es folgt der Mord.
Die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg an der Saale. Auch hier arbeiten Diakonissen des Oberlehn-Hauses. In einem Teil der Anstalt werden 1940 Vergasungs-Anlagen installiert. Über diese Strasse rollen tagtäglich die Transport-Busse. Die Angst-Schreie der Opfer sind nicht zu überhören. Die Busse fahren in diese Baracke, dann werden die Tore geschlossen. Die Kranken müssen aussteigen. Anschliessend werden sie in diesen Gang geführt. Hier müssen sie sich entkleiden. Nackt werden sie einem Arzt vorgeführt. Er beschaut die Kranken, um eine glaubhafte Todes-Ursache zu erfinden. Danach sagt man ihnen, es gehe zum Duschen. Die gekachelte Wand der als Duschraum getarnten Gaskammer. Der Brause-Kopf ist eine Attrappe, dient zur Täuschung der Opfer. Die Gaskammer ist drei mal vier Meter klein. Bis zu 75 Menschen werden auf einmal hinein gepresst. Das Haus, in dem zwischen 1940 und 42 vielleicht 20‘000 Kranke und KZ-Häftlinge ermordet werden. Die Diakonissen des Oberlehn-Hauses sehen fast täglich die Busse, hören die Schreie der Opfer. Sie riechen den Gestank der verbrannten Leichen, der Tag ein, Tag aus, aus dme neu erbauten Krematorium dringt. Sie sind Augenzeugen des Verbrechens und tun weiterhin ihren Dienst. Von einem Protest ist nichts bekannt. Überhaupt, die evangelische Kirche wird bis 1945 niemals öffentlich Protest erheben.
Theophil Wurm, evangelischer Bischof der Württembergischen Landeskirche. Er versucht vergeblich mit schriftlichen Eingaben den Kranken-Mord in der Vergasungs-Anstalt Grafeneck aufzuhalten. Wurm schreibt im Juli 1940 dem Reichsminister des Innern:
„Ich wage kaum die Hoffnung auszusprechen, dass meine Stimme gehört wird. Wenn ich trotzdem diese Darlegungen gemacht habe, so tat ich es in erster Linie deshalb, weil die Angehörigen der betroffenen Volksgenossen von der Leitung einer Kirche einen solchen Schritt erwarten… Dixi et salvavi animam meam!“ Auf Deutsch: „Ich habe es gesagt und meine Seele gerettet.“
Pastor Paul Braune, Vize-Präsident des Zentral-Ausschusses der inneren Mission. Er verfasst im Juli 1940 eine an Hitler gerichtete Denkschrift gegen den Kranken-Mord. Diese Denkschrift wird innerhalb der Kirche geheim gehalten. Braune kommt einige Wochen in Gestapo-Haft. Er klagte nach dem Krieg: „Die offizielle Kirche schwieg völlig.“
Ernst Wilm, Pfarrer der westfälischen Gemeinde Mennighüffen und nach dem Kriege Präses der westfälischen Landeskirche. Er ist der Einzige, der sich gegen den Massenmord äussert und deswegen 1942 ins KZ kommt. Als Wilm 1945 aus Dachau zurückkehrt, lautet sein Kommentar: „Wenn gesagt wird, ich hätte schweigen sollen, dann kann ich nur sagen: Die ganze Kirche hätte laut rufen müssen.“
Pastor Constantin Frick, Präsident des Zentral-Ausschusses der inneren Mission. Er ist im Herbst 1940 bereit, den Kranken-Mord zu tolerieren, sofern die Tötung auf die „zu keiner geistigen Regung und zu keiner menschlichen Gemeinschaft mehr fähigen Personen“ beschränkt werde.
Pastor Friedrich von Bodelschwingh. Er wird nach dem Kriegs-Ende zum protestantischen Widerstands-Heiligen hochstilisiert. Doch Bodelschwingh sprach dem Staat nicht das Recht ab, Kranke töten zu dürfen. Er verhandelte im Stillen mit den Mord-Funktionären und mit bekannten Verwaltungs-Beamten, den Massen-Mord einzustellen oder auf die am schwersten behinderten zu begrenzen. So schreibt er zum Beispiel im August 1940 an Ministerial-Rat Ruppert im Reichs-Ministerium des Innern:
„Sicher wäre es das Beste, wenn die ganze Massnahme sofort und endgültig eingestellt würde. Kann man sich dazu nicht entschliessen, so muss ein geordnetes Verfahren festgelegt werden.“
Die Vergasungs-Anstalt Grafeneck. Im Herbst 1940 bittet das für Grafeneck zuständige Ordinariat Rottenburg den württembergischen Innenminister, in der Mord-Anstalt die Sterbe-Sakramente spenden zu dürfen. In diesem unscheinbaren Schuppen werden zwischen Januar und Dezember 1940 mehr als 10‘000 Menschen getötet und verbrannt.
Der Breslauer Kardinal Adolf Bertram, Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz. Hatten sich die Bischöfe 1933 mit Hitler arrangieren wollen, so sehen sie sich in zwischen längst der Verfolgung der Nazis ausgesetzt. Entsprechend vorsichtig schreibt Bertram im August 1940 der Reichs-Regierung, in der Bevölkerung gäbe es Gerüchte, wonach Geisteskranke getötet würden. Die Bischöfe bäten, diese Darlegungen „Wohlwollend aufzunehmen und, soweit erforderlich, dafür Sorge tragen zu wollen, dass die Gerüchte keinerlei Begründung in entsprechenden Tatsachen finden.“
Bischof Heinrich Wienken, Leiter des Kommissariats der fuldaer Bischofskonferenz. Er trifft sich im November 1940 mit Euthanasie-Funktionären und ist bereit, unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel eine Ausnahme-Regelung für kranke Priester, einer begrenzten Euthanasie zu zustimmen. Auch Wienken verhandelt, dass dem Todeskandidaten vor der Vergasung die Sterbe-Sakramente erteilt werden dürfen.
Grafeneck. Urnen mit der Asche Ermordeter. Einige Angehörige bekommen aus Versehen sogar zwei Urnen zugestellt. Da Katholiken zu dieser Zeit die Feuer-Bestattung verboten ist, geraten Angehörige in Gewissens-Nöte, wenn deshalb die christliche Beisetzung verweigert wird. Während im Deutschen Reich die Schornsteine der Vergasungs-Anstalten weiterhin sichtbar rauchen, schweigt die katholische Kirche 19 Monate lang. Fast 70‘000 Menschen sind schon ermordet. Der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, bricht am 3. August 1941 das Schweigen. In einer Predigt in der Lamberti-Kirche prangert er den Kranken-Mord an:
„Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, unproduktive Menschen zu töten und wenn es jetzt zunächst auch nur arme, wehrlose Geistes-Kranke trifft, dann ist grundsätzlich der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben.“
Geistig behinderte Heim-Bewohnerinnen der Diakonieanstalten Bad Kreuznach, kurz vor dem Abtransport in die pommersche Anstalt Meseritz-Obrawalde. Zuvor haben Schwestern und Behinderte einen Abschieds-Gottesdienst gefeiert, der unter dem Bibelwort stand: „Wahrlich, ich sage Euch: Wo Ihr den Vater etwas bitten werdet, so wird er’s Euch geben.“ Die Diakonissen bringen die Frauen, di auf dem Transport zum Teil von SS-Leuten bewacht werden, nach Meseritz. Schwester Armanda Rateitschak, selbst katholischen Glaubens, demonstriert im April 1945 vor einer Sowjetischen Kommission, wie sie Patientinnen mit Giftspritzen tötete. So unglaublich es klingt: Sie hat nach eigenen Angaben in zwei Jahren 2‘500 Frauen getötet. Hier in Meseritz-Obrawalde werden zwischen 1942 und 1944 insgesamt 18‘000 Menschen ermordet und in Massengräbern, die als Einzel-Gräber getarnt sind, verscharrt. Man lässt si verhungern, gibt ihnen Gift oder schlät sie tot. Anfang 1945 Soll noch ein Krematorium zur Beseitigung der vielen Leichen gebaut werden. Einige 1‘000 Urnen stehen schon bereit.
Die Kreis-Irrenanstalt Irsee im im Allgäu, Zweig-Anstalt der Anstalt Kaufbeuren. Hier pflegen Ordens-Schwestern der Kongregation vom heiligen Vinzenz von Paul, dem Begründer der neuzeitlichen Caritas. Irsee ist eine von vielen Anstalten, die sich dazu hergeben, von 1942 bis 1945, das heisst bis zum Einmarsch alliierter Truppen, behinderte Kinder und Erwachsene verhungern zu lassen, oder zu vergiften. Nach der mutigen Predigt des Bischofs Galen, waren zwar Ende August 1941 die Vergasungen eingestellt worden, doch die Morde gehen unvermindert weiter.
Im November 1940 dreht in Kaufbeuren-Irsee ein Kamera-Team der Nazis, um den Kranken-Mord als „Erlösungs-Tat“ vorzuführen. Für die Aufnahmen werden besonders auffällige Patienten festgehalten und vor die Kamera gerückt. Einige weinen. Es werden, wie es im Drehbuch heisst, „verschiedene Abnormitäten“ gefilmt. Extrem Auffällige werden sogar von der Vergasung zurückgestellt, um sie vorher noch als „Abnormität“ abzufilmen. Im Drehbuch, das als „geheime Reichs-Sache“ deklariert ist, steht über Szenen aus der Frauen-Abteilung Irsee: „Ist dieses lärmende Durcheinander irrer Gedanken und wahnsinniger Ideen noch menschliches Leben?“ Die Opfer werden angehalten ihre Defekte vorzuführen, die im Übrigen weniger Ausdruck der Krankheit, sondern eine Folge des langjährigen Anstalts-Aufenthaltes sind. In der Fachsprache „Hospitalismus“ genannt.
Auch in Kaufbeuren werden die „am sichtbarsten Defekten“ vor der Kamera aufgebaut. Der Propaganda-Film, der mit der Vergasung von Patienten endete, wurde niemals öffentlich vorgeführt und bei Kriegs-Ende wahrscheinlich vernichtet. Die Aufnahmen, die wir hier zum ersten Mal zeigen, stammen mit grosser Wahrscheinlichkeit aus den Resten des geheimen Film-Materials. Die Filmrollen lagerten in Kaufbeuren.
Obwohl in Kaufbeuren und Irsee kein Mangel an Nahrung ist, lässt man die arbeitsunfähigen Kranken ab Ende 1942 qualvoll verhungern. Auf einer Konferenz im Bayerischen Innen-Ministerium war nämlich im November 1942 beschlossen worden, unproduktiven Kranken nur noch eine sogenannte „Hunger-Kost“, zum Beispiel in Wasser gekochte Rüben, zu verabreichen. Die Wirkung sollte ein langsamer Tod nach etwa drei Monaten sein. Es gab dazu sogar einen Erlass des Bayerischen Innen-Ministeriums, die Arbeitsfähigen zu Lasten der übrigen Insassen zu verpflegen. In Irsee versuchen die Nonnen, wie sie nach Kriegs-Ende berichteten, den Verhungernden hin und wieder mit Zusatz-Nahrung zu helfen. Sie liefern aber wissend die Opfer auf jener Station ab, wo sie kurz darauf vergiftet werden. Im Einzelfall sehen die Schwestern auch zu, wenn die Opfer gespritzt werden. Andere schauen weg oder verlassen vorher das Zimmer. Die Oberin, die barmherzige Schwester Irmengard, 1948 in einer Aussage: „Ich war selbst mit dabei, als Dr. Gärtner die Einspritzungen vorgenommen hat.“ Insgesamt sind in Irsee und Kaufbeuren mehr als 1‘200 Kranke vergiftet worden oder verhungert.
Die Krankenschwester Pauline Kneissler, noch 1934 in einer Evangelischen Kirchen-Gemeinde, Mitglied des Kirchen-Chores und Helferin im Kinder-Gottes-Dienst. Sie hat schon in den Vergasungs-Anstalten Grafeneck und Hadamar beim Massen-Mord geholfen, ehe sie im April 1944 nach Irsee kommt, um auch hier Kranke zu töten. Der Katholische Anstalts-Pfarrer trifft mit ihr eine Vereinbarung:
„Meine Forderung an Schwester Pauline hatte den Erfolg, dass sie mir namentlich jene Patienten mitteilte, welche mit den Sterbe-Sakramenten versehen werden mussten.“
Das heisst die Mord-Schwester informierte den Pater, wen sie jeweils vergiftete. So arbeiteten Mörderin und Pater in gewisser Weise zusammen. Die Morde in Irsee wurden geistlich begleitet. Kaufbeuren-Irsee heute: Ein Mahnmal erinnert an die Ermordeten. Auch in anderen Einrichtungen mahnen, wenn auch häufig sehr versteckt und verschlüsselt, Gedenktafeln. Die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland gab 1985 eine Erklärung ab:
„Wir bekennen, dass wir in unserer Kirche zu wenig Widerstand gegen die Zwangs-Sterilisierung, die Ermordung kranker und behinderter Menschen und gegen unmenschliche Menschen-Versuche geleistet haben. Wir bitten die überlebenden Opfer und die hinterbliebenen Angehörigen der Ermordeten um Vergebung.“
So eindeutig ist selten innerhalb der Kirchen, zuvor und danach, eigene Schuld bekannt worden.
1. Mai 1933 in den von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel bei Bielefeld. Ganz alltägliche Bilder. Nicht nur in Bethel, auch in anderen Behinderten-Einrichtungen wird der "Tag der nationalen Arbeit" 1933 erstmals als Feiertag begangen.
"Alles Kranke ist Last..." - Die Kirchen und die "Vernichtung lebensunwerten Lebens" / Ein Film von Ernst Klee und Gunnar Petrich
Pfingsten 1933: Evangelische Schüler des Bundes deutscher Bibelkreise treffen sich in Bielefeld. Ob jung, ob alt: Deutsche Protestanten begrüssen das Ende der Weimarer Republik. Nur wenige Wochen nach dem Machtwechsel reihen sich viele ein in die National-Sozialistische Bewegung. Die Marschkolonnen der evangelischen Schüler erreichen den Leiter der Betheler Anstalten, Pastor Friedrich von Bodelschwingh. Auch er begrüsst die nationalen Ziele der Bewegung, vor allem den Kampf gegen Gottlosentum und Bolschewismus. Am Nachmittag besucht Bodelschwingh das Reichslager des Bundes deutscher Bibelkreise. Er ist zum ersten Evangelischen Reichsbischof gewählt, wird das Amt jedoch nicht antreten.
Das Luise-Henrietten-Stift in Lehnin in der Mark Brandenburg. Im Mai 1933 besichtigen Reichskanzler Hitler und Propagandaminister Goebbels die Kirche und das Säuglingsheim mit "schwachsinnigen" Kindern. Die Diakonissen grüssen mit Heilrufen und singen "Deutschland, Deutschland über alles". Hitler schreibt ins Gästebuch: "Es wird die Zeit kommen, die millionen Deutscher ersehnen." Goebbels notiert in seinem Tagebuch über die Diakonissen: "Die Leute sind toll vor Begeisterung."
Berlin, Neukölner Stadion. Aufnahmen von einem katholischen Jugendtreffen am 20. August 1933. Hatten die katholischen Bischöfe die National-Sozialisten zunächst geächtet, so bejahen sie inzwischen die neue Regierung. Die Bischöfe glauben, dass im Juli abgeschlossene Reichskonkordat schütze den Freiraum der Kirche. Sie sehen Hitler als Retter vor Bolschewismus und Gottlosentum. Der Berliner Generalvikar, Domprobst Dr. Paul Steinmann in seiner Ansprache am katholischen Jugendtreffen im Neukölner Stadion:
"Was wir alle ersehnt haben und erstrebt haben, ist Tatsache geworden. Wir haben ein Reich und einen Führer und diesem Führer folgen wir treu. Wir wissen dass derjenige, der an der Spitze steht, von Gott uns als Führer gesetzt ist."
Selbstvertretend für andere Aussagen deutscher Bischöfe sei der Osnabrücker Bischof Wilhelm Berning zitiert. Er erklärt am 15. September 1933 bei seiner Einführung als Preussischer Staatsrat:
"Die deutschen Bischöfe haben schon längst den neuen Staat bejaht. Wir dienen dem Staat in heisser Liebe und mit allen unseren Kräften."
Düsseldorf, Kaiserswerth. Das älteste von 108 Diakonissen-Mutterhäusern. Die Diakonissen feiern im Spätsommer 1933 das 100-jährige Bestehen. Die Schwestern werden von der NSDAP gelobt, dass sie die Partei schon vor dem Machtwechsel finanziell unterstützten. Das Diakonissen-Mutterhaus steht dem Gedankengut der National-Sozialisten nicht ferne, wie der Bericht der Anstaltsleitung über die 100-Jahr-Feier zeigt. Darin heisst es:
"Es kommt gar nicht darauf an, ob der Einzelne lebt. Es gibt keinen Einzigen der ein Recht hat auf Leben, Gut oder Blut, Schutz oder Schonung, wenn es die Gemeinschaft gilt, der wir unser Dasein verdanken."
Im Mitteilungsblatt von Kaiserswerth wird 1933 ein Loblied der Diakonisse Emma Obermeier vorgestellt, "die braunen Kolonnen":
"Die braunen Kolonnen marschieren durchs Land, zum Treuschwur erhoben die rechte Hand. Wir wollen nicht ruhen, nicht rasten mehr, bis wieder leuchtet die Deutsche Ehr'. Sieg Heil! Das Hakenkreuz-Banner weht stolz voran, Neu-Deutschland, wir bauen dich - Mann für Mann. Das undeutsche Wesen zur Türe hinaus, wir kehren mit eisernem Besen das Haus. Sieg Heil!"
1933 wird das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verkündet. Propaganda-Filme übelster Machart werben für die Unfruchtbarmachung angeblich Erbkranker. Unter das Gesetz fallen vor allem "Schwachsinnige", wozu auch politische Gegner gerechnet werden, psychisch Kranke, Epileptiker, Blinde und Taube, Menschen mit schweren Körperbehinderungen, sowie Alkoholiker.
Filmaufnahmen aus der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren im Allgäu. De Menschen sehen ganz anders aus, als die in den Propaganda-Filmen vorgeführten. Doch auch sie gehören zu dem Personenkreis, der zu sterilisieren ist. "Geisteskranke", wie man damals sagt, dürfen in diesen Jahren nicht auf den Schutz der Kirchen vertrauen. Auch Vertreter der Kirchen bezeichnen Kranke und Behinderte als minderwertig und als eine Gefahr für ihre Mitmenschen. So behauptet zum Beispiel 1934 das Jahrbuch der Caritaswissenschaft:
"Echter Caritasdienst muss Dienst der Rassenhygiene sein, weil nur durch die Aufartung des Volkes auch die beste Grundlage für die Ausbreitung des Reiches Gottes auf Erden geschaffen wird."
Und in den Vorschlägen des Deutschen Caritasverbandes zur Neugestaltung des Deutschen Strafrechtes heisst es 1934:
„Es mag sein, dass man durch eine Sterilisation erreicht, dass die Fortpflanzung gewisser minderwertiger Erbstämme ausgeschaltet wird. Aber ebenso sicher ist, dass jeder Sterilisierte in seiner hemmungslosen und hemmungslos gemachten Geschlechtlichkeit eine Quelle ansteckender Krankheiten bilden kann und häufig bilden wird.“
Zu den Vertretern der Rassen-Ideologie gehört auch der Moral-Theologe Joseph Mayer, Assistent am Institut für Caritas-Wissenschaft in Freiburg. Er war 1927 Hauptschriftleiter der Zeitschrift „Caritas“ geworden und ist ein gefragter Redner auf Tagungen und Kongressen. Sein 1927 erschienenes Buch „Gesetzliche Unfruchtbarmachung Geisteskranker“ gehört zum Schlimmsten was über Kranke und Behinderte jemals geschrieben wurde. Zitate aus dem Werk:
„Die Geisteskranken, die moralisch Irren und andere Minderwertige haben so wenig ein Recht Kinder zu zeugen, als sie ein Recht habe Brand zu stiften.“
„Erblich belastete Geisteskranke befinden sich in ihrem Triebleben auf der Stufe der unvernünftigen Tiere.“
„Wenn darum ein Mensch der ganzen Gemeinschaft gefährlich ist und sie durch irgend ein Vergehen zu verderben droht, dann ist es löblich und heilsam ihn zu töten, damit das Gemeinwohl gerettet wird.“
Mayers Werk hat das Imprimatur, die bischöfliche Druckerlaubnis. Das Buch wird allgemein positiv aufgenommen. Die Vereinigung katholischer Seelsorger an Deutschen Heil- und Pflegeanstalten preist es als Standardwerk, als eine „Rüstkammer für kommende Zeiten“.
Treysa im Schwalm-Eder-Kreis: Hier befindet sich die bekannteste Hessische Behinderten-Einrichtung, die Anstalt Hephata. Der ungewöhnliche Name ist der Bibel entnommen. Als Jesus einem Taubstummen Ohren und Mund öffnete, sagte er: „Hephata“. Das heisst „Tu dich auf“. Im Mai 1931 treffen sich hier Anstaltsleiter der inneren Mission zu einer Evangelischen Fachkonferenz für Eugenik, die sich zwei Jahre später „Ausschuss für Rassen-Hygiene und Rassen-Pflege“ nennen wird. Die Anstaltsleiter reden weniger von der Heilung Behinderter, als von der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“.
Hans Harmsen, der Leiter des Referats „Gesundheitsfürsorge“ beim Zentralausschuss der inneren Mission. Er erklärt in Treysa: „Dem Staat geben wir das Recht, Menschen-Leben zu vernichten – Verbrecher und im Kriege – weshalb verwehren wir ihm das Recht zur Vernichtung der lästigsten Existenzen?“
Pastor Friedrich von Bodelschwingh. Er behauptet in Treysa, die Sterilisierung Behinderter entspreche dem Willen Jesu. Bodelschwingh wörtlich: „Ich würde den Mut haben, in Gehorsam gegen Gott, die Eliminierung an anderen Leibern zu vollziehen.“
In diesem Raum stellen 1931 Evangelische Anstaltsleiter Forderungen auf, die das Hitler-Regime zwei Jahre später in die Praxis umsetzen wird. In der Treysaer Erklärung heisst es: „Träger erblicher Anlagen, die Ursache sozialer Minderwertigkeit und Fürsorge-Bedürftigkeit sind, sollten tunlichst von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden.“ Die Von-Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel. Das heisst übersetzt „Haus Gottes“. Die Einrichtung liegt grossflächig in einem Thal bei Bielefeld und bietet eute rund 6‘000 Mitarbeitern Arbeit und etwa 5‘000 Behinderten Unterkunft und Beschäftigung. Bethel ist die grösste und weltweit bekannteste Deutsche Behinderten-Einrichtung. Als 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verkündet wird, dem bis Kriegsende etwa 400‘000 angeblich erbkranke zum Opfer fallen, erwirbt die Anstalt die staatliche Zulassung, sterilisieren zu dürfen. Nicht nur in Bethel, in fast allen Heimen der inneren Mission werden die eigenen Bewohner aus Überzeugung unfruchtbar gemacht. Jedes fünfte Krankenhaus, dass zur Sterilisation zugelassen wird, ist in Evangelischer Trägerschaft. In ihrer Verblendung glauben protestantische Pastoren und Ärzte, Krankheit und Leid wegsterilisieren zu können. Die Von-Bodelschwinghschen Anstalten melden von den damals rund 3‘000 Bewohnern etwa 1‘700 zur Sterilisierung. Chef-Arzt Professor Werner Villinger:
„Wir haben in einem Fall eine Ausnahme gemacht. Ein österreichischer Junge aus Braunau, dem Geburtsort Hitlers.“
Der Betheler Chef-Arzt bringt es fertig, Kranke als „erbbiologisch minderwertige Elemente“ zu bezeichnen. Villinger wird Bethel 1939 verlassen und 1941 sogar als Euthanasie-Gutachter über Leben und Tod von Behinderten entscheiden.
Heil-Gymnastik in Bethel. Körperliche Gesundheit wird in diesen Jahren zum höchsten Gut. Berufsgruppen wie Mediziner, Juristen, Fürsorger, Pädagogen stellen sich fast geschlossen in den Dienst der Rassenpflege. Die kirchlichen Rassenpfleger folgen nur dem Zeitgeist, was sie allerdings nicht entschuldigt.
„Ein Wort an die erbkranken evangelischen Taubstummen“, heisst ein Aufruf des „Reichsverbandes der evangelischen Taubstummen-Seelsorger Deutschlands“. Darin heisst es:
„Die Obrigkeit hat befohlen: Wer erbkrank ist, soll in Zukunft keine Kinder mehr bekommen. Denn unser deutsches Vaterland braucht gesunde und tüchtige Menschen… Gehorche der Obrigkeit! Gehorche ihr auch, wenn es Dir schwer wird…“
Bilder aus dem Alltag Bethels. Angesichts solcher Menschen schreibt 1934 ein Betheler Arzt in der Zeitschrift „Beth El“: „Schaudernd können wir verfolgen, wie in wenigen Menschen-Altern, mit schicksalhafter Folgerichtigkeit, das Gesunde überwuchert sein wird vom Schwachen und Kranken, und der Mensch an die Wand gedrückt und vernichtet sein wird durch den Untermenschen.“
Während evangelische Einrichtungen wie Bethel die Sterilisation als „erbbiologische Wohltat“ preisen, gerät die katholische Kirche in Widerspruch zum Staat, da die „Encyclica Casti Connubii“ von 1930 die Sterilisation verbietet. Die Katholische Kirche leistet, als einzige gesellschaftlich bedeutsame Gruppe, grundsätzlich Widerstand.
Am 4. November 1936 begibt sich der Münchner Kardinal von Faulhaber zu Hitler auf den Obersalzberg. Hitler erregt sich, dass die Katholische Kirche gegen die Sterilisierung ist. Der Kardinal beruhigt. Man werde schon eine Übereinkunft finden. Faulhaber wörtlich:
„Von kirchlicher Seite, Herr Reichskanzler, wird dem Staat nicht verwehrt im Rahmen des Sittengesetzes in gerechter Notwehr, diese Schädlinge der Volksgemeinschaft fernzuhalten. In diesem Obersatz sind wir einig. Wir gehen aber auseinander in der Frage, wie sich der Staat gegen das Verderbnis der Rasse wehren kann.“
Die Heilanstalt Rottenmünster in Rottweil, Landkreis Freiburg. Hier wird deutlich was Faulhaber im Gespräch mit Hitler andeutete. Auch katholische Einrichtungen passen sich dem Zeitgeist an. Stolz berichtet die Anstalts-Leitung 1938:
„Die Beziehungen zu der Ortsgruppenleitung der NSDAP, den städtischen und staatlichen Behörden, insbesondere auch zum Gesundheits-Amt Rottweil, waren stets gut. Und mit dem Kaiser-Wilhelm-Forschungs-Institut München besteht seit vielen Jahren schon eine rege Verständigung zwecks erbbiologischer Ermittlungen.“
Dr. Josef Wrede, der ärztliche Leiter der katholischen Anstalt Rottenmünster. Er ist Beisitzer am „Erb-Gesundheits-Gericht“ Rottweil. Er macht mit, Menschen im Sinne der Rassen-Gesetzgebung zur Zwangs-Sterilisierung zu verurteilen.
Neuendettelsau im fränkischen Landkreis Ansbach. Sitz der Evangelisch-Lutherischen Diakonissen-Anstalten Neuendettelsau. Am Ort und in einigen benachbarten Anstalten leben etwa 2‘000 Behinderte. Nur wenige werden die Nazi-Herrschaft überleben, weil die Anstaltsleitung den Gehorsam gegenüber dem Staat höher stellt, als das Leben der Behinderten.
Der Psychiater Dr. Rudolph Boekh, Mitglied der NSDAP seit 1932. 10 Jahre lang Oberarzt in Bethel. Er wird 1936 auf Empfehlung Bodelschwinghs als ärztlicher Leiter nach Neuendettelsau geholt. Boekh ein Jahr später in einem Vortrag über die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“:
„Alles Kranke, das nicht wieder der Gesundung zugeführt werden kann, ist Last. Die Entscheidung über die Frage, ob ein Mensch vernichtet werden darf, steht allein dem Mann zu, der unter Berufung auf den Schöpfer, die Gewalt in seiner Hand hat, über Leben und Tod zu entscheiden. Das kann und darf allein der Führer.“
Boekh ist nur einer von vielen Medizinern, die erbarmungslos zwischen Nicht-Heilbaren und Heilbaren unterscheiden. Wer nicht zu heilen ist, ist zu vernichten. Der Neuendettelsauer Arzt meint, die schwerste „Idiotie“ und der völlige „groteske Zerfall der Persönlichkeit“ habe nichts mehr mit dem Ebenbild Gottes zu tun. Diese „Verzerrung des menschlichen Antlitzes“ sei nicht in falscher Barmherzigkeit zu erhalten, sondern dem Schöpfer zurück zu geben. Nach 1945 behaupteten die Kranken-Mörder, es seien lediglich „seelenlose Monster“, noch „unter der Tier-Stufe stehend“ von ihrem Dasein „erlöst worden“. Es habe sich um „Euthanasie“, also „Sterbehilfe“ gehandelt.
Die Film-Aufnahmen aus den 30er Jahren zeigen Behinderte, die nach den Massstäben der Vernichter angeblich lebensunwerten Lebens dem Schöpfer „zurück zu geben“, sprich, zu ermorden waren. Ob erwachsen, ob noch ein Kind: Jeder Einzelne auf diesen Bildern zählt zum Personen-Kreis der Menschen, die 1940/41 in den Gaskammern der Euthanasie-Anstalten ermordet werden sollten.
Rektor Hans Lauerer, der Leiter der Diakonissen-Anstalt Neuendettelsau. Er weiss, dass es vor Gott kein „lebensunwertes Leben“ gibt, schreibt aber 1939:
„Wir Lutheraner können nicht anders, als grundsätzlich bejahen zum Staat, zu unserem Staat stehen. Von diesem Standpunkt aus haben wir kein Recht es zu beanstanden, wenn der Staat die Tatsache minderwertigen Lebens konstatiert und dann auch handelt.“
Diese Haltung erlaubt es, dass 1941 aus den Neuendettelsauer Anstalten von 2‘137 Bewohnern 1‘911 abtransportiert werden. Manche schreien in ihrer Todesangst: „Wir kommen nicht wieder! Wir kommen nicht wieder!“ Keine Einrichtung hat mehr Behinderte den Mördern übergeben. In einer Niederschrift über die Verhandlungen mit der Regierung von Ober- und Mittelfranken betreffs „Verlegung unserer Pfleglinge“ heisst es 1941:
„Herr Rektor Lauerer betonte, dass wir uns einer Anordnung des Staates selbstverständlich fügen.“
Heimlich aufgenommene Fotos von Bussen der Reichs-Post, die Patienten in die Vergasungs-Anstalten abtransportieren. Anfangs sollen Patienten in froher Erwartung eines Ausflugs eingestiegen sein, doch die Morde sprechen sich schnell herum. Die Opfer reagieren unterschiedlich. Manche ergeben sich still in ihr Schicksal, andere flehen um ihr Leben, wehren sich verzweifelt, weinen, schreien und klammern sich in ihrer Todesangst an Ordensschwestern oder Pfleger, reissen ihnen fast die Kleider vom Leibe. Doch beide Kirchen verhandeln im Geheimen und schweigen öffentlich.
Scheuern an der Lahn. Eine Einrichtung der inneren Mission in Hessen-Nassau. Die „Heil-Erziehungs- und Pflegeanstalt Scheuern“ gehörte damals zu den ersten Anstalten, die sich den national-sozialistischen Machthabern geradezu anbiederten.
Karl Todt, Direktor dieser Einrichtung. Er hatte schon 1933 verkündet:
„Wie freudig begrüssten wir die rasse-pflegerischen Massnahmen unseres Führers, die der Auftakt sind, die Übel von den Wurzeln an zu bekämpfen. So stehen wir zum Dienst bereit, Handlanger zu sein am Bau des Reiches Gottes und am Bau des Neuen, des Dritten Reiches.“
Scheuern dient 1941 als sogenannte „Zwischen-Anstalt“. Hunderte von Patienten, die für die Gaskammer in Hadamar bestimmt sind, kommen zunächst nach Scheuern. Dort werden sie verwahrt, bis sie zum Gasmord abgeholt werden. Die Anstalt der inneren Mission hat den Mördern wissentlich zugearbeitet.
Nowawes, heuet Babelsberg, in Brandenburg. Ausschnitte aus einem 1925 gedrehten Film. Er zeigt die aufopferungsvolle Arbeit der Diakonissen des Oberlehn-Hauses und wirbt für die Förderung auch schwerst-behinderter Menschen. Das Oberlehn-Haus, eine Einrichtung der evangelischen Kirche, ist oft die letzte Hoffnung für Angehörige taubblinder und taubstummer Kinder, die anderswo zu einem trostlosen Leben verurteilt wären. Die Diakonissen leisten vorbildliche Arbeit mit Behinderten, um die sich sonst niemand kümmert. Und dennoch werden auch Diakonissen des Oberlehn-Hauses, Jahre später, in den Krankenmord verstrickt sein. Als Taubblinde, Taubstumme und die anderen Behinderten 1933 als Ballast-Existenzen verschriehen werden, kommt von beiden Kirchen kein einhelliger und lauter Protest. Und weil viel zu viele Kirchen-Männer Behinderte und Kranke selbst als minderwertig verleumdet hatten, können kirchliche Einrichtungen ihre Bewohner kaum schützen, als nach der Sterilisierung die Ermordung der angeblich Minderwertigen beginnt. Am Anfang steht der Rufmord. Es folgt der Mord.
Die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg an der Saale. Auch hier arbeiten Diakonissen des Oberlehn-Hauses. In einem Teil der Anstalt werden 1940 Vergasungs-Anlagen installiert. Über diese Strasse rollen tagtäglich die Transport-Busse. Die Angst-Schreie der Opfer sind nicht zu überhören. Die Busse fahren in diese Baracke, dann werden die Tore geschlossen. Die Kranken müssen aussteigen. Anschliessend werden sie in diesen Gang geführt. Hier müssen sie sich entkleiden. Nackt werden sie einem Arzt vorgeführt. Er beschaut die Kranken, um eine glaubhafte Todes-Ursache zu erfinden. Danach sagt man ihnen, es gehe zum Duschen. Die gekachelte Wand der als Duschraum getarnten Gaskammer. Der Brause-Kopf ist eine Attrappe, dient zur Täuschung der Opfer. Die Gaskammer ist drei mal vier Meter klein. Bis zu 75 Menschen werden auf einmal hinein gepresst. Das Haus, in dem zwischen 1940 und 42 vielleicht 20‘000 Kranke und KZ-Häftlinge ermordet werden. Die Diakonissen des Oberlehn-Hauses sehen fast täglich die Busse, hören die Schreie der Opfer. Sie riechen den Gestank der verbrannten Leichen, der Tag ein, Tag aus, aus dme neu erbauten Krematorium dringt. Sie sind Augenzeugen des Verbrechens und tun weiterhin ihren Dienst. Von einem Protest ist nichts bekannt. Überhaupt, die evangelische Kirche wird bis 1945 niemals öffentlich Protest erheben.
Theophil Wurm, evangelischer Bischof der Württembergischen Landeskirche. Er versucht vergeblich mit schriftlichen Eingaben den Kranken-Mord in der Vergasungs-Anstalt Grafeneck aufzuhalten. Wurm schreibt im Juli 1940 dem Reichsminister des Innern:
„Ich wage kaum die Hoffnung auszusprechen, dass meine Stimme gehört wird. Wenn ich trotzdem diese Darlegungen gemacht habe, so tat ich es in erster Linie deshalb, weil die Angehörigen der betroffenen Volksgenossen von der Leitung einer Kirche einen solchen Schritt erwarten… Dixi et salvavi animam meam!“ Auf Deutsch: „Ich habe es gesagt und meine Seele gerettet.“
Pastor Paul Braune, Vize-Präsident des Zentral-Ausschusses der inneren Mission. Er verfasst im Juli 1940 eine an Hitler gerichtete Denkschrift gegen den Kranken-Mord. Diese Denkschrift wird innerhalb der Kirche geheim gehalten. Braune kommt einige Wochen in Gestapo-Haft. Er klagte nach dem Krieg: „Die offizielle Kirche schwieg völlig.“
Ernst Wilm, Pfarrer der westfälischen Gemeinde Mennighüffen und nach dem Kriege Präses der westfälischen Landeskirche. Er ist der Einzige, der sich gegen den Massenmord äussert und deswegen 1942 ins KZ kommt. Als Wilm 1945 aus Dachau zurückkehrt, lautet sein Kommentar: „Wenn gesagt wird, ich hätte schweigen sollen, dann kann ich nur sagen: Die ganze Kirche hätte laut rufen müssen.“
Pastor Constantin Frick, Präsident des Zentral-Ausschusses der inneren Mission. Er ist im Herbst 1940 bereit, den Kranken-Mord zu tolerieren, sofern die Tötung auf die „zu keiner geistigen Regung und zu keiner menschlichen Gemeinschaft mehr fähigen Personen“ beschränkt werde.
Pastor Friedrich von Bodelschwingh. Er wird nach dem Kriegs-Ende zum protestantischen Widerstands-Heiligen hochstilisiert. Doch Bodelschwingh sprach dem Staat nicht das Recht ab, Kranke töten zu dürfen. Er verhandelte im Stillen mit den Mord-Funktionären und mit bekannten Verwaltungs-Beamten, den Massen-Mord einzustellen oder auf die am schwersten behinderten zu begrenzen. So schreibt er zum Beispiel im August 1940 an Ministerial-Rat Ruppert im Reichs-Ministerium des Innern:
„Sicher wäre es das Beste, wenn die ganze Massnahme sofort und endgültig eingestellt würde. Kann man sich dazu nicht entschliessen, so muss ein geordnetes Verfahren festgelegt werden.“
Die Vergasungs-Anstalt Grafeneck. Im Herbst 1940 bittet das für Grafeneck zuständige Ordinariat Rottenburg den württembergischen Innenminister, in der Mord-Anstalt die Sterbe-Sakramente spenden zu dürfen. In diesem unscheinbaren Schuppen werden zwischen Januar und Dezember 1940 mehr als 10‘000 Menschen getötet und verbrannt.
Der Breslauer Kardinal Adolf Bertram, Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz. Hatten sich die Bischöfe 1933 mit Hitler arrangieren wollen, so sehen sie sich in zwischen längst der Verfolgung der Nazis ausgesetzt. Entsprechend vorsichtig schreibt Bertram im August 1940 der Reichs-Regierung, in der Bevölkerung gäbe es Gerüchte, wonach Geisteskranke getötet würden. Die Bischöfe bäten, diese Darlegungen „Wohlwollend aufzunehmen und, soweit erforderlich, dafür Sorge tragen zu wollen, dass die Gerüchte keinerlei Begründung in entsprechenden Tatsachen finden.“
Bischof Heinrich Wienken, Leiter des Kommissariats der fuldaer Bischofskonferenz. Er trifft sich im November 1940 mit Euthanasie-Funktionären und ist bereit, unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel eine Ausnahme-Regelung für kranke Priester, einer begrenzten Euthanasie zu zustimmen. Auch Wienken verhandelt, dass dem Todeskandidaten vor der Vergasung die Sterbe-Sakramente erteilt werden dürfen.
Grafeneck. Urnen mit der Asche Ermordeter. Einige Angehörige bekommen aus Versehen sogar zwei Urnen zugestellt. Da Katholiken zu dieser Zeit die Feuer-Bestattung verboten ist, geraten Angehörige in Gewissens-Nöte, wenn deshalb die christliche Beisetzung verweigert wird. Während im Deutschen Reich die Schornsteine der Vergasungs-Anstalten weiterhin sichtbar rauchen, schweigt die katholische Kirche 19 Monate lang. Fast 70‘000 Menschen sind schon ermordet. Der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, bricht am 3. August 1941 das Schweigen. In einer Predigt in der Lamberti-Kirche prangert er den Kranken-Mord an:
„Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, unproduktive Menschen zu töten und wenn es jetzt zunächst auch nur arme, wehrlose Geistes-Kranke trifft, dann ist grundsätzlich der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben.“
Geistig behinderte Heim-Bewohnerinnen der Diakonieanstalten Bad Kreuznach, kurz vor dem Abtransport in die pommersche Anstalt Meseritz-Obrawalde. Zuvor haben Schwestern und Behinderte einen Abschieds-Gottesdienst gefeiert, der unter dem Bibelwort stand: „Wahrlich, ich sage Euch: Wo Ihr den Vater etwas bitten werdet, so wird er’s Euch geben.“ Die Diakonissen bringen die Frauen, di auf dem Transport zum Teil von SS-Leuten bewacht werden, nach Meseritz. Schwester Armanda Rateitschak, selbst katholischen Glaubens, demonstriert im April 1945 vor einer Sowjetischen Kommission, wie sie Patientinnen mit Giftspritzen tötete. So unglaublich es klingt: Sie hat nach eigenen Angaben in zwei Jahren 2‘500 Frauen getötet. Hier in Meseritz-Obrawalde werden zwischen 1942 und 1944 insgesamt 18‘000 Menschen ermordet und in Massengräbern, die als Einzel-Gräber getarnt sind, verscharrt. Man lässt si verhungern, gibt ihnen Gift oder schlät sie tot. Anfang 1945 Soll noch ein Krematorium zur Beseitigung der vielen Leichen gebaut werden. Einige 1‘000 Urnen stehen schon bereit.
Die Kreis-Irrenanstalt Irsee im im Allgäu, Zweig-Anstalt der Anstalt Kaufbeuren. Hier pflegen Ordens-Schwestern der Kongregation vom heiligen Vinzenz von Paul, dem Begründer der neuzeitlichen Caritas. Irsee ist eine von vielen Anstalten, die sich dazu hergeben, von 1942 bis 1945, das heisst bis zum Einmarsch alliierter Truppen, behinderte Kinder und Erwachsene verhungern zu lassen, oder zu vergiften. Nach der mutigen Predigt des Bischofs Galen, waren zwar Ende August 1941 die Vergasungen eingestellt worden, doch die Morde gehen unvermindert weiter.
Im November 1940 dreht in Kaufbeuren-Irsee ein Kamera-Team der Nazis, um den Kranken-Mord als „Erlösungs-Tat“ vorzuführen. Für die Aufnahmen werden besonders auffällige Patienten festgehalten und vor die Kamera gerückt. Einige weinen. Es werden, wie es im Drehbuch heisst, „verschiedene Abnormitäten“ gefilmt. Extrem Auffällige werden sogar von der Vergasung zurückgestellt, um sie vorher noch als „Abnormität“ abzufilmen. Im Drehbuch, das als „geheime Reichs-Sache“ deklariert ist, steht über Szenen aus der Frauen-Abteilung Irsee: „Ist dieses lärmende Durcheinander irrer Gedanken und wahnsinniger Ideen noch menschliches Leben?“ Die Opfer werden angehalten ihre Defekte vorzuführen, die im Übrigen weniger Ausdruck der Krankheit, sondern eine Folge des langjährigen Anstalts-Aufenthaltes sind. In der Fachsprache „Hospitalismus“ genannt.
Auch in Kaufbeuren werden die „am sichtbarsten Defekten“ vor der Kamera aufgebaut. Der Propaganda-Film, der mit der Vergasung von Patienten endete, wurde niemals öffentlich vorgeführt und bei Kriegs-Ende wahrscheinlich vernichtet. Die Aufnahmen, die wir hier zum ersten Mal zeigen, stammen mit grosser Wahrscheinlichkeit aus den Resten des geheimen Film-Materials. Die Filmrollen lagerten in Kaufbeuren.
Obwohl in Kaufbeuren und Irsee kein Mangel an Nahrung ist, lässt man die arbeitsunfähigen Kranken ab Ende 1942 qualvoll verhungern. Auf einer Konferenz im Bayerischen Innen-Ministerium war nämlich im November 1942 beschlossen worden, unproduktiven Kranken nur noch eine sogenannte „Hunger-Kost“, zum Beispiel in Wasser gekochte Rüben, zu verabreichen. Die Wirkung sollte ein langsamer Tod nach etwa drei Monaten sein. Es gab dazu sogar einen Erlass des Bayerischen Innen-Ministeriums, die Arbeitsfähigen zu Lasten der übrigen Insassen zu verpflegen. In Irsee versuchen die Nonnen, wie sie nach Kriegs-Ende berichteten, den Verhungernden hin und wieder mit Zusatz-Nahrung zu helfen. Sie liefern aber wissend die Opfer auf jener Station ab, wo sie kurz darauf vergiftet werden. Im Einzelfall sehen die Schwestern auch zu, wenn die Opfer gespritzt werden. Andere schauen weg oder verlassen vorher das Zimmer. Die Oberin, die barmherzige Schwester Irmengard, 1948 in einer Aussage: „Ich war selbst mit dabei, als Dr. Gärtner die Einspritzungen vorgenommen hat.“ Insgesamt sind in Irsee und Kaufbeuren mehr als 1‘200 Kranke vergiftet worden oder verhungert.
Die Krankenschwester Pauline Kneissler, noch 1934 in einer Evangelischen Kirchen-Gemeinde, Mitglied des Kirchen-Chores und Helferin im Kinder-Gottes-Dienst. Sie hat schon in den Vergasungs-Anstalten Grafeneck und Hadamar beim Massen-Mord geholfen, ehe sie im April 1944 nach Irsee kommt, um auch hier Kranke zu töten. Der Katholische Anstalts-Pfarrer trifft mit ihr eine Vereinbarung:
„Meine Forderung an Schwester Pauline hatte den Erfolg, dass sie mir namentlich jene Patienten mitteilte, welche mit den Sterbe-Sakramenten versehen werden mussten.“
Das heisst die Mord-Schwester informierte den Pater, wen sie jeweils vergiftete. So arbeiteten Mörderin und Pater in gewisser Weise zusammen. Die Morde in Irsee wurden geistlich begleitet. Kaufbeuren-Irsee heute: Ein Mahnmal erinnert an die Ermordeten. Auch in anderen Einrichtungen mahnen, wenn auch häufig sehr versteckt und verschlüsselt, Gedenktafeln. Die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland gab 1985 eine Erklärung ab:
„Wir bekennen, dass wir in unserer Kirche zu wenig Widerstand gegen die Zwangs-Sterilisierung, die Ermordung kranker und behinderter Menschen und gegen unmenschliche Menschen-Versuche geleistet haben. Wir bitten die überlebenden Opfer und die hinterbliebenen Angehörigen der Ermordeten um Vergebung.“
So eindeutig ist selten innerhalb der Kirchen, zuvor und danach, eigene Schuld bekannt worden.
Mittwoch, 13. Oktober 2010
Die IV sucht neue Sachbearbeiter und Gutachter
[In der linken Bildhälfte steht eine Boxerin in Sportbekleidung auf deren BH die Abkürzung "IV" abgebildet ist. Daneben stehen die Worte "Stellenanzeige: Sie erniedrigen und schikanieren gerne Menschen, die von Ihnen abhängig sind? Sie möchten aber nicht riskieren, wegen seelischer Grausamkeit verklagt zu werden? Bewerben Sie sich bei uns! Ihre Invalidenversicherung."]
[In der rechten Bildhälfte sehen wir einen Geschäftsmann mit Anzug und Zahnpasta-Grinsen, der Boxhandschuhe trägt. links daneben steht der Text: "Lakaien gesucht: Fälschen Sie gerne Dokumente? Geniessen Sie es, Existenzen zu zerstören? Erstellen Sie doch ein Gutachten für uns! Ihre Invalidenversicherung]
Siehe auch:
Die süffisanten Lügner vom BSV
ABI änderte nachweislich Gutachten ab und erhält weiter Aufträge der IV
«Die IV behindert Ärzte und Fachpersonen oft bei deren Arbeit»
IV reduziert Rentenbestand mit gefälschten Gutachten
Ärztegutachten: Im Zweifel gegen den Patienten
Rechtsgutachten besagt: Schweizer IV-Verfahren verstösst gegen EMRK
[In der rechten Bildhälfte sehen wir einen Geschäftsmann mit Anzug und Zahnpasta-Grinsen, der Boxhandschuhe trägt. links daneben steht der Text: "Lakaien gesucht: Fälschen Sie gerne Dokumente? Geniessen Sie es, Existenzen zu zerstören? Erstellen Sie doch ein Gutachten für uns! Ihre Invalidenversicherung]
Siehe auch:
Die süffisanten Lügner vom BSV
ABI änderte nachweislich Gutachten ab und erhält weiter Aufträge der IV
«Die IV behindert Ärzte und Fachpersonen oft bei deren Arbeit»
IV reduziert Rentenbestand mit gefälschten Gutachten
Ärztegutachten: Im Zweifel gegen den Patienten
Rechtsgutachten besagt: Schweizer IV-Verfahren verstösst gegen EMRK
Dienstag, 12. Oktober 2010
Zämestah: Bitte mobilisiert Leute für die Demo am 30.10.10
[Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer
In den letzten 15 Jahren wurde so massiv gegen die Scheininvaliden gehetzt, dass viele Leute nur noch an das denken, wenn von der IV oder von Behinderten gesprochen wird. Darum können Politiker jetzt auch jeden Rentenabbau und jeden Abbau von Rechten von behinderten Menschen ohne Probleme durchsetzen. Der Hass und die Verachtung gegen die Behinderten geht mittlerweile so weit, dass Rollstuhlfahrer im Zug zum Teil angepöbelt und angegriffen werden, weil sie mehr Platz benötigen, als die Fussgänger.
Am 30. Oktober 2010 (14:00) findet auf dem Bundesplatz in Bern unter dem Titel „Zämestah“ (Zusammenstehen) eine Demo gegen den Abbau der Invalidenversicherung statt. Für mich geht es bei dieser Demo aber um viel mehr, als nur um den IV-Abbau. Es ist nämlich auch eine Gelegenheit, um allen Leuten die meinen, sie seien etwas besseres, klar zu machen, dass wir keine Bürger zweiter Klasse sind und uns auch nicht mehr so behandeln lassen.
Darum bitte ich Euch: Tut auch etwas, damit diese Demo ein Erfolg wird. Auch wenn Ihr selber an diesem Tag keien Zeit habt, könnt Ihr ja Euren Bekannten davon erzählen oder über facebook oder Email ein paar Einladungen verschicken, oder irgend sowas. Ich bin mir sicher, jedem fällt etwas ein, das er oder sie machen kann.
Danke!
www.zaemestah.ch]
Sonntag, 10. Oktober 2010
Tag der psychischen Gesundheit, 10. Oktober 2010
[Unter der Überschrift "Tag der psychischen Gesundheit, 10. Oktober 2010" befindet sich ein Meer von völlig gleichen, spiessigen Einfamilienhäusern. Ungefähr in der Mitte befindet sich ein bunt bemaltes Haus mit Büschen, einem grossen Baum und schiefem Dach. Ein grosser gelber Pfeil zeigt auf dieses Haus mit den Worten "Dem müssen wir DRINGEND helfen!"]
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