Die Invalidenversicherung übertreibt ihren Erfolg bei der Betrugsbekämpfung. Die publizierten Zahlen sind mit Vorsicht zu geniessen.
Der „Tagesanzeiger“ titelte mit : „320 IV- Betrüger aufgeflogen“.“320 IV-Betrüger blieben hängen“, schrieb die „Berner Zeitung“. „320 IV-Betrüger sind letztes Jahr aufgeflogen“ meldete die „Basler Zeitung“. Viele Schweizer Medien übernahmen vor kurzem unkritisch die Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen zur Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung (IV) im vergangenen Jahr.
Nur: Bei den „320 Fällen“, in denen sich laut amtlicher Mitteilung „der Verdacht bestätigte“, handelte es sich nicht um verurteilte IV-Betrüger. Vielmehr hatten die 320 Betroffenen „ungerechtfertigt“ Renten bezogen, wie das Bundesamt auf Anfrage bestätigt. Die IV hatte ihre Renten nach einer Überprüfung gekürzt, aufgehoben und oder einen Antrag auf eine Rente abgelehnt. Mögliche Gründe: Der IV-Bezüger hatte bei einer erlaubten Teilzeitbeschäftigung ein zu niedriges Einkommen angegeben oder ein höheres Arbeitspensum nicht sofort gemeldet. Ein Sprecher des Bundesamtes behauptet auf Nachfrage, dass diese Leute eine bewusste Täuschung begangen hätten. Beweisen kann die Behörde das nicht.
Kostenersparnis: Zahlen ebenfalls frisiert
Denn in der Pressemitteilung steht auch: Nur 30 der 320 Betroffenen stehen unter tatsächlich unter Betrugsverdacht. Die IV hat gegen sie Anzeige erstattet. Doch selbst bei diesen 30 Personen ist das Strafverfahren noch nicht beendet. Längst nicht jede Anzeige führt zu einer Verurteilung. Eine Statistik über rechtskräftig verurteilte Betrüger führt die IV nach eigenen Angaben nicht.
Mit Vorsicht zu geniessen sind auch die Angaben des Bundesamtes zum angeblichen finanziellen Erfolg der Betrugsbekämpfung. Offiziell waren im letzten Jahr 40 Vollzeitangestellte damit beschäftigt. Personalkosten 6.8 Millionen Franken. Ihre Arbeit soll der IV insgesamt 100 Millionen Franken Kosten gespart haben. Das Bundesamt kommt nach eigenen Angaben auf diese Zahl, in dem es die durchschnittliche Schweizer IV-Jahresrente von 20 000 Franken mit der durchschnittlichen Bezugsdauer von 15 Jahren und den 320 Fällen multipliziert. Der Haken: Die IV hat einen Teil der 320 Renten nur gekürzt, nicht gestrichen. Zudem stehen nicht alle 320 Rentner am Anfang des Rentenbezugs. Fazit: Die Kostenersparnis ist bei weitem nicht so hoch wie angegeben.
„IV-Bezüger stehen unter einem generellen Missbrauchsverdacht“
Der Zürcher Rechtsanwalt und Sozialversicherungs-Spezialist Kurt Pfändler kritisiert die „hochgerechneten Erfolge der IV bei der Betrugsbekämpfung als übertrieben.“ Gleich tönt es bei Bruno Schmucki vom Behindertenverband Procap: „ Das Bundesamt für Sozialversicherungen bauscht mit Zahlentricks den IV-Missbrauch zum Problem auf.“ Schmucki beklagt den „politischen Flurschaden „dieser Strategie: „Wir spüren bei der täglichen Arbeit, dass alle IV-Bezüger unter einem generellen Missbrauchsverdacht stehen.“ Dabei standen im letzten Jahr letztlich nur 30 von total 275 000 IV-Bezügern unter einem konkreten Betrugsverdacht.
Samstag, 23. Juni 2012
Samstag, 9. Juni 2012
Auszug aus einer Diskussion zum Thema Behindertenbetreuung
Ingrid Pütz:
Ist doch so, wenn die Betroffenen selbstständiger werden, brauchen sie keine Betreuer und sie wären arbeitslos. Also muss Abhängigkeit geschaffen werden.
Anja Hübner:
Dabei ist diese Befürchtung komplett unbegründet. Betreuung hat ja nichts mit Bevormundung oder Gängelei zu tun. Man kann auch betreuen ohne seinen Schützling zu einem unselbstständigen Hündchen abzurichten. Man sollte es sogar denn so ist es eigentlich vorgesehen. Aber wenn dann diese Hobbydiktatoren ankommen die der Einfachheit halber lieber Sozialpädagogik studieren um dann ganz entspannt einen Beruf auszuüben ohne tatsächlich arbeiten zu müssen, dann wird's echt unschön. Solche Leute gehören vielleicht als Trainer auf den Hundeplatz oder zu "Problem-Teenies" um die wieder auf die richtige Bahn zu zwingen, aber nicht in Bereiche in denen sie auf Wehrlose losgelassen werden. Es ist halt viel entspannter die Leute mit ununterbrochenen Anweisungen (oder z.B. in Altenheimen mit Medikamenten) ruhig zu stellen um dann in aller Ruhe mit den anderen "Betreuern" Käffchen trinken zu können, als sich wirklich mit den Schutzbefohlenen zu befassen, ihre Bedürfnisse zu erkennen und umzusetzen. Da aber leider die breite Masse und vor allem auch die Gesetzgebung "froh ist dass sich überhaupt irgendjemand so etwas antut und um diese Leute kümmert"(O-Ton in einer Diskussion mit einem Berliner Politiker) wird es wohl noch ein langer und harter Kampf bis diese Zustände komplett abgeschafft sind.
Ich danke den beiden Damen, dass Sie mir erlaubt haben, das hier zu zitieren. Sie bringen es wirklich auf den Punkt.
Ist doch so, wenn die Betroffenen selbstständiger werden, brauchen sie keine Betreuer und sie wären arbeitslos. Also muss Abhängigkeit geschaffen werden.
Anja Hübner:
Dabei ist diese Befürchtung komplett unbegründet. Betreuung hat ja nichts mit Bevormundung oder Gängelei zu tun. Man kann auch betreuen ohne seinen Schützling zu einem unselbstständigen Hündchen abzurichten. Man sollte es sogar denn so ist es eigentlich vorgesehen. Aber wenn dann diese Hobbydiktatoren ankommen die der Einfachheit halber lieber Sozialpädagogik studieren um dann ganz entspannt einen Beruf auszuüben ohne tatsächlich arbeiten zu müssen, dann wird's echt unschön. Solche Leute gehören vielleicht als Trainer auf den Hundeplatz oder zu "Problem-Teenies" um die wieder auf die richtige Bahn zu zwingen, aber nicht in Bereiche in denen sie auf Wehrlose losgelassen werden. Es ist halt viel entspannter die Leute mit ununterbrochenen Anweisungen (oder z.B. in Altenheimen mit Medikamenten) ruhig zu stellen um dann in aller Ruhe mit den anderen "Betreuern" Käffchen trinken zu können, als sich wirklich mit den Schutzbefohlenen zu befassen, ihre Bedürfnisse zu erkennen und umzusetzen. Da aber leider die breite Masse und vor allem auch die Gesetzgebung "froh ist dass sich überhaupt irgendjemand so etwas antut und um diese Leute kümmert"(O-Ton in einer Diskussion mit einem Berliner Politiker) wird es wohl noch ein langer und harter Kampf bis diese Zustände komplett abgeschafft sind.
Ich danke den beiden Damen, dass Sie mir erlaubt haben, das hier zu zitieren. Sie bringen es wirklich auf den Punkt.
Dienstag, 29. Mai 2012
Skandal um IV-Betrug! Untersuchung enthüllt erschreckende Zustände
Seit dem 1. August 2008 geht die Invalidenversicherung mit einem neuen Konzept gegen IV-Betrüger vor. Nachdem nun dreieinhalb Jahre lang Daten gesammelt und ausgewertet werden konnten, ergibt sich ein schockierendes Bild. Das wahre Ausmass des IV-Missbrauchs ist erschreckend, wie diese Grafik (Quelle: IV-Statistiken 2008-2011) eindrücklich illustriert:
Die blauen Balken zeigen die jeweilige Gesamtzahl aller IV-Rentner, die roten, naja, "Balken" die Anzahl aufgedeckter Betrugsfälle. Wir haben diese Grafik übrigens deshalb dreidimensional dargestellt, weil dieser ausufernde IV-Betrug auf einer zweidimensionalen Grafik mit blossem Auge nicht mehr zu erkennen gewesen wäre.
Noch skandalöser als der eigentliche Missbrauch ist aber folgendes: Obwohl sich die Anzahl jährlich aufgedeckter Betrugsfälle seit 2009 immer im dreistelligen Bereich bewegt, liegt die Anzahl der Fälle, in denen der Betrug angezeigt wird und/oder zu Unrecht bezogene Leistungen zurück gefordert werden, immer nur im zweistelligen Bereich, wie diese Grafik (Quelle: BSV) zeigt:
- Das ist schon sehr merkwürdig, ist Betrug doch ein sogenanntes Offizialdelikt, dass, genauso wie beispielsweise Mord, in jedem Fall strafrechtlich verfolgt wird.* Dass unsere Kuscheljustiz hier so nachsichtig, um nicht zu sagen fahrlässig mit angeblich überführten Verbrechern umgeht, ist für jeden aufrechten Steuerzahler mehr als ärgerlich.
Der eine oder andere Gutmensch könnte deshalb leicht auf die Idee kommen, dass es sich nur bei den angezeigten Fällen um potentielle Betrüger handelt, die bis zur Urteilsverkündung als unschuldig zu gelten haben. Solche Wirrköpfe könnten dem BSV und den Medien vorwerfen, dass sie all die anderen IV-Betrüger, welche von der IV überführt aber nicht angezeigt wurden, mit ihrem Betrugsvorwurf verleumden, um die Bevölkerung gegen IV-Rentner aufzuhetzen.
Jetzt mal im Ernst: Die bislang publizierten Betrugszahlen sind vor diesem Hintergrund komplett wertlos. Betrug ist ein klar definierter Straftatbestand, dem die Justiz in jedem Fall nachgehen MUSS. Tut sie das nicht, liegt das daran, dass kein begründeter Verdacht besteht. Das heisst z.B. für 2011, dass von den 320 als Betrüger bezeichneten Personen 290 total unschuldig sind, während dem die restlichen 30 lediglich verdächtig sind, einen Betrug begangen zu haben.
Nur rechtskräftig verurteilte Personen sind überführte Betrüger und diese Zahlen veröffentlicht das BSV nirgends - aus gutem Grund. Was Medien und Bundesamt da von sich geben, ist Verleumdung gegenüber den überprüften Personen und sollte endlich unterbunden werden.
*Art. 146 StGB
Betrug
1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Art. 22 StGB
Strafbarkeit des Versuchs
1 Führt der Täter, nachdem er mit der Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens begonnen hat, die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende oder tritt der zur Vollendung der Tat gehörende Erfolg nicht ein oder kann dieser nicht eintreten, so kann das Gericht die Strafe mildern.
Siehe auch:
BSV: Betrugsbekämpfung in der IV 2011
Schweizer Fernsehen: Massnahmen gegen IV-Betrug sind erfolgreich
20 minuten: Kampf gegen IV-Betrug bringt 100 Millionen
Blick: Betrugsbekämpfung bei der IV spart 100 Millionen Franken ein
Tages Anzeiger: 320 IV-Betrüger aufgeflogen
NZZ: Betrugsbekämpfung in der IV zahlt sich aus
Der Bund: 320 IV-Betrüger aufgeflogen
Die blauen Balken zeigen die jeweilige Gesamtzahl aller IV-Rentner, die roten, naja, "Balken" die Anzahl aufgedeckter Betrugsfälle. Wir haben diese Grafik übrigens deshalb dreidimensional dargestellt, weil dieser ausufernde IV-Betrug auf einer zweidimensionalen Grafik mit blossem Auge nicht mehr zu erkennen gewesen wäre.
Noch skandalöser als der eigentliche Missbrauch ist aber folgendes: Obwohl sich die Anzahl jährlich aufgedeckter Betrugsfälle seit 2009 immer im dreistelligen Bereich bewegt, liegt die Anzahl der Fälle, in denen der Betrug angezeigt wird und/oder zu Unrecht bezogene Leistungen zurück gefordert werden, immer nur im zweistelligen Bereich, wie diese Grafik (Quelle: BSV) zeigt:
- Das ist schon sehr merkwürdig, ist Betrug doch ein sogenanntes Offizialdelikt, dass, genauso wie beispielsweise Mord, in jedem Fall strafrechtlich verfolgt wird.* Dass unsere Kuscheljustiz hier so nachsichtig, um nicht zu sagen fahrlässig mit angeblich überführten Verbrechern umgeht, ist für jeden aufrechten Steuerzahler mehr als ärgerlich.
Der eine oder andere Gutmensch könnte deshalb leicht auf die Idee kommen, dass es sich nur bei den angezeigten Fällen um potentielle Betrüger handelt, die bis zur Urteilsverkündung als unschuldig zu gelten haben. Solche Wirrköpfe könnten dem BSV und den Medien vorwerfen, dass sie all die anderen IV-Betrüger, welche von der IV überführt aber nicht angezeigt wurden, mit ihrem Betrugsvorwurf verleumden, um die Bevölkerung gegen IV-Rentner aufzuhetzen.
Jetzt mal im Ernst: Die bislang publizierten Betrugszahlen sind vor diesem Hintergrund komplett wertlos. Betrug ist ein klar definierter Straftatbestand, dem die Justiz in jedem Fall nachgehen MUSS. Tut sie das nicht, liegt das daran, dass kein begründeter Verdacht besteht. Das heisst z.B. für 2011, dass von den 320 als Betrüger bezeichneten Personen 290 total unschuldig sind, während dem die restlichen 30 lediglich verdächtig sind, einen Betrug begangen zu haben.
Nur rechtskräftig verurteilte Personen sind überführte Betrüger und diese Zahlen veröffentlicht das BSV nirgends - aus gutem Grund. Was Medien und Bundesamt da von sich geben, ist Verleumdung gegenüber den überprüften Personen und sollte endlich unterbunden werden.
*Art. 146 StGB
Betrug
1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Art. 22 StGB
Strafbarkeit des Versuchs
1 Führt der Täter, nachdem er mit der Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens begonnen hat, die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende oder tritt der zur Vollendung der Tat gehörende Erfolg nicht ein oder kann dieser nicht eintreten, so kann das Gericht die Strafe mildern.
Siehe auch:
BSV: Betrugsbekämpfung in der IV 2011
Schweizer Fernsehen: Massnahmen gegen IV-Betrug sind erfolgreich
20 minuten: Kampf gegen IV-Betrug bringt 100 Millionen
Blick: Betrugsbekämpfung bei der IV spart 100 Millionen Franken ein
Tages Anzeiger: 320 IV-Betrüger aufgeflogen
NZZ: Betrugsbekämpfung in der IV zahlt sich aus
Der Bund: 320 IV-Betrüger aufgeflogen
Dienstag, 17. April 2012
Denunzieren als Volkssport neu auch in der Schweiz
Die IV-Stelle Thurgau unterhält schon seit längerem ein Online-Formular, auf dem man seine Mitmenschen anonym als Scheininvalide anschwärzen kann. Offenbar sind jetzt auch Solothurn und Luzern auf diesen Zug aufgesprungen.
ZSL Schweiz hat jetzt dazu aufgerufen, diese Meldeformulare zu nutzen, um die IV-Stellen für ihr Vorgehen zu kritisieren. Ich habe genau das getan und fordere Jede/n der das liest dazu auf, das selbe zu tun.
Meine Beschwerde:
"Sehr geehrte Damen und Herren
Als geschichtsbewusster Bürger dieses Landes möchte ich Ihnen sagen, dass mich Ihr Vorgehen zutiefst anwidert. Leute dazu auf zu rufen, ihre Nachbarn anonym anzuschwärzen ist eines Rechtsstaates unwürdig und erinnert an die dunkelsten Kapitel der jüngeren europäischen Vergangenheit.
Um Missbräuche aufdecken zu können, stehen Ihnen genügend lautere, sittenkonforme Instrumente zur Verfügung. Diese machen es überflüssig auf gehässige Querulanten, deren Glaubwürdigkeit ohnehin bestenfalls fragwürdig ist, zurück zu greifen. Wir leben hier nicht in der DDR.
Freundliche Grüsse von einem Bürger, der zu seinen Äusserungen mit seinem Namen stehen kann.
David Siems"
Siehe auch:
Spitzelformular Thurgau
Spitzelformular Solothurn
Spitzelformular Luzern
ZSL Schweiz hat jetzt dazu aufgerufen, diese Meldeformulare zu nutzen, um die IV-Stellen für ihr Vorgehen zu kritisieren. Ich habe genau das getan und fordere Jede/n der das liest dazu auf, das selbe zu tun.
Meine Beschwerde:
"Sehr geehrte Damen und Herren
Als geschichtsbewusster Bürger dieses Landes möchte ich Ihnen sagen, dass mich Ihr Vorgehen zutiefst anwidert. Leute dazu auf zu rufen, ihre Nachbarn anonym anzuschwärzen ist eines Rechtsstaates unwürdig und erinnert an die dunkelsten Kapitel der jüngeren europäischen Vergangenheit.
Um Missbräuche aufdecken zu können, stehen Ihnen genügend lautere, sittenkonforme Instrumente zur Verfügung. Diese machen es überflüssig auf gehässige Querulanten, deren Glaubwürdigkeit ohnehin bestenfalls fragwürdig ist, zurück zu greifen. Wir leben hier nicht in der DDR.
Freundliche Grüsse von einem Bürger, der zu seinen Äusserungen mit seinem Namen stehen kann.
David Siems"
Siehe auch:
Spitzelformular Thurgau
Spitzelformular Solothurn
Spitzelformular Luzern
Mittwoch, 29. Februar 2012
Nachruf Gesellschaft, Behinderung und die Invalidenversicherung (ivinfo)
Marie Baumann aka Mia hört auf zu bloggen. Diese Hiobsbotschaft ist seit heute Morgen, ca. 9 Uhr auf ihrem Blog zu lesen. Doch warum ist das überhaupt eine Hiobsbotschaft für mich und viele andere Menschen?
Zum einen liegt es wohl daran, dass Marie Baumann, obwohl "nur" eine Bloggerin, hohe journalistische Ansprüche an ihre Arbeit stellte. Und das in einer Zeit, in der die einst seriösen Zeitungen dieses Landes grössten Teils zu Boulevard-Blättern verkommen sind, die sich für gute Verkaufszahlen für jede Propaganda bereitwillig und unkritisch hergeben. Das ist gerade für behinderte Menschen ein grosses Problem. Denn mit Behinderten-Gleichberechtigung gewinnt man keine Leser, wohl aber mit "Scheininvaliden" und "Sozialschmarotzern".
Das alleine verdeutlicht aber nicht den Verlust, den wir erlitten haben. Marie Baumanns Engagement war auch darum so bedeutsam, weil man selbiges im Behindertenwesen meistens vergeblich sucht. Während dem die neoliberale Gegenseite seit Jahren eine bis ins letzte Detail durch choreographierte Hetzkampagne gegen Behinderte betreibt, die sie geschickt hinter Missbrauchsdebatten, Spardruck und falschen Versprechungen versteckt, stehen Behindertenorganisationen, Gewerkschaften, linke Parteien und die Landeskirchen ohnmächtig in der Landschaft herum. Hie und da eine oberflächliche Betroffenheitsbekundung zur neusten gegen Behinderte ausgeheckten Scheusslichkeit ist das höchste der Gefühle.
Deshalb hat Marie Baumann in den letzten zweieinhalb Jahren hobbybloggen mehr für die behinderten Menschen dieses Landes getan, als manche professionelle Behindertenorganisation. Deshalb ist jede wirklich engagierte Person, die sich zurückzieht oder stirbt ein eigentlich nicht zu verkraftender Verlust für unsere Sache. Deshalb verlieren wir die Lust am kämpfen: Wir sind alleine, werden hängen gelassen und können kaum Erfolge feiern.
Einen Kampf zu verlieren ist an sich keine Schande. Dass wir ihn mit so wenigen Kämpfern auf diese würdelose Weise verlieren ist aber unerträglich.
Siehe auch: So long, and thanks for all the fish
Zum einen liegt es wohl daran, dass Marie Baumann, obwohl "nur" eine Bloggerin, hohe journalistische Ansprüche an ihre Arbeit stellte. Und das in einer Zeit, in der die einst seriösen Zeitungen dieses Landes grössten Teils zu Boulevard-Blättern verkommen sind, die sich für gute Verkaufszahlen für jede Propaganda bereitwillig und unkritisch hergeben. Das ist gerade für behinderte Menschen ein grosses Problem. Denn mit Behinderten-Gleichberechtigung gewinnt man keine Leser, wohl aber mit "Scheininvaliden" und "Sozialschmarotzern".
Das alleine verdeutlicht aber nicht den Verlust, den wir erlitten haben. Marie Baumanns Engagement war auch darum so bedeutsam, weil man selbiges im Behindertenwesen meistens vergeblich sucht. Während dem die neoliberale Gegenseite seit Jahren eine bis ins letzte Detail durch choreographierte Hetzkampagne gegen Behinderte betreibt, die sie geschickt hinter Missbrauchsdebatten, Spardruck und falschen Versprechungen versteckt, stehen Behindertenorganisationen, Gewerkschaften, linke Parteien und die Landeskirchen ohnmächtig in der Landschaft herum. Hie und da eine oberflächliche Betroffenheitsbekundung zur neusten gegen Behinderte ausgeheckten Scheusslichkeit ist das höchste der Gefühle.
Deshalb hat Marie Baumann in den letzten zweieinhalb Jahren hobbybloggen mehr für die behinderten Menschen dieses Landes getan, als manche professionelle Behindertenorganisation. Deshalb ist jede wirklich engagierte Person, die sich zurückzieht oder stirbt ein eigentlich nicht zu verkraftender Verlust für unsere Sache. Deshalb verlieren wir die Lust am kämpfen: Wir sind alleine, werden hängen gelassen und können kaum Erfolge feiern.
Einen Kampf zu verlieren ist an sich keine Schande. Dass wir ihn mit so wenigen Kämpfern auf diese würdelose Weise verlieren ist aber unerträglich.
Siehe auch: So long, and thanks for all the fish
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