Samstag, 18. Dezember 2010

Nationalrat gibt Psychisch Behinderte zum Abschuss frei und führt Sklavenarbeit für Behinderte ein



Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer

Für die psychisch Behinderten unter Ihnen hat sich der Nationalrat ein übles Weihnachtsgeschenk ausgedacht:

"Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden, werden innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Änderung überprüft."

Heisst es in der Schlussbestimmung der IV-Revision 6a. Pathogenetisch-ätiologisch unklar heisst auf deutsch, dass man die Ursache und Entstehung einer Krankheit oder Behinderung nicht erklären kann. Ja und das trifft laut einem Gutachten, welches die Pro Mente Sana in Auftrag gegeben hat, eben auch auf fast alle psychischen Behinderungen zu. Wenn die IV-Revision also so umgesetzt wird, heisst das, dass 90'000 IV-Rentner in den nächsten Jahren ihre Rente verlieren könnten. Diese Bestimmung hat das Parlament sehr kurzfristig und ohne si genau abzuklären beschlossen.

Es sind auch noch weitere Verschärfungen in die Revision aufgenommen worden: Die IV kann Versicherte in Zukunft dazu zwingen, bis zu einem halben Jahr lang ohne Arbeitsvertrag und ohne Lohn in einem Unternehmen zu arbeiten. Sie kann Leute beim Strassenverkehrsamt anschwärzen, amit diese ihren Führerschein abgeben müssen. Und mit der IV-Revision 6b, die ja erst noch kommen wird, kann die IV dann Versicherte sogar zu Operationen zwingen - ohne dass sie haftbar ist, wen falls die Operationen schief gehen. Wenn man also einen mühsamen Sachbearbeiter erwischt, von denen es bei der Invalidenversicherung ja einige gibt, dann kann der Ihnen das Leben zukünftig sehr sehr schwer machen.

Für die Unternehmen gibt es auf der anderen Seite selbstverständlich keine Auflagen. Im Gegenteil: Sie können sich bei der IV rechtlose Gratisarbeitskräfte holen, müssen aber selber überhaupt nichts unternehmen, um Leute zu integrieren ud sind dazu auch überhaupt nicht bereit. Das hat eine Umfrage der Pro Infirmis ergeben. "Eingliederung vor Rente" heisst also aus dem Munde des Nationalrates nicht anderes, als dass man den Leuten die Rente wegnimmt, und sie fertig macht wo man nur kann, ohne Rücksicht auf ihre Grundrechte. Ja und wenn unsere Nationalräte mit dieser unglaublichen Vorlage durchkommen, kann man ja nur erahnen, was sie sich dann bei der IV-Revision 6b noch kurzfristig für Sauereien einfallen lassen.

Damit ist eine Sache klar: Es braucht ein Referendum! - Assistenz-Beitrag hin oder her. Darum bitte ich Sie: Schreiben Sie der Pro Mente Sana, der Pro Infirmis, SP, Grünen, Gewerkschaften, FMH, jedem, der Ihnen einfällt und machen Sie Druck, dass die ein Referendum ergreifen. Das darf nicht so ins Gesetz rein! Es kann nicht sein, dass man Behinderte so zum Abschuss freigibt!

Vielen Dank

Dienstag, 14. Dezember 2010

Nationalrat A.H.: "Behinderte Kinder fallen der Allgemeinheit zur Last, darum ist das Verbot sinnvoll."


Nationalrat A.H.: "Behinderte Kinder fallen der Al… - MyVideo Schweiz

Sollte das Video nicht zur Verfügung stehen, finden Sie es auch hier.

Wir sehen das Intro von "Züri-News" des Fernsehsenders "TeleZüri"

Ansager: Züri-News, mit Patricia Schmid.

Patricia Schmid: Freitag, 10. Dezember. Herzlich willkommen zu den Züri-News, heute mit diesen Themen: Christliche und bürgerliche Parteien sind dagegen, dass Inzest in der Schweiz legal wird.

SVP-Nationalrat A.H. (Seine Augenpartie wird durch ein Holzbrett zensiert): Ja das Risiko ist zu gross, dass dann Eltern oder Geschwister Missbrauch betreiben und vor allem die Folgen davon, also behinderte Kinder. Die werden der Allgemeinheit zur Last fallen und darum ist dieses Verbot... sinnvoll, auch wenn es in der Praxis vielleicht nicht so viel vorkommt.

Ein grosses Fragezeichen und Ausrufezeichen erscheinen auf dem Bildschirm, dazu ein Hup-Geräusch.

SVP-Nationalrat A.H.: ...also behinderte Kinder. Die werden der Allgemeinheit zur Last fallen und darum ist dieses Verbot sinnvoll.

Noch einmal sehen wir Frage- und Ausrufezeichen.

Nun sind verschiedene Ausschnitte aus der Doku-Serie "üsi Badi" des Schweizer Fernsehens zu sehen. Gezeigt werden die geistig behinderten Protagonisten der Serie. Das ganze läuft ohne Ton. Irgendwann hören wir wieder den Satz "Behinderte Kinder, die werden der Allgemeinheit zur Last fallen." von A.H., wieder und wieder.

Plötzlich wechselt das Bild von den "üsi Badi"-Aufnahmen, zu Aufnahmen behinderter Kinder und Erwachsener aus dem Dritten Reich aus dem Dokumentarfilm "Alles Kranke ist Last". Im Hintergrund ist immer noch das Zitat von SVP-Nationalrat A.H. zu hören. Das Bild wechselt zu einer anderen Stelle des Dokumentarfilms.

Stimme aus dem Dokumentarfilm: Über diese Strasse rollen tagtäglich die Transport-Busse. Die Angst-Schreie der Opfer sind nicht zu überhören. Die Busse fahren in diese Baracke, dann werden die Tore geschlossen. Die Kranken müssen aussteigen. Anschliessend werden sie in diesen Gang geführt. Hier müssen sie sich entkleiden. Nackt werden sie einem Arzt vorgeführt. Er beschaut die Kranken, um eine glaubhafte Todes-Ursache zu erfinden. Danach sagt man ihnen, es gehe zum Duschen. Die gekachelte Wand der als Duschraum getarnten Gaskammer. Der Brause-Kopf ist eine Attrappe, dient zur Täuschung der Opfer.

Das Bild wechselt erneut. Nun sind Texteinblendungen zu sehen, die die Verschlechterung der Situation von Behinderten in der Schweiz in den letzten Jahren schildern.

Off-Stimme: Seit 2004 dürfen in der Schweiz wieder Zwangssterilisierungen an „dauerhaft urteilsunfähigen“ Personen durchgeführt werden.

2010 wurde ein Artikel in die Bundesverfassung aufgenommen, der medizinische Experimente an „urteilsunfähigen“ Personen erlaubt.

Frauen, die mit behinderten Babies schwanger sind werden u.a. von Ärzten zunehmend unter Druck gesetzt, abzutreiben.

Stoppt die Täter von morgen.
Heute.

Sonntag, 12. Dezember 2010

Arbeitgeber wollen keine Behinderten anstellen (Quelle: NZZ am Sonntag, 12. Dezember 2010)

Tausende von IV-Bezügern sollen künftig arbeiten. Doch die grossen Arbeitgeber in der Schweiz sind kaum bereit, Behinderte anzustellen.

Lukas Häuptli

Es steht nicht gut um die Invalidenversicherung (IV): Die Schulden haben sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt und belaufen sich Ende 2010 auf voraussichtlich mehr als 15 Milliarden Franken. Deshalb reiht sich mittlerweile beim Sozialwerk Sanierung an Sanierung: Die nächste trägt den Titel «IV-Revision 6a», wird nächste Woche im Nationalrat behandelt und sieht vor, dass in Zukunft 12'000 bis 17'000 der 244'000 IV-Rentnerinnen und IV-Rentner arbeiten sollen (siehe Kasten). Das führe zu jährlichen Einsparungen von rund 230 Millionen Franken, rechnet das Bundesamt für Sozialversicherungen aus dem Departement von Innenminister Didier Burkhalter (fdp.) vor.

«Integration von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt» nennen das die Fachleute. Nur: Auf dem Arbeitsmarkt zeigen die grossen Arbeitgeber wenig Interesse, entsprechende Stellen anzubieten und IV-Bezüger einzustellen. Das zeigt eine Umfrage, welche Pro Infirmis, die grösste Behinderten-Organisation der Schweiz, bei 35 grossen Arbeitgebern der Schweiz durchgeführt hat. «Das Resultat unserer Umfrage ist mehr als ernüchternd», sagt dazu Mark Zumbühl, Geschäftsleitungsmitglied und Kommunikationschef von Pro Infirmis. «Die Hälfte der befragten Unternehmen hat nicht einmal reagiert. Und diejenigen Firmen, die geantwortet haben, zeigen kaum Bereitschaft, in Zukunft mehr Behinderte zu beschäftigen.»

Keine Sonderbehandlung

Auf die Frage von Pro Infirmis, wie viele Behinderte in den kommenden Jahren eingestellt werden könnten, antworteten beispielsweise die SBB: «Wir müssen davon Abstand nehmen, zusätzliche Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu reintegrieren.» Bereits heute seien schätzungsweise 1'500 von total 25'600 Stellen an Behinderte vergeben. Die Post hielt gegenüber Pro Infirmis fest: «Diese Frage lässt sich heute nicht beantworten. Ausserdem sind wir der Meinung, dass wir mit 700 Menschen mit Behinderung bereits heute einen wichtigen Beitrag zu diesem Thema leisten.»

Auch die Schweizer Grossbanken wollen keine speziellen Stellen für IV-Rentner schaffen. «Behinderte Kandidaten stehen in einem normalen Konkurrenzverhältnis zu Kandidaten ohne Behinderung. Für die Besetzung einer Stelle ist ausschlaggebend, ob der Bewerber über die geforderten Fähigkeiten verfügt», antwortete die UBS auf die entsprechende Frage der Pro Infirmis. Und die Credit Suisse schrieb: «Wenn die Fähigkeiten den Stellenanforderungen entsprechen, gibt es keinen Grund, Nichtbehinderte gegenüber Behinderten zu bevorzugen.»

Ruf nach Quoten

Kaum verbindlicher gaben sich Coop und Migros. Sie legten aber Wert darauf, dass bereits heute rund ein Prozent ihrer Mitarbeitenden Behinderte seien. «Arbeitsplätze für IV-Rentnerinnen und IV-Rentner müssen von Fall zu Fall ausgesucht werden. Das macht die Schaffung solcher Stellen nicht einfach», hielt Coop fest.

Die Antworten von anderen grossen Arbeitgebern mit teils mehreren zehntausend Arbeitsplätzen fielen noch weniger konkret aus, etwa diejenigen von Novartis, ABB, Swiss Life oder Schindler. Zahlreiche Grossunternehmen teilten Pro Infirmis mit, sie könnten die Frage nach der Anstellung von IV-Rentnern nicht beantworten (unter anderem Zurich, Bâloise oder Swatch) oder sie reagierten auf die Frage gar nicht erst (etwa Nestlé, Roche, Swiss Re, Swisscom, Axpo oder Sulzer).

Angesichts der Antworten auf die Umfrage sagt Pro-Infirmis-Geschäftsleitungsmitglied Mark Zumbühl: «Das Ziel, 17'000 IV-Rentnerinnen und IV-Rentner in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen, lässt sich nur mit einer verbindlichen Quoten-Regelung und einem griffigen Bonus-Malus-System erreichen. Deshalb fordert Pro Infirmis für Unternehmen mit mehr als 20 Vollzeitstellen eine Behinderten-Quote von zwei Prozent aller Beschäftigten.»

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Die sechste IV-Revision im Parlament

Der Nationalrat behandelt die «IV-Revision 6a» zur Arbeitsintegration von 12'000 bis 17'000 Behinderten voraussichtlich am nächsten Dienstag. Dabei entscheidet er nicht nur über die Vorlage des Bundesrats, sondern auch über einen Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Diese hat sich im November mit 14 zu 12 Stimmen dafür ausgesprochen, dass in Zukunft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden mindestens ein Prozent Behinderte beschäftigen müssen. SVP, FDP und auch Teile der CVP lehnen diese Bestimmung ab; der Arbeitgeberverband hat sich ebenfalls dagegen ausgesprochen. Demgegenüber fordern Grüne, SP und Teile der CVP sowie verschiedene Behindertenorganisationen Quoten. Der Ständerat hatte die «IV-Revision 6a» im Juni mit 24 zu 3 Stimmen gutgeheissen. (luh.)

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Samstag, 11. Dezember 2010

Eingliederung vor Rente: So funktioniert die revidierte Invalidenversicherung



Eine junge Frau sitzt an einem Schreibtisch mit Computer. Dieses Büro befindet sich auf einer Plattform, die an dicken schwarzen Seilen hängt. Man hört sie tippen.

Off-Stimme: Das hier, das ist Frau Müller. Frau Müller finanziert durch ihre Lohnabzüge die Invalidenversicherung.

Aus dem Computer schiessen Dollar-Zeichen, fliegen Richtung Boden und landen in einem Futtertrog, der die Aufschrift "Lohnabzüge" trägt. Daraus frisst ein Schwein, welches die Buchstaben "IV" auf dem Rücken trägt. Danach schwenkt das Bild wieder zurück zu Frau Müller.

Off-Stimme: Frau Müller erleidet einen Unfall und wird erwerbsunfähig.

Eines der Seile wird herabgelassen, wodurch die Plattform in Schieflage gerät und Frau Müller mit samt ihrem Bürostuhl runter fällt. Das Bild folgt ihr auf den Boden. Sie sitzt jetzt nicht mehr im Bürostuhl, sondern in einem Rollstuhl.

Off-Stimme: Na, halb so schlimm Frau Müller! Die Invalidenversicherung wird Ihnen helfen.

Frau Müller fährt auf das IV-Schwein zu. Dieses verpasst ihr mit den Hinterbeinen einen Tritt, worauf Frau Müller mehrere Meter rückwärts rollt. Als sie wieder still steht, wird sie von einem riesigen Eisen-Klotz mit der Aufschrift "Eingliederung vor Rente" erschlagen.

Off-Stimme: Für diesen tollen Service bezahlen wir doch gerne. Nicht wahr, Frau Müller?

Idee: Silvio Rauch
Realisierung: David Siems

Siehe auch:

Arbeitgeber wollen keine Behinderten anstellen (Quelle: NZZ am Sonntag, 12. Dezember 2010)

Der Arbeitgeberverband ist dezidiert gegen eine «Behindertenquote» in Firmen

Wegen IV-Sparkurs müssen 16'000 Rentner auf Jobsuche

Sonntag, 5. Dezember 2010

Tag der Menschenrechte, 10. Dezember

Nächsten Freitag findet wieder der alljährliche Tag der Menschenrechte statt. Die Schweizer Medien werden dann wahrscheinlich hauptsächlich über Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern berichten. Doch auch in der Schweiz finden Menschenrechtsverletzungen, vor allem gegenüber Behinderten statt. Diese könnte man eigentlich leicht bekämpfen, zum Beispiel mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention.

(für Vergrösserung Bild anklicken)

[Auf gelbem Grund steht in schwarzer Schrift: "IN DER SCHWEIZ WIRD JEDE VIERTE FRAU MINDESTENS EINMAL IN IHREM LEBEN VERGEWALTIGT.", darunter die Worte: "Kaum denkbar, aber für geistig behinderte Frauen Realität. Unterschreiben Sie hier für eine freiere und gerechtere Schweiz: www.uno-konvention-behinderte.ch", daneben die Worte "REALITY OF THE DISABLED", die dem Schriftzug von Amnesty International ähnlich sind.]

[Auf gelbem Grund steht in schwarzer Schrift: "IN DER SCHWEIZ DÜRFEN MENSCHEN OHNE IHRE ZUSTIMMUNG FÜR MEDIZINISCHE EXPERIMENTE BENUTZT WERDEN.", darunter die Worte: "Kaum denkbar, aber für urteilsunfähige Menschen Realität. Unterschreiben Sie hier für eine freiere und gerechtere Schweiz: www.uno-konvention-behinderte.ch", daneben die Worte "REALITY OF THE DISABLED", die dem Schriftzug von Amnesty International ähnlich sind.]

[Auf gelbem Grund steht in schwarzer Schrift: "IN DER SCHWEIZ DÜRFEN MENSCHEN ZWANGSSTERILISIERT WERDEN.", darunter die Worte: "Kaum denkbar, aber für geistig behinderte Menschen Realität. Unterschreiben Sie hier für eine freiere und gerechtere Schweiz: www.uno-konvention-behinderte.ch", daneben die Worte "REALITY OF THE DISABLED", die dem Schriftzug von Amnesty International ähnlich sind.]

Donnerstag, 2. Dezember 2010

IV-Renten ins Ausland sollen der Kaufkraft angepasst werden



Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer

Die SVP-Fraktion hat am Donnerstag eine parlamentarisch Initiative mi dem Titel "Kaufkraftbereinigung beim Export von IV-Renten ins Ausland" eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die Höhe jener IV-Renten, die ins Ausland gehen an die Kaufkraft des jeweiligen Landes angepasst wird. Damit will man angeblich verhindern, dass IV-Rentnerinnen und Rentner zum Beispiel in Thailand ein "Pascha-Leben" führen können.

Was natürlich wieder niemand schreibt, ist, dass eine IV-Rente höchstens 2'280 Franken im Monat beträgt und dass davon in der Schweiz niemand leben kann. Die Leute gehen also nicht ins Ausland, damit sie dort in Saus und Braus leben können, sondern sie flüchten vor der Armut in der Schweiz.

Das ist übrigens sogar gut für die Schweiz. Würden diese Rentnerinnen und Rentner nämlich bei uns bleiben, hätten sie zusätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen, die zusammen mit der IV-Rente knapp zum Leben ausreichen. Diese Ergänzungsleistungen bekommen aber nur Leute, die in der Schweiz wohnen. Wir sparen also an jedem IV-Rentner, der im Ausland lebt, einige tausend Franken pro Jahr.

Wenn man jetzt aber die IV-Renten an die Kaufkraft jener Länder anpasst, können die IV-Rentner genau so gut wieder zurück in die Schweiz kommen und Ergänzungsleistungen beziehen. Und das schadet sowohl jenen IV-Rentnern als auch unserem Sozialstaat. Es geht der SVP also scheinbar ur darum, wiedermal ein wenig Stimmung gegen IV-Rentnerinnen und Rentner zu machen.

In der Begründung dieser Initiative heisst es übrigens am Ende:

"Nur wenn die Renten mit Kaufkraftbereinigung ausbezahlt werden, kann die Akzeptanz gegenüber der Ausrichtung von IV-Leistungen ins Ausland beim Schweizervolk erhalten bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass auch die Akzeptanz gegenüber IV-Leistungen im Inland schwindet."

Und das von jener Partei, die so heftig gegen die "Akzeptanz" von IV-Rentnern gearbeitet hat, wie keine andere in diesem Land. Ja und für diesen Satz bekommt die SVP-Bundeshaus-Fraktion von mir die "Dreckige Socke für zum Himmel stinkende Heuchelei".

(Die Plakette der Auszeichnung ist kurz im Bild zu sehen. Danach sehen wir wieder David Siems, der eine Wäscheklammer auf der Nase trägt und mit einem Greifwerkzeug eine schmutzige Socke ins Bild hält)

Diesen Preis verleihe ich übrigens von heute an in unregelmässigen Abständen an Leute und Organisationen, die sich besonders heuchlerisch zu Behinderten geäussert haben. Wenn Sie auch mal einen Vorschlag für diese Preisverleihung haben, können Sie mir diesen gerne mitteilen, über unseren Blog, Youtube, facebook, was Ihnen lieber ist.

(Schmeisst die Wäscheklammer weg)

So, das wärs von meiner Seite her gewesen. Machen Sie's gut und bleiben Sie selbstbestimmt! Tschüss.