Mittwoch, 26. Februar 2014

offener Briefwechsel zwischen hermesplus und der Invalidenversicherung

Der Götterbote Hermes mit einem Pluszeichen


Offener Brief "IV-Debakel" von hermesplus* an die Mitglieder der Landesregierung und der Legislative

Sehr geehrter Herr Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des EDI
sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates
sehr geehrte Damen und Herren des Stände- und Nationalrates

in der Kassensturzsendung vom 29.10.2013 zum Thema IV Probleme habe ich das Interview von Herrn Bortoluzzi (SVP Politiker) gehört. Was er da zu sagen hatte, war schlicht unglaublich und beschämend. Er äusserte sich dahingehend, dass er 4 bis 4,5 Tausend IV Bezüger von insgesamt 290‘000 betroffenen die Zeche zahlen lasse, weil – Zitat „in den letzten 20 Jahren zu lasch umgegangen wurde. Die einzelnen Betroffenen können ja die Rechtsmittel ergreifen“. Solche Äusserungen sind unsensibel, technokratisch, lobbyorientiert und sozial-inkompetent.

Für die meisten der Betroffenen ist der Rechtsweg praktisch aussichtslos und finanziell wohl kaum tragbar. Zudem ist es für den einzelnen Betroffenen demütigend, ja würdelos, dem juristischen Trauerspiel durch alle gerichtlichen Instanzen zu folgen. Die Kassensturzsendungen vom 29.10.2013 und 22.5.2012 zeigen dazu vernichtende Fallbeispiele. Das Reglement für die BV versicherte Person stützt sich im Leistungsfall in den meisten Fällen auf die IV ab. In der Summe, ein super Geschäft für die Pensionskassen und der Versicherungen. Zu schlechter Letzt wird der Versicherte noch mit dem Wegfall des ALV Taggeldes bestraft. Die finanzielle Sicherheit, wofür der Betroffene sein ganzes Leben lang hart gearbeitet und gespart hat, ist mit einem politischen Federstrich verloren. Solche tragischen, in die Öffentlichkeit getragenen, Einzelschicksale haben leider keine genügende Wirkung auf die Politik.

Diese Unglaublichkeiten haben mich veranlasst, mich vertieft zu diesem Thema zu informieren und einzuarbeiten. Die Bedeutung des Zitats aus der genannten Kassensturzsendung „Im Rahmen der IV Revision soll bis im Jahr 2018 17‘000 vor allem psychisch angeschlagene Personen wieder ins Arbeitsleben zurückgeführt werden. Das entspricht 12‘000 Renten. Bis Ende des nächsten Jahres sollen bis 4‘500 dieser Rentenbezüger die Unterstützung gestrichen werden“.

Dabei ist leicht festzustellen, dass:

die Kosten dieses „Vorhabens“ sich zusätzlich und jährlich wiederkehrend auf CHF 700 Millionen belaufen. Es wird dafür der Gegenwert von jährlich 35‘000 mittleren IV Renten eingesetzt. Wie ist das der Bevölkerung zu erklären?

(600 Integration, 45 Gutachter, 53 Personalausbau nach NZZ, nachfolgend erläutert)


Das lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Das ist der Worst Case der Schweizer Politik. Diese setzt den Gegenwert von jährlich 35‘000 IV Renten ein um ein Sparziel bis ins Jahr 2018 von 17‘000 Renten zu erreichen.

Mit einer geringen Erhöhung der IV Prämienprozente ab dem Jahr 2006, wäre diese heutige politische Schändlichkeit kein Thema. Die Schweizer Politik versagt kläglich, wenn sie es in den genannten 20 Jahren nicht fertig brachte, dieses Problem zu beheben.

Über eine mögliche Mitwirkung der Wirtschaft (Arbeitgeber) finde ich keine entsprechenden Hinweise.

Der politische Sparwille wird mit nachstehenden Fakten mehr als in Frage gestellt:

Frauen und Männer mit einer IV Rente haben bereits in den Jahren von 2008 bis 2012 um 17‘000 auf 271‘000 Personen abgenommen. Obwohl die Bevölkerung in der Schweiz im gleichen Zeitraum um 349‘000 Personen zugenommen hat. Die Personalkosten der IV haben in den Jahren von 2008 bis 2011 um knapp CHF 35 Millionen auf CHF 194 Millionen zugenommen. Die noch in Abklärung oder seit dem Jahr 2008 abgelehnten IV Gesuche sind in den Erhebungen nicht inbegriffen. Es würde interessieren wie hoch die Ablehnungsquote bei den IV Anträgen ist.

Wäre der Prämien %-Satz für die IV Versicherung ab Jahr 2006 von gegenwärtig 1,4% um 0,6% auf 2,0% angehoben worden, hätte dies CHF 13 Milliarden mehr Prämieneinnahmen gebracht. Die Verschuldung mit über CHF 13 Milliarden wäre kein Thema und der Arbeitgeber würde nur um 0,3% mehr Prämie belastet. Heute beträgt die Belastung der Arbeitgeber an die Sozialversicherungen fast 18% der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Die Prämie für die EO, sprich „Mutterschaftstaggeld während 17 Wochen“ wurde im Jahr 2011 auch ohne Probleme entsprechend erhöht.

Im Internet findet man heute 22 MEDAS Zentren. Gemäss Aussagen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) waren es im Jahr 2012 18 MEDAS Zentren. Gemäss vorgenanntem Kassensturzbericht kostet eine MEDAS Abklärung pauschal CHF 9‘000. Beispielsweise werden die abzuklärenden Personen dort für 3 Übernachtungen mit Stundenplan ins Zentrum aufgeboten. Der Stundenplan für eine gesamte Abklärung sieht z.B. 3 – 4 Sitzungen mit irgendeinem Arzt von je max. 60 Minuten plus eine Schlussbesprechung vor. (z.B. eine Kinderärztin für die Anamnese) Spezialabklärungen (MRI, etc.) werden normalerweise abgelehnt: Sei zu teuer. Sehr einträglich für ein privatrechtlich geführtes MEDAS Zentrum.

Gemäss Kassensturzsendung vom 22.5.2012 bezahlt die IV jährlich bis CHF 45 Millionen für Gutachten. Bei einer mittleren IV Rente pro Jahr könnten 2‘300 Personen dafür eine Rente/Jahr erhalten. Im Jahr 2011 wurden gemäss Stefan Richter Vizedirektor des BSV gegen CHF 600 Millionen jährlich für Massnahmen (Wiedereingliederung und Integration) ausgegeben. Das entspräche etwa für 30‘000 Personen eine mittlere IV Rente/Jahr. Wohin geht das Geld, wenn die Rentenbezüger in den letzten 5 Jahren bereits um 17‘000 Personen abgenommen haben? Im Jahr 1990 wurden an private Haushalte CHF 3,3 Milliarden Leistungen an Versicherte erbracht. Bis zum Jahr 2005 ist diese Summe bereits auf CHF 9 Milliarden angewachsen. (Wieviele von der Arbeitswelt wurden in die IV „Ausgemusterte“ entsorgt?) Bis zum Jahr 2012 haben diese Leistungen an Versicherte auf CHF 8,1 Milliarden wieder abgenommen.

Gemäss Taschenstatistik 2013 der Sozialversicherungen weist die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen für
Sozialleistungen CHF 120 Milliarden aus. Der Anteil der IV beträgt lediglich CHF 8 Milliarden, also 6.67% aller Leistungen an die Versicherten. Die Verwaltungs- und Durchführungskosten sowie übrigen Ausgaben verschlingen auch noch CHF 1 Milliarde.

Im Gesamten gesehen, sind diese Turbulenzen rund um die IV von der Politik hausgemacht. Ein Sturm im Wasserglas! Aber mit so viel Vernichtungspotenzial für die Betroffenen und letztlich nur eine Umverlagerung an die Sozialhilfe. Gespart wird also nichts. Im Gegenteil! In beiden Fällen bezahlt es der Steuer- und Prämienzahler.

Herrn Bortoluzzis politischen Tätigkeiten werden vom Steuerzahler bezahlt, auch von diesen Personen, die er hier in die „Pfanne“ haut. Als Mitglied der sozialen Sicherheit und Gesundheit wie auch der Sicherheitspolitik sollte er eigentlich Fürsprecher für das soziale System und Sicherheit der Bürger sein. Aber nein, wir steuern rasend schnell in den Generationenkonflikt rein, den die ältere Generation verlieren wird.

Auch bei der beruflichen Vorsorge ist eine Anpassung zur einheitlichen Prämienlast für Jung und Alt ebenfalls dringendst notwendig. Die Prämienabstufung in 4 Altersgruppen ist längst überholt! Die jungen Versicherten benachteiligt es im Leistungsfall durch zu kleines angespartes Kapital und die älteren Versicherten benachteiligt es bei der Stellensuche. Im Leistungsfall kann es in beiden Fällen auch zum Fürsorgeproblem führen. Jung kommen sie und Alt werden sie in der Arbeitswelt. Die Jungen bringen frisches Gedankengut und die alten bewährte Berufserfahrung.

Die soziale Sicherheit und der Generationenvertrag sollten auch zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen durch die demographische Entwicklung gewährleistet sein. Das durch Prämienzahlungen angehäufte Vermögen der gesamten Sozialversicherungen beträgt gemäss Taschenstatistik 2013 per 2011 CHF 702 Milliarden. Die IV Schulden per 2010 mit CHF 14,912 Milliarden haben innert zwei Jahren um CHF 5,560 Milliarden auf CHF 9,352 Milliarden abgenommen. Der Anteil des Vermögens der beruflichen Vorsorge beträgt CHF 620 Milliarden.

In der NZZ vom 12.11.2013 habe ich den Artikel „Wo der Bund Personal ausbaut“ aufmerksam gelesen. Die Soziale Wohlfahrt wurde in den Jahren 2007 bis 2012 um insgesamt 249 Stellen ausgebaut. Das entspricht über 27% des genannten gesamten Stellenausbaus. Jede Stelle kostete für das Jahr 2008 CHF 192‘000 und bereits über CHF 213‘00 für Jahr 2012. Nur Personalkosten. Ein Zuwachs pro Stelle um über 11%. Zusätzlich sind noch die Arbeitsplatzkosten und Übriges aufzurechnen. Dieser Stellenausbau für die Bewältigung des Abbaus der IV Rentner bringt zusätzliche Personalkosten von über CHF 53 Millionen/Jahr.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Quellenverweise:
Finanzstatistik/Berichterstattung = http://www.efv.admin.ch/d/dokumentation/finanzstatistik/berichterstattung.php
Taschenstatistik 2013/Sozialversicherungen = http://www.bsv.admin.ch/shop/00006/00025/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCEdXt2fmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--
Kassensturzsendung 29.10.2013 = http://www.srf.ch/konsum/themen/versicherungen/rente-weg-iv-macht-kranke-per-gesetz-gesund
MEDAS Zentren = https://www.suissemedap.ch/Pages/MedasMap.aspx

Hochachtungsvoll

________________

Antwort von Stefan Ritler, Vizedirektor BSV und Chef Invalidenversicherung

Sehr geehrter Herr*

Ihre E-Mail an den Bundesrat und die Mitglieder des Parlaments vom 12. Dezember 2013 sowie Ihre E-Mail an Bundespräsident Didier Burkhalter vom 10. Januar 2014 wurden uns zur direkten Beantwortung weitergeleitet. Wir haben von Ihnen ausführlichen Schilderungen Kenntnis genommen.

Erstes Ziel der Invalidenversicherung (IV) ist es, Menschen die durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung erwerbslos geworden sind, in die aktive Arbeitswelt wieder einzugliedern oder falls diese nicht möglich ist, ihnen die Existenz zu sichern. Dieses Ziel wird dank den Frühinterventions- und Früherfassungsmassnahmen der 5. IVG-Revision und den verstärkten Eingliederungsmassnahmen der 6. IVG-Revision sichergestellt.

Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung ist Ihnen bekannt. Die Realität der verschuldeten IV zwang uns zum Handeln. Die Schulden betrugen Ende 2010 rund 15 Milliarden. Das Schweizer Volk hat in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 die Zusatzfinanzierung für die IV angenommen und damit auch klar seinen Willen ausgedrückt, dass die IV finanziell saniert werden soll. Das finanzielle Gleichgewicht der IV einzig durch zusätzliche Mittel wieder herzustellen, ist leider unmöglich, und es sind leistungsseitige Einsparungen notwendig. Diese Leistungseinsparungen werden jedoch genau abgewogen und auf die soziale Tragbarkeit überprüft.

Wir sind überzeugt, diese Massnahmen tragen wesentlich dazu bei, dass die IV auch in Zukunft für diejenigen Menschen Leistungen erbringen kann, die solche wirklich benötigen.

Wir gehen mit Ihnen einig, dass Beitragserhöhungen eine Lösung wären, die finanzielle Lage der IV zu verbessern und ins Gleichgewicht zu bringen. Bei dieser Variante würden jedoch einzig aktive Personen das Defizit der IV tragen. Aus diesem Grund wurde eine Erhöhung der Mehrwertsteuer als sozialer und solidarischer bewertet.

Unsere Aufgabe ist, den heutigen guten Standard für die kommenden Generationen zu sichern. Es gilt nicht nur das Erreichte zu bewahren, sondern vorausschauend Reformen einzuleiten, die den sich verändernden gesellschaftlichen Voraussetzungen Rechnung tragen.

Freundliche Grüsse

Stefan Ritler, Vizedirektor

________________

offene Antwort von hermesplus* an Stefan Ritler, IV-Chef

Sehr geehrter Herr Ritler

Ich danke Ihnen für Ihr oben aufgeführtes Antwortschreiben. Meine beiden Emails waren an den Bundesrat und an das Parlament gerichtet, deshalb habe ich eine Antwort vom Bundesrat erwartet.

Bemerkenswert ist, dass Sie meinen Berechnungen nichts entgegenhalten. Ihre Antworten eröffnen keine Neuigkeiten. Sie geben im Wesentlichen die politische Traktandenliste wieder.

Auszug aus dem Brief vom BSV

„Erstes Ziel der Invalidenversicherung (IV) ist es, Menschen die durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung erwerbslos geworden sind, in die aktive Arbeitswelt wieder einzugliedern oder falls dies nicht möglich ist, ihnen die Existenz zu sichern. Dieses Ziel wird dank den Frühinterventions- und Früherfassungsmassnahmen der 5. IVG-Revision und den verstärkten Eingliederungsmassnahmen der 6. IVG-Revision sichergestellt.“

Die Politik nimmt einfach nur die finanzielle Fehlentwicklung der IV-Rechnung, ungeachtet der tragischen einzelnen Schicksale, zur Kenntnis. Gemäss dem Interview von Herrn Bortoluzzi im Kassensturz vom 29.10.2013 sei das aus dem Ufer laufende Finanzproblem schon seit etwa 20 Jahren bekannt, und das ist dem Unvermögen der Politik zuzuschreiben. Die Beweisgründe finden Sie in meinem Email an BR und Parlament vom 12. Dezember 2013. Hier nochmals meine wesentlichen Argumente:

- statt dass das politisch angesagte Sparziel für die IV erreicht wird, verbleiben aus dieser fehlgeleiteten Sparübung unter dem Strich Mehrkosten über CHF 3‘8 MILLIARDEN, das entspricht etwa der 12-fachen Renteneinsparung der 12‘000 Rentner, welche Sie beruflich wieder eingliedern wollen.

- der Tatbeweis für die erfolgreiche Wiedereingliederung dieser 12‘000 Rentenbezüger kann das BSV nicht erbringen. Solange landen diese betroffenen Personen bei der Sozialhilfe, resp. müssen vorerst ihre hart verdienten Ersparnisse verzehren.

- die Lebenshaltungskosten betragen ca. CHF 50‘000 pro Jahr, bei zehn Jahren ganze CHF 500‘000. Zuerst werden die Ersparnisse der Betroffenen aufgebraucht und danach muss der Steuerzahler über die Sozialhilfe bezahlen. Die Kosten eines mehrjährigen Rechtsstreites mit der IV sind exorbitant. Wer arbeitsunfähig ist, kann nicht Arbeiten oder Stempeln, umgekehrt ist er, weil er sich selbst eingliedert, kein IV-Antragsteller mehr, ein „Teufelskreis“.

- Wenn Sie nicht wissen wie es den Betroffenen und den Betrogenen da draussen wirklich geht, können Sie nicht sozialgerecht Handeln. In der Broschüre 4.09 „Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV“ im Artikel 12 ist zu lesen, „…Sie soll der versicherten Person eine Tätigkeit ermöglichen, die ihr ein Erwerbseinkommen gewährleistet, das gleich hoch ist, wie das vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung erzielte Einkommen.“ Wird von der IV verweigert! Hier der Link: http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00186/index.html?lang=de Weil die Betroffenen im Ereignis und in der Auseinandersetzung mit der IV bezüglich Rechtsgrundlagen, Richtlinien und Verordnungen keine Kenntnis und Erfahrung haben, frage ich mich, werden diese amtlich und schamlos betrogen?

- Es ist einfach zynisch, wenn Sie aussagen „ … in die aktive Arbeitswelt wieder einzugliedern
oder falls dies nicht möglich ist, ihnen die Existenz zu sichern“.

Auszug aus dem Brief vom BSV

„Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung ist Ihnen bekannt. Die Realität der verschuldeten IV zwang uns zum Handeln. Die Schulden betrugen Ende 2010 rund 15 Milliarden. Das Schweizer Volk hat in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 die Zusatzfinanzierung für die IV angenommen und damit auch klar seinen Willen ausgedrückt, dass die IV finanziell saniert werden soll. Das finanzielle Gleichgewicht der IV einzig durch zusätzliche Mittel wieder herzustellen, ist leider unmöglich, und es sind leistungsseitige Einsparungen notwendig. Diese Leistungseinsparungen werden jedoch genau abgewogen und auf die soziale Tragbarkeit geprüft.“

- Sie sagen „die IV-Schulden zwingen uns zum handeln“. Warum erst jetzt, wenn das Problem schon seit 20 Jahren bekannt ist. In der Privatwirtschaft hätten solche gigantische Fehlleistungen längst zur Entlassung geführt!

- Sie erwähnen 15 Milliarden Schulden per Ende 2010. Mittlerweile sind wir aber in 2014 angelangt. Die Verschuldung der IV Rechnung ist heute bereits wesentlich geringer, als die Politik es in der Öffentlichkeit kund tut.

- Wie genau können Sie behaupten, die soziale Tragbarkeit zu prüfen, wenn Sie die Konsequenzen dieses politischen fehlenden Willens nicht wissen oder nicht erkennen wollen.

Auszug aus dem Brief vom BSV

„Wir gehen mit Ihnen einig, dass Beitragserhöhungen eine Lösung wären, die finanzielle Lage der IV zu verbessern und ins Gleichgewicht zu bringen. Bei dieser Variante würden jedoch einzig aktive Personen das Defizit der IV tragen. Aus diesem Grund wurde eine Erhöhung der Mehrwertsteuer als sozialer und solidarischer bewertet.“

- Der Bedarf für die auszurichtende IV-Rente wird über Lohnprozente der AHV-pflichtigen Lohnsumme, also der Erwerbstätigen, bezahlt. Weil die Politik dieses IV Problem schon seit 20 Jahren verschlampt, haben wir heute das politische IV Debakel, für welche die Steuerzahler durch Erhöhung der Mehrwertsteuer aufkommen müssen.

- Aber, wie sie auch sagen, müssen die Kosten der IV von der erwerbstätigen aktiven Bevölkerung beglichen werden. Deshalb meine Rüge: Weshalb ist die minimale Erhöhung der Lohnprozente für die IV auch heute noch unantastbar und wird nicht eingeführt?

Auszug aus dem Brief vom BSV

„Unsere Aufgabe ist, den heutigen guten Standard für die kommenden Generationen zu sichern. Es gilt nicht nur das Erreichte zu bewahren, sondern vorausschauend Reformen einzuleiten, die den sich verändernden gesellschaftlichen Voraussetzung Rechnung tragen.“

- Ihre Hoffnung den guten Standard für die kommende Generation zu sichern, wird aber eindeutig und massiv mit den gescheiterten Eingliederungsmassnahmen der 6. IVG-Revision und mittels Abdrängen der IV-Rentenbezüger in die Sozialhilfe bewältigt.

Ein NZZ Artikel schreibt über eine Verdreifachung der Sozialkosten. Hier der Link:
http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/sozialhilfe-nicht-weiter-durchloechern-1.18227960

Die durch den Projektleiter Christopher Prinz „OECD zu Arbeit und Gesund“ aufgeworfene Frage, ob Jugendlichen überhaupt eine IV-Rente zu gewähren sei, gibt Anlass zur Sorge! Hier der Link:
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/die-schweiz-tut-zu-wenig-1.18227958

Ich danke Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Ebenfalls spannend ist der Link zum aktuellen Faktenblatt „Die IV-Revision 6a“
http://www.bsv.admin.ch/themen/iv/00021/03189/?lang=de

________________

*Name der Redaktion bekannt

Freitag, 7. Februar 2014

Künstler erntet Applaus für Disney-Prinzessinnen mit Behinderung

Der italienische Künstler AleXsandro Palombo spricht mit seiner neusten Serie, die Disney-Prinzessinnen in Rollstühlen oder mit fehlenden Gliedmassen zeigt, den Mangel an behinderten Charakteren in der Popkultur an. Behindertenvertreter sagen, Palombo's Botschaft sei dringend notwendig.

Gruppenfoto behinderter Disney-Prinzessinnen mit der Überschrift "Do you still like us?" (Bild: AleXsandro Palombo)

Von Schneewittchen im Rollstuhl bis Pocahontas, die nur ein Bein hat und an Krücken geht: Künstler und Modekritiker Palombo präsentiert Disney-Prinzessinnen in einer Art und Weise, wie man sie noch nie zuvor gesehen hat. "Ich wollte ein Problem sichtbar machen, das eine grosse Zahl von Menschen in der Welt betrifft.", erklärt der 40 jährige Palombo. Der Mailänder Künstler platziert die Frage "Do you still like us?" (Mögt Ihr uns immer noch?) über einem Gruppenfoto mit den neuerfundenen Prinzessinnen. "Habt Ihr jemals einen behinderten Protagonisten in einem Disney-Film gesehen?", fragt er auf seinem Blog "Humor Chic". "Habt Ihr sicher nicht, denn Behinderung passt nicht zum Standard von Disney."

Behindertenvertreter sagen, Palombo's Kampagne sei bitter nötig.

"Jeder fünfte Amerikaner hat irgend eine Art von Behinderung.", sagt Carol Glazer, Präsidentin der "National Organization on Disability" (Nationale Behindertenorganisation). "Wenn man also populäre, kultige Figuren wie Disney-Prinzessinnen kreiert, ohne dass auch nur eine von ihnen eine Behinderung hat, würdigt man 20% der Bevölkerung herab." Glazer spendet Serien wie "Push Girls" und "Glee" Beifall, da sie Stars die Rollstühle benutzen ins Rampenlicht setzen und weist die Behauptung scharf zurück, diese Sendungen seien ausbeuterisch: "Menschen, die das als unsensibel bezeichnen, sehen Behinderung nicht im grossen Zusammenhang. Alles, was diese Serien sagen ist, dass es in dieser Welt ein breites Spektrum an Menschen gibt. Und das ist eine wichtige Botschaft."

Susan Stout, Interimpräsidentin und Geschäftsführerin der "Amputee Coalition" (Koalition der Amputierten) sagt, sie würde Palombo's umgestaltete Prinzessinnen sehr gerne auf der grossen Leinwand sehen: "Wir wollen, dass alle Leute wissen, dass ein gutes Leben mit fehlenden Gliedmassen möglich ist. Eine Disney-Prinzessin mit Amputation würde das öffentliche Bewusstsein und die Fähigkeit fördern, den Verlust eines Gliedes annehmen zu können."

Palombo, der für skandalöse Karikaturen von Modegrössen wie Anna Wintour und Karl Lagerfeld bekannt ist, erklärt, dass er die Kampagne gestartet hat, um seine eigenen Erfahrungen mit Diskriminierung ansprechen zu können: "Vor zwei Jahren hatte ich eine seltene Form von Krebs und ich musste ihn entfernen lassen. Seit dem Eingriff  sind meine linksseitigen Extremitäten gelähmt."

Seine früheren Werke umfassen unter anderem Anna Wintour, die ein Schlachtermesser und den abgetrennten Kopf eines Kaninchens in der Hand hält, eine blutverschmierte Schürze trägt und sagt: "I love rabbit." (Ich liebe Kaninchen) - Ein Seitenhieb auf die von Angora besessene Modebranche. Ein anderes Bild zeigt Victoria Beckham als Skelett im Bikini mit einer Scherpe auf der "Anorexic Fashion Icon" (Magersüchtige Modeikone) steht.

Übersetzt aus dem Englischen von David Siems / Quelle der Nachricht: Daily News