Zum Stand der Gleichstellung behinderter Frauen in der Schweiz / Eine Veranstaltung der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich
Dienstag, 6. Mai 2014, 18.00-20.00 Uhr, Bibliothek zur Gleichstellung, Stadthaus, Stadthausquai 17, 8001 Zürich (4. Stock, Raum Nr. 429)
Die Schweiz hat beschlossen, die UNO-Behindertenrechtskonvention (BEHIK) zu ratifizieren. In dieser Konvention wird der bis heute vorherrschende Fürsorge- und Wohlfahrtsgedanke im Umgang mit Behinderten durch einen Menschenrechtsansatz abgelöst. Vor allem für Frauen hat die BEHIK eine grosse Bedeutung: Erstmals wird ihre mehrdimensionale Diskriminierung international und ausdrücklich anerkannt. Als Unter-zeichnerstaat ist die Schweiz fortan verpflichtet, auf eine inklusive Gesellschaft hinzuarbeiten.
Illusion oder Revolution? Sicher ist: Der Weg da-hin ist weit. Dies zeigt ein Bericht der beiden nationalen Gleichstellungsbüros EBG und EBGB und der Kontaktstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderung, avanti donne, zur Situation der rund 700‘000 behinderten Frauen in der Schweiz. Diese sind weder in der Frauen- und Geschlechterpolitik noch in der Behinderten- und Sozialpolitik ein Thema. In der Folge zeigen sich in zentralen Lebensbereichen wie Bildung, Erwerbsarbeit oder Gesundheitsversorgung mehrdimensionale Gleichstellungsdefizite.
Angie Hagmann, Leiterin der Kontaktstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderung avanti donne und Autorin des Gleichstellungsberichts, stellt die wichtigsten Ergebnisse vor.
• Mit welchen Lebensrealitäten sind Frauen mit Behinderungen in der Schweiz konfrontiert?
• Wie wirken Diskriminierungen aufgrund von Behinderung und Geschlecht aufeinander ein?
• Was ist zu tun, damit Frauen und Mädchen mit Behinderung gleichgestellt leben können?
Diese und weitere Fragen diskutieren wir anschliessend am Beispiel der Erwerbsarbeit. Diskussionsleitung: Dorothee Wilhelm.
Im Anschluss an den inhaltlichen Teil der Veranstaltung können die Gespräche bei Brot, Wein und Käse vertieft werden.
Anmeldung unbedingt erforderlich (per Mail, bis 2.5.2014) an: gleichstellung@zuerich.ch
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