Donnerstag, 2. Dezember 2010

IV-Renten ins Ausland sollen der Kaufkraft angepasst werden



Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer

Die SVP-Fraktion hat am Donnerstag eine parlamentarisch Initiative mi dem Titel "Kaufkraftbereinigung beim Export von IV-Renten ins Ausland" eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die Höhe jener IV-Renten, die ins Ausland gehen an die Kaufkraft des jeweiligen Landes angepasst wird. Damit will man angeblich verhindern, dass IV-Rentnerinnen und Rentner zum Beispiel in Thailand ein "Pascha-Leben" führen können.

Was natürlich wieder niemand schreibt, ist, dass eine IV-Rente höchstens 2'280 Franken im Monat beträgt und dass davon in der Schweiz niemand leben kann. Die Leute gehen also nicht ins Ausland, damit sie dort in Saus und Braus leben können, sondern sie flüchten vor der Armut in der Schweiz.

Das ist übrigens sogar gut für die Schweiz. Würden diese Rentnerinnen und Rentner nämlich bei uns bleiben, hätten sie zusätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen, die zusammen mit der IV-Rente knapp zum Leben ausreichen. Diese Ergänzungsleistungen bekommen aber nur Leute, die in der Schweiz wohnen. Wir sparen also an jedem IV-Rentner, der im Ausland lebt, einige tausend Franken pro Jahr.

Wenn man jetzt aber die IV-Renten an die Kaufkraft jener Länder anpasst, können die IV-Rentner genau so gut wieder zurück in die Schweiz kommen und Ergänzungsleistungen beziehen. Und das schadet sowohl jenen IV-Rentnern als auch unserem Sozialstaat. Es geht der SVP also scheinbar ur darum, wiedermal ein wenig Stimmung gegen IV-Rentnerinnen und Rentner zu machen.

In der Begründung dieser Initiative heisst es übrigens am Ende:

"Nur wenn die Renten mit Kaufkraftbereinigung ausbezahlt werden, kann die Akzeptanz gegenüber der Ausrichtung von IV-Leistungen ins Ausland beim Schweizervolk erhalten bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass auch die Akzeptanz gegenüber IV-Leistungen im Inland schwindet."

Und das von jener Partei, die so heftig gegen die "Akzeptanz" von IV-Rentnern gearbeitet hat, wie keine andere in diesem Land. Ja und für diesen Satz bekommt die SVP-Bundeshaus-Fraktion von mir die "Dreckige Socke für zum Himmel stinkende Heuchelei".

(Die Plakette der Auszeichnung ist kurz im Bild zu sehen. Danach sehen wir wieder David Siems, der eine Wäscheklammer auf der Nase trägt und mit einem Greifwerkzeug eine schmutzige Socke ins Bild hält)

Diesen Preis verleihe ich übrigens von heute an in unregelmässigen Abständen an Leute und Organisationen, die sich besonders heuchlerisch zu Behinderten geäussert haben. Wenn Sie auch mal einen Vorschlag für diese Preisverleihung haben, können Sie mir diesen gerne mitteilen, über unseren Blog, Youtube, facebook, was Ihnen lieber ist.

(Schmeisst die Wäscheklammer weg)

So, das wärs von meiner Seite her gewesen. Machen Sie's gut und bleiben Sie selbstbestimmt! Tschüss.

7 Kommentare:

  1. Lieber David,
    ganz toll auf den Punkt gebracht!
    zs

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  2. Haha; grossartig!
    Ich freu mich schon auf die nächste verliehene «dreckige Socke» - ich würd mal sagen, beim Arbeitgeberverband gibt es einige Kandidaten, die gute Chancen haben, bald mal zu dieser Ehre zu kommen.

    Ach übrigens, die Annahme der Initative geht nicht alleine auf das Konto der SVP, sondern auch Exponenten der CVP, EVP, GLP und der FDP haben zugestimmt. Willst du einige Namen? ;-) zb. Filippo Leutenegger, Martin Bäumle (GLP), Doris Fiala, Pius Segmüller... (jaja genau der vom Paradrom, soviel zum Thema «Achtung der Selbstbestimmung von Behinderten»)

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  3. Eben grad gesehen: der Arbeitgeberverband hat tatsächlich in der Vernehmlassung zur IV-Revision 6a folgendes geschrieben:
    «Soweit es die staatsvertraglichen Verpflichtungen der Schweiz zulassen, ist im vorliegenden Massnahmenpaket die Kaufkraftbereinigung der exportierten Renten vorzusehen»

    Der SAV ist ohne Zweifel ein Kandidat für «die dreckige Socke». Eigentlich eher mehr für einen ganzen Wäschekorb voller dreckiger Socken...

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  4. Hehe ja, stell dir vor: Der SAV hat mich sogar auf die Idee mit der Socke gebracht (wegen dem dummen Spruch zur Quotenregelung). Aber eben: Die Lieferung der Kamera hat sich so verzögert, dass ich das nicht mehr rechtzeitig aufgreifen konnte. Aber naja, es gibt ja noch viele schmutzige Socken auf der Welt, die darauf warten, verliehen zu werden :-D

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  5. Speziell bezogen auf Thailand:

    Ist ein IV-Rentner mit einer Thai verheiratet, braucht er eine begläubigte Rentenbescheinigung für die Thail. Immigration, um überhaupt in Thailand ein Jahresaufenthalt zu bekommen. Er „muss“ jährlich mindestens 400’000 Baht vorweisen können (heutige Mittelwert 1 Franken = 30 Baht). Also muss er ein Renteneinkommen haben von etwa 13’500 Franken.

    Ansonsten bleibt ihm nur noch das Touristen-Visa übrig, was durch das ständige In- und Ausreisen auch ins Geld geht und für längere Zeit keine wirkliche Alternative ist.

    Und was ist mit denen, die ihre freiwillige AHV-Beiträge z.B. in Thailand nicht einzahlten? Die haben später eine riesige Lücke und müssen dementsprechend später mehr EL erhalten. Und die EL darf nicht exportiert werden. Also kann der IV-Rentner nicht mehr mit der Familie in Thailand leben. Was wiederum IV-Rentner dazu bewegt, die ganze Familie in die Schweiz zu holen – sprich Familiennachzug. Ja und dann ist das Sozialamt dafür zuständig.

    Vielen Dank an die SVP.

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  6. Danke, das wusste ich alles nicht, bzw. hab es nicht bedacht. Es unterstreicht aber, wie blödsinnig das Ganze ist und worum es der SVP eigentlich geht.

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  7. http://news.search.ch/inland/2011-06-15/iv-renten-im-ausland-bleiben-gleich.mobile.html

    ob das stimmt ? stand in keiner zeitung

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