"Das sind nicht etwa Renten für Kinder, sondern Zusatzleistungen für IV-Rentnerinnen und IV-Rentner, die Kinder haben."
Natürlich bekommen Kinder von der Invalidenversicherung keine Rente ausbezahlt, das wäre ja auch ziemlich absurd. Da Kinder unmündig und somit nicht geschäftsfähig sind, fällt es in die Verantwortung der Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Dadurch entstehen den Eltern zusätzliche Kosten. Und da eine durchschnittliche 100%-IV-Rente nicht einmal das Existenzminimum einer Einzelperson deckt, bekommen berentete Eltern einen Zuschlag von derzeit 40% ausbezahlt. Diese Renten werden also völlig zurecht als "Kinderrenten" und nicht als "Elternrenten" bezeichnet. Es handelt sich keineswegs um eine "Belohnung" für IV-Rentner, die Kinder in die Welt gesetzt haben, wie es der Artikel anzudeuten versucht.
"Diese Zulage für Eltern fällt in der Schweiz äusserst grosszügig aus: Sie beträgt 40 Prozent der Invalidenrente. (...) Allerdings sind die zusätzlichen Mittel, die ein Haushalt mit Kindern braucht, berechenbar: Nationale und internationale Kalkulationen kommen auf Werte zwischen 20 und 33 Prozent pro Kind. Die OECD nennt 30 Prozent, die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe – sicherlich keine Sparapostelin in sozialstaatlichen Belangen – spricht von 33 Prozent."
Die zusätzlichen Kosten, die ein Kind verursacht, liegen tatsächlich bei etwa 30%. Jedenfalls geht auch das Bundesamt für Statistik (BFS) bei der Berechnung des sozialen Existenzminimums (Armutsgrenze) von diesem Wert aus. Wäre eine IV-Rente in jedem Falle existenzsichernd, wäre es also durchaus logisch, die Kinderrente auf 30% zu kürzen. Was im Artikel nicht erwähnt wird, ist die Tatsache, dass nur die maximale 100%-IV-Rente von derzeit 2'320 Franken ausreicht, um das Existenzminimum einer Einzelperson zu decken. In so einem Fall schiesst man bei einem Kinderrentenzuschlag von 40% tatsächlich auch ohne zusätzliche Leistungen um rund 300 Franken über die Armutsgrenze für einen Erwachsenen mit Kind hinaus.
Datenquelle: SVA Zürich, Budesamt für Statistik |
Das Problem: Um einen so "hohen" Rentenanspruch geltend machen zu können, muss der Versicherte vor seiner Invalidität durchschnittlich 84'000 Franken pro Jahr (das sind 7'000 Franken pro Monat) verdient haben. Die meisten Menschen verdienen aber deutlich weniger. Dementsprechend liegt auch die durchschnittliche 100%-IV-Rente bei gerademal 1'607 Franken pro Monat. 40% davon entsprechen somit bei weitem nicht den zusätzlichen Kosten, die ein Kind verursacht. Wird dieser Zuschlag jetzt auch noch auf 30% gekürzt, sieht die Sache noch schlimmer aus:
Datenquelle: SVA Zürich, Bundesamt für Statistik |
"Seit Einführung der IV-«Kinderrenten» sind zudem Leistungen in anderen Bereichen hinzugekommen: So besteht mittlerweile in der zweiten Säule zusätzlich Anspruch auf Kinderzulagen in der Höhe von 20 Prozent der IV-Rente nach BVG."
Zunächst einmal: Eine "IV-Rente nach BVG" gibt es nicht. Nur die IV entrichtet "IV-Renten". Die Pensionskassen entrichten "Invalidenrenten nach BVG". Das ist nicht das Selbe. Die Höhe dieser Rente beträgt jährlich 6.8% des theoretischen Altersguthabens der 2. Säule. Auch hier profitieren also wieder in erster Linie jene Leute, die gut verdient haben und viel in die 2. Säule einzahlen konnten. Wer gar nie arbeiten konnte oder zu wenig verdient hat, um in eine Pensionskasse aufgenommen zu werden, geht in diesem Punkt sogar komplett leer aus.
"Zu nennen sind auch die Ergänzungsleistungen und die Familienzulagen."
Die Familienzulagen betragen 200 Franken für unter 16-Jährige und 250 Franken für über 16-Jährige. Auch das reicht schon heute in vielen Fällen nicht aus, um die Armutsgrenze zu erreichen. An dieser Stelle die Ergänzungsleistungen ins Spiel zu bringen, macht wiederum überhaupt keinen Sinn. Die EL kommt ja immer erst dann zum Tragen, wenn das existenzsichernde Einkommen unterschritten wird. Das ist ja einer der Kernkritikpunkte der Gegner der Kinderrentenkürzung: Dass die Kosten damit lediglich in die EL verlagert werden.
So viel zum Thema Kinderrenten. Ich bin bei meinen Ausführungen ja immer von einem zu 100% invaliden Erwachsenen mit einem Kind ausgegangen, dessen Beitragsdauer keine Lücken aufweist, um die sehr komplizierte Thematik halbwegs verständlich aufarbeiten zu können. Je nachdem, ob es einen Partner mit zusätzlichem Einkommen gibt, der Invaliditätsgrad weniger als 100% beträgt oder für mehr als ein Kind gesorgt werden muss (= höhere Armutsgrenze), kann die Rechnung besser oder schlechter ausfallen. Natürlich gibt es auch noch zig weitere Faktoren, die einen Einfluss haben können. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Kinderrentenkürzung vielen Rentnern finanzielle Probleme bereiten wird und somit eben tatsächlich nicht sozialverträglich ist.
Reisekosten
Hier machen wir es kurz und bündig:
"Stehen medizinische Massnahmen an, soll auf die Behinderung der versicherten Person geschaut werden. So werden die Mehrkosten eines Transports zurückerstattet, die aufgrund eines Geburtsgebrechens oder einer zerebralen Lähmung entstehen. IV-Rentner mit einer psychischen Behinderung können aber öffentliche Verkehrsmittel benutzen, sie brauchen kein Behindertentaxi."
Selbstverständlich gibt es psychische Behinderungen, die dazu führen, dass jemand die öffentlichen Verkehrsmittel gar nicht, oder nur in Begleitung benutzen kann. Jemand mit einer schweren Angststörung (Platzangst, Panikstörung, etc.) wird sich beispielsweise kaum mit fremden Leuten in einem vollbesetzten Bus aufhalten können.
Zum Autor
Bei Michael Schoenenberger, dem Verfasser dieses schlecht recherchierten, süffisant-polemisch formulierten Artikels, handelt es sich übrigens um einen erfahrenen Journalisten mit akademischem Hintergrund und dem Themenschwerpunkt "Sozialversicherungen". Oder anders gesagt: Es handelt sich um jemanden, der eigentlich ein Bisschen Ahnung vom Thema haben müsste und wissen sollte, was sauberer Journalismus ist und was nicht. Deshalb lässt sich das Zustandekommen dieses Artikels eigentlich nur mit einer realitätsfremden, dekadenten Haltung des Autors gegenüber den schwierigen Lebensumständen invalider Personen erklären. Oder, um es mit den Worten von Rousseau zu sagen: "Endlich erinnere ich mich des Notbehelfs einer grossen Prinzessin, der man sagte, die Bauern hätten kein Brot, und die antwortete: Dann sollen sie Brioche essen!"
Siehe auch
Die IV-Revision nicht zerfleddern
"Kinderrenten braucht es so nicht mehr"
Genau das ist das Problem bei diesen in dekadentem Lebensstil lebenden Journalisten: Die besten Journalisten, also die auch recherchieren können, wurden, wie ich letztens im Blog "Gesellschaft, Behinderung und Invalidenversicherung" erfahren musste, vom Bund angestellt - die letzten Jahre -, eigens in absoluter Glanzleistung in den Studien des BSV Unwahrheiten zu verbreiten.
AntwortenLöschenDas heisst, dass die Zeitungen, wie wir z. B. die NZZ seit Jahren nicht mehr kennen, nur noch die Unwahrheiten oder Halbwahrheiten - das BSV weiss natürlich über diesen feinen aber gravierenden Unterschied bestens bescheid - gegenseitig abkupfern. Diese Zeitungen sind aber auch selber schuld, weil sie die Billig-Journalismus-Entwicklungen, die beispielsweise in Deutschland unbekannt sind, zu wenig beachtet haben. Nur: Viele der Bürger, die schlussendlich darüber in der meiner Meinung nach definitiv stattfindenden Referendums-Abstimmung entscheiden, lassen sich von solchen journalistischen Ausgüssen leiten. Die meisten haben sowieso zu wenig Zeit, sich nebst ihrer modern versklavten Arbeit mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
Also hundert Punkte der Economiesuisse!
Die Desinformation der Regierung über die Medien führt zur zwangsläufig zur Verarmung der Schweizer Sozietät. Strategie oder mangelnde Sorgfalt auf höchster Ebene?
AntwortenLöschenJahrelang wurde die Schweizer Politik von der Wirtschaft gesteuert. Heute herrscht die nackte Politik.