Dienstag, 29. Mai 2012

Skandal um IV-Betrug! Untersuchung enthüllt erschreckende Zustände

Seit dem 1. August 2008 geht die Invalidenversicherung mit einem neuen Konzept gegen IV-Betrüger vor. Nachdem nun dreieinhalb Jahre lang Daten gesammelt und ausgewertet werden konnten, ergibt sich ein schockierendes Bild. Das wahre Ausmass des IV-Missbrauchs ist erschreckend, wie diese Grafik (Quelle: IV-Statistiken 2008-2011) eindrücklich illustriert:


Die blauen Balken zeigen die jeweilige Gesamtzahl aller IV-Rentner, die roten, naja, "Balken" die Anzahl aufgedeckter Betrugsfälle. Wir haben diese Grafik übrigens deshalb dreidimensional dargestellt, weil dieser ausufernde IV-Betrug auf einer zweidimensionalen Grafik mit blossem Auge nicht mehr zu erkennen gewesen wäre.

Noch skandalöser als der eigentliche Missbrauch ist aber folgendes: Obwohl sich die Anzahl jährlich aufgedeckter Betrugsfälle seit 2009 immer im dreistelligen Bereich bewegt, liegt die Anzahl der Fälle, in denen der Betrug angezeigt wird und/oder zu Unrecht bezogene Leistungen zurück gefordert werden, immer nur im zweistelligen Bereich, wie diese Grafik (Quelle: BSV) zeigt:


- Das ist schon sehr merkwürdig, ist Betrug doch ein sogenanntes Offizialdelikt, dass, genauso wie beispielsweise Mord, in jedem Fall strafrechtlich verfolgt wird.* Dass unsere Kuscheljustiz hier so nachsichtig, um nicht zu sagen fahrlässig mit angeblich überführten Verbrechern umgeht, ist für jeden aufrechten Steuerzahler mehr als ärgerlich.

Der eine oder andere Gutmensch könnte deshalb leicht auf die Idee kommen, dass es sich nur bei den angezeigten Fällen um potentielle Betrüger handelt, die bis zur Urteilsverkündung als unschuldig zu gelten haben. Solche Wirrköpfe könnten dem BSV und den Medien vorwerfen, dass sie all die anderen IV-Betrüger, welche von der IV überführt aber nicht angezeigt wurden, mit ihrem Betrugsvorwurf verleumden, um die Bevölkerung gegen IV-Rentner aufzuhetzen.

Jetzt mal im Ernst: Die bislang publizierten Betrugszahlen sind vor diesem Hintergrund komplett wertlos. Betrug ist ein klar definierter Straftatbestand, dem die Justiz in jedem Fall nachgehen MUSS. Tut sie das nicht, liegt das daran, dass kein begründeter Verdacht besteht. Das heisst z.B. für 2011, dass von den 320 als Betrüger bezeichneten Personen 290 total unschuldig sind, während dem die restlichen 30 lediglich verdächtig sind, einen Betrug begangen zu haben.

Nur rechtskräftig verurteilte Personen sind überführte Betrüger und diese Zahlen veröffentlicht das BSV nirgends - aus gutem Grund. Was Medien und Bundesamt da von sich geben, ist Verleumdung gegenüber den überprüften Personen und sollte endlich unterbunden werden.


*Art. 146 StGB

Betrug

1 Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Art. 22 StGB

Strafbarkeit des Versuchs

1 Führt der Täter, nachdem er mit der Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens begonnen hat, die strafbare Tätigkeit nicht zu Ende oder tritt der zur Vollendung der Tat gehörende Erfolg nicht ein oder kann dieser nicht eintreten, so kann das Gericht die Strafe mildern.


Siehe auch:

BSV: Betrugsbekämpfung in der IV 2011

Schweizer Fernsehen: Massnahmen gegen IV-Betrug sind erfolgreich

20 minuten: Kampf gegen IV-Betrug bringt 100 Millionen

Blick: Betrugsbekämpfung bei der IV spart 100 Millionen Franken ein

Tages Anzeiger: 320 IV-Betrüger aufgeflogen

NZZ: Betrugsbekämpfung in der IV zahlt sich aus

Der Bund: 320 IV-Betrüger aufgeflogen